CX 500 C Vorderreifen

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Beitrag von 78erPumpe Di 26 Feb 2013 - 18:52

Hallo zusammen!
Es geht um meinen Vorderreifen meiner CX 500 C.
Original ist ja ein 3.50 - 19 montiert.
Kann ich ich ohne Probleme (TÜV etc.) auf 100/90 - 19 umrüsten?
Vielen Dank!
Grüsse aus dem Tal
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Beitrag von guellepumpe58 Di 26 Feb 2013 - 19:12

Geht auf jeden Fall, fahr ich schon seit Jahren habe ihn damals mit Hife einer Umschlüsselingstabelle noch eintragen lassen ist aber heute glaub ich nicht mehr nötig.
Gruß Peter
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Beitrag von Malte Di 26 Feb 2013 - 19:18

...is Grauzone!
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Beitrag von f104wart Di 26 Feb 2013 - 20:50

Malte schrieb:...is Grauzone!

Nein, ist keine Grauzone !!

Geh auf honda.de >Services >Fahrzeuginformationen >Reifenfreigaben >Modelle bis 1993
Dort gehst Du auf Seite 18. Hier steht für die CX 500 C der 100/90-19 drin.


LG Ralf
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Beitrag von Gerhard63 Di 26 Feb 2013 - 23:58

f104wart schrieb:
Malte schrieb:...is Grauzone!

Nein, ist keine Grauzone !!

Geh auf honda.de >Services >Fahrzeuginformationen >Reifenfreigaben >Modelle bis 1993
Dort gehst Du auf Seite 18. Hier steht für die CX 500 C der 100/90-19 drin.


LG Ralf
@Ralf,
ich frage mich, wo Du das gelesen haben willst!
Da steht nix von dieser Reifengröße bei der CX500C ! confused

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Beitrag von f104wart Mi 27 Feb 2013 - 0:32

Sch..., ja, Du hast Recht.

...Hätte doch meine Brille aufsetzen sollen Embarassed
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Beitrag von f104wart Mi 27 Feb 2013 - 0:36

Ich wußte doch, irgendwo stand´s bounce bounce

Das hier ist eine Kopie aus der Reifenfreigabe von Bridgestone:

Fahrzeugtyp Handels- Serienbereifung gem. ABE Alternative Bereifung (nur in den
ABE Nr.: Bezeichnung (v=vorne, h=hinten) angegebenen Paarungen)
PC 01 CX 500 C
B 647 v. 3.50 S19 tl v. 100/90 - 19 M/C 57V tl Battlax BT45F
h. 130/90 - 16 67S tl h. 130/90 - 16 M/C 67H tl Battlax BT45R
wahlweise
ohne Markenbindung h. 130/90 - 16 M/C 67V tl Battlax BT45R
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Beitrag von Kallebadscher Mi 27 Feb 2013 - 6:23

Hallo Ralf

.....das gilt so dann aber leider nur für die Bridgestone´s (Battlax)
aber auch für Avon-Reifen ist so ein Schriftstück recht leicht zu bekommen....Herr Rost von der Firma Avon antwortet sehr schnell auf entsprechende Anfragen Wink

wie es bei anderen Reifenherstellern aussieht weiss ich leider nicht Crying or Very sad


Gruß
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Beitrag von guellepumpe58 Mi 27 Feb 2013 - 7:14

Grauzone ist es definitiv nicht. Die Umschlüsselungstabelle ist offiziell von Michelin und die Eintragung offiziell von der Dekra. Ich bin leider zu blöd die Dinger als bild hier einzustellen aber wenn ich das gerafft habe tu ich´s.
Gruß Peter
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Beitrag von easy ϯ 16.06.2015 Mi 27 Feb 2013 - 15:18

Auf wunsch kann ich die Reifenfreigaben der Hersteller als PDF zusenden:
- Bridgestone BT45
- AVON Roadrider
- AVON Venom

Die habe ich vorliegen für den 100/90

Gruß
Andreas

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Beitrag von Malte Mi 27 Feb 2013 - 17:19

...solange der Inhaber der Fz.-ABE, also Honda, nicht den 100/90 freigibt können die Reifenhersteller freigeben was sie wollen. Solange ein 3.50-19 nach ABE verlangt wird ist kein Reifenhersteller befugt einen 100/90-19 zu erlauben. Er bestätigt die Montierbarkeit und möglicherweise Fahrversuche... ...na und?

Genug geschlaumeiert. Ohne Honda im Boot bleibts Grauzone. Technische Prüfstellen können mit Fz.-Scheineintrag legitimieren. Das KBA kann mit ABE-Erstellung oder Nachtrag legitimieren. Das wars...

Ich denke mit der Bridgestonefreigabe wirds bei der §29HU auch mit Bridgestone100/90-19 keine Probleme geben, muss aber nicht.

Eisbär! Ja, Eisbär war auch von Grauzone :-D

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Beitrag von Girgl Mi 27 Feb 2013 - 17:52

Servus

Habe den 100/90 Roadrider von Avon ohne Probleme mit der Freigabe von Avon eingetragen bekommen, obwohl
da eine andere Felgenbreite drin stand

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Beitrag von Kallebadscher Mi 27 Feb 2013 - 18:21

Malte schrieb:...solange der Inhaber der Fz.-ABE, also Honda, nicht den 100/90 freigibt können die Reifenhersteller freigeben was sie wollen. Solange ein 3.50-19 nach ABE verlangt wird ist kein Reifenhersteller befugt einen 100/90-19 zu erlauben. Er bestätigt die Montierbarkeit und möglicherweise Fahrversuche... ...na und?

Genug geschlaumeiert. Ohne Honda im Boot bleibts Grauzone. Technische Prüfstellen können mit Fz.-Scheineintrag legitimieren. Das KBA kann mit ABE-Erstellung oder Nachtrag legitimieren. Das wars...

Ich denke mit der Bridgestonefreigabe wirds bei der §29HU auch mit Bridgestone100/90-19 keine Probleme geben, muss aber nicht.

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Die Freigaben von Brückenstein, Avon, Michelinmänchen und Co. sind laut meinem TüV-Menschen absolut ausreichend !!
........müssen nur bei Verkehrskontrolle/Polizei/TüV/GtÜ/Dekra auf Nachfrage vorgelegt werden !!
...kommt aber vielleicht auch auf den Prüfer an.........bei meiner Yamaha-XS750 wollte er garnix sehen, denn er wusste daß es in den alten Reifengrößen nix passendes mehr gibt.....Aussage des Ürüfers: druck dir die Freigabe farbig aus und pack sie in nen Gefrierbeutel oder anderweitig wasserdicht ein und dann ab damit unter die Sitzbank!

Hab ich in den letzten 15 Jahren nicht ein mal gebraucht tongue



Gruß
Tom

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Beitrag von guellepumpe58 Mi 27 Feb 2013 - 18:25

CX 500 C Vorderreifen Eintragungdekra
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Nun hab ich es geschaft.Der Schrieb von Michelin ist eine Umschlüsselungstabelle da es um keine andere Reifengröße geht sondern nur um eine andere Bezeichnug. 3.50-19 ist die Angabe der Reifengröße in Zoll während 100/90-19 die Angabe der Reifengröße Metrisch ist. Für PKW existieren diese Tabellen bei allen Prüfstellen und werden Hauptsächlich für die Abnahme von Oldtimern wieder Hervorgekramt da bei diesen die Reifengrößen noch in Zoll angegeben sind.( Bei PKW durchweg auch noch Diagonalreifen die heute nicht mehr Hergestellt werden).Auf jeden Fall ist bei mir die andere Reifenbezeichnung eingetragen und somit bewege ich mich auch in keiner Grauzone.Und wie der Prüfbericht schon sagt ist es keine Änderungsabnahme!
Gruß Peter
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Beitrag von Malte Mi 27 Feb 2013 - 18:37

....das wird ja immer grauer!

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Beitrag von chrisCX500 Fr 1 März 2013 - 17:03

Gibt es eigendlich von Bridgestone auch eine Freigabe für die Urgülle, es wird ja jetzt für den Vorderreifen 3,25-19 (lt. Zulassung OK) und für den Hinterreifen 4.00-18 (Zulassung: 3,75S18)angeboten. Für mich ist die Anfrage sehr Aktuell, da ich im März die Reifen wechseln muß..... Neutral
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Beitrag von f104wart Fr 1 März 2013 - 17:20

Hallo Chris,

dafür brauchst Du keine Freigabe von Bridgestone. Wenn Du weiter oben in der Honda Freigabeliste schaust, die Gerhard eingefügt hat, findest Du bei der CX 500 wahlweise auch die Größe 4.00x18 für den Hinterradreifen.

Da es keine Markenbindung gibt, brauchst Du auch von Bridgestone keine extra Freigabe dafür.

Die Freigabe von Bridgestone ist nur in dem Zusammenhang von Bedeutung, da bei der PC 01 sich die Größenbezeichnung ändert.


LG Ralf
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Beitrag von Gast Fr 1 März 2013 - 17:26

Malte schrieb:...solange der Inhaber der Fz.-ABE, also Honda, nicht den 100/90 freigibt können die Reifenhersteller freigeben was sie wollen. Solange ein 3.50-19 nach ABE verlangt wird ist kein Reifenhersteller befugt einen 100/90-19 zu erlauben. Er bestätigt die Montierbarkeit und möglicherweise Fahrversuche... ...na und?

Genug geschlaumeiert. Ohne Honda im Boot bleibts Grauzone. Technische Prüfstellen können mit Fz.-Scheineintrag legitimieren. Das KBA kann mit ABE-Erstellung oder Nachtrag legitimieren. Das wars...

Sagt wer? Bzw. steht wo geschrieben?


Hier mal eine Aussage zum Thema, ist zwar von BMW, aber sollte deshalb nicht weniger glaubwürdig sein:

Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.

Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.

Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich.

Gleichwohl finden Sie unter der Rubrik „Bereifungsmöglichkeiten“ auf unserer Homepage Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad. Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und garantiert die bestmöglichen Fahreigenschaften. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.

Achten Sie beim Kauf von Reifen unbedingt darauf, dass der Reifen eine Typgenehmigung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 75 oder nach der Richtlinie 97/24/EG hat. Die Fertigung nach der erteilten Typgenehmigung erkennen Sie an dem Typgenehmigungszeichen („E“ im Kreis für eine Genehmigung gemäß UN-ECE; „e“ im Rechteck für eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie). Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller.

Für ältere BMW Motorräder, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.

Auch für diese BMW Motorräder können Sie weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.

Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgt auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.


Für ältere BMW Motorräder, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.

Auch für diese BMW Motorräder können Sie weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.

Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgt auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.


Zuletzt von Kalle am Fr 1 März 2013 - 18:37 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet

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Beitrag von chrisCX500 Fr 1 März 2013 - 17:28

Sorry, hab den Link leider überlesen, danke f104wart.... Very Happy
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Beitrag von Lauri Sa 9 März 2013 - 22:11

Wenns jemand schriftlich haben möchte. Hier ist der Link zur Freigabe von Bridgestone. Und hier kann man schön recherchieren, was wo drauf paßt.

... die Schlappen sind nicht grau sondern schwarz und rund.
Und weil die Sonne wieder scheint, habe ich mir gleich mal 2 bestellt sunny
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Beitrag von guellepumpe58 So 10 März 2013 - 18:36

Mittlerweile gibt es auch von Michelin eine Freigabe
klickhttp://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/748
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Beitrag von Harryh Do 28 März 2013 - 15:11

Hallo,

ich fahre die > Heidenau K65 < seit Jahren. Bin als Normalfahrer top zufrieden. Freigabe als pdf (ist mitzuführen)

Dimension Profil
3.50 - 19 M/C 57H TT K34
130/90 B - 16 M/C 73H TL K65

100/90 - 19 M/C 57H TL K65
130/90 B - 16 M/C 73H TL K65

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Beitrag von 78erPumpe Fr 12 Jul 2013 - 14:59

Moin Leute!

War heute bei der GTÜ um einen T-Lenker und nen Vorderreifen der Grösse 100/90 - 19 eintragen zu lassen.
Lenker mit ABE kein Problem!
Reifen vorn? In der Grösse? Keine Freigabe von Honda? Hab mir gedacht versuchs mal...
Und siehe da: Alles ohne Probleme! Reifen der Grösse 100/90 - 19 auf Originalfelge eingetragen!
Sollte jemand Probleme beim TÜV haben und die Reifengrösse nicht eingetragen bekommen, dem sende ich einen Scan meines Berichtes zu.
Es gibt sie noch die Prüfer mit Sachverstand!!
Grüsse aus Wuppertal!
Bernd F.

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Beitrag von Andreas Harder® Fr 12 Jul 2013 - 15:55

Hallo,
Freigaben gibts normalerweise auch nicht mehr von Honda sondern eher von den Reifenherstellern.
Bridgestone z.B. bietet so eine Freigabe für die PC01 in 100/90 19.
Ich kenne niemanden der damit bisher ein Problem hatte zumindest nicht mit Bridgestone Reifen.

Wer ist/ war denn Dein Reifenhersteller ?
Andreas Harder®
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Beitrag von f104wart Fr 12 Jul 2013 - 16:28

78erPumpe schrieb: (...) Es gibt sie noch, die Prüfer mit Sachverstand!


Hallo Bernd,
dazu braucht´s keinen Sachverstand. Man muss lediglich der deutschen Sprache mächtig sein und lesen können:


UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
für REIFENUMRÜSTUNGEN an HONDA - Krafträdern
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wahlweise
ohne Markenbindung h. 130/90 - 16 M/C 67V tl Battlax BT45R


Hier brauchst Du nur den Fahrzeugtyp einzugeben und findest alle Reifen, die für das betreffende Fahrzeug (hier CX 500 PC 01) freigegeben sind.

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