Abblendlicht
2 verfasser
Seite 1 von 1
Abblendlicht
Moin zusammen, ich weiß ich müßte eigentlich in die Sparte Rechtliches ausweichen. Aber da ist der Hund begraben und kein Thema zu sehen. Also mal hier die Frage:
Weiß jemand ob man Zusatzscheinwerfer auch über das Abblendlicht schalten darf? Wenn ja, unter welchen Umständen.
Danke im Voraus
Weiß jemand ob man Zusatzscheinwerfer auch über das Abblendlicht schalten darf? Wenn ja, unter welchen Umständen.
Danke im Voraus
Re: Abblendlicht
Biddescheen :
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
Seiten 5-8
Gruß
Uwe
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
Seiten 5-8
Gruß
Uwe
_________________
[i]"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit.
Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." [b]Albert Einstein
ujr56- Anzahl der Beiträge : 148
Anmeldedatum : 23.02.13
Alter : 68
Ort : Berlin
Re: Abblendlicht
Hallo Uwe, vielen Dank für Deinen Tip. Jetzt ist alles klar . So wie ich das verstehe dürfen nicht 2 Scheinwerfer zusätzlich zum Hauptscheinwerfer montiert werden, sondern nur einer. Das ist natürlich blöde, weil`s nicht so gut aussieht. Da muss ich wohl mit unserem hiesigen TÜV Mann noch
mal ein Gespräch führen und rauskriegen, ob es auch Ausnahmen (wahrscheinlich nicht) gibt.
mal ein Gespräch führen und rauskriegen, ob es auch Ausnahmen (wahrscheinlich nicht) gibt.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten