"US"-Blinker für GL-Verkleidung - jetzt auch legal!

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Beitrag von edgard Mo 12 Mai 2014 - 20:09

Salü bisamme, cheers 

was lange währt...

Also - ich wollte gern meine GL mit US-Blinkern vorn ausstatten - also die mit derZweifadenlampe 21+5 Watt -zumal die bereits vorverkabelt sind bis zu den Blinkersteckern selbst. So original wie möglich sollte es werden...

Mein "Suche US-Blinker" Thread ist schon lang im Datennirwana -aber hier eh´ besser aufgehoben.
Gebrauchte Sockel hab ich keine gefunden, aber mal nach "Sockel BAY15D" gegoogelt -und dabei kam dann das raus:

"US"-Blinker für GL-Verkleidung - jetzt auch legal! Bay15d10

Dummerweise haben diese Sockel drei Zapfen fürden renkverschluß,dasBlinkergehäuseaber nur zwei Nuten-passt nicht.

Aber letzte Woche hab ich die hier gefunden, ebenfalls in der Bucht:

"US"-Blinker für GL-Verkleidung - jetzt auch legal! Bay15d12

Sie passen -bis auf einen kleine Zapfen der weggefeilt werden muß.

"US"-Blinker für GL-Verkleidung - jetzt auch legal! 004a10

Bleibt nur noch die Kabel und Stecker zu besorgen -im Motorradstecker-Set sind leider keine dreipoligen dabei...

Wer Interesse hat -ich hab zwei Sets über.


Zuletzt von edgard am So 18 Mai 2014 - 22:05 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von dex So 18 Mai 2014 - 19:58

Ja, seit 2013 ist da eine neue Bestimmung in Kraft getreten : UNECE Vorschrift 53.01

Gelbes Positionsleuchtensystem

Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6




Alte Fassung:

6.6. Positionsleuchte vorn

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei




Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

6.6. Positionsleuchte vorn

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.

Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein.


Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.

(Stand: Juni 2013) Quelle ADAC Internetseite

PS, @ADMIN : wenn das hier nicht wiedergegeben werden darf, bitte Löschen
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Beitrag von edgard So 18 Mai 2014 - 21:59

Hi Dex,

Danke für die Info!

Grüßle,

Edgard

Hier stehts auch:
http://www.goes-to.com/wbb/technik/motorrad-allgemein/12334-blinker-mit-dauerlicht-als-gelbe-positionsleuchte/
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Beitrag von BerndM So 18 Mai 2014 - 22:39

Hallo GL-Fahrer,
Ich werde auch umrüsten, hatte ich schon im Kopf bevor diese Änderung mir bekannt wurde.
( Hinweis damit die nachfolgende Kommentierung nicht Oberlehrerhaft überbewertet wird )
Aber mich stört etwas in der Überschrift, der Begriff "legal".
Oder es fehlt der Zusatz "für EG Fahrzeuge mit Zulassung ab 2013 ".

Wer mal tiefer mit Suchmaschine und der Verordnung wühlt kommt schnell zu dem Einschränkung
"EG-Fahrzeuge".
Unsere Fahrzeuge sind nach StVO zugelassen. Damit kann nicht alles was aktuell zulässig wird auf
unsere CX / GL angewendet werden.
Aber wir profitieren von einer heute angewendeten Toleranz.

Gruß
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Beitrag von dex So 18 Mai 2014 - 22:44

Ich werde das ´mal beim TÜV ausprobieren im nächsten Monat......
Leider ist meine eine mit US Elektrik. ( Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.) bei meiner wird die Positionsleuchte im " Blinkbetrieb " abgeschaltet.
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Beitrag von BerndM Mo 19 Mai 2014 - 7:35

@ Dex,
Herzlichen Dank für den geplanten Versuch beim TÜV.
Der Versuchsaufbau ist in Ordnung, da es beim Blinken wohl keinen grossen Unterschied machen
sollte ob im Hintergrund noch 5 W relativ dunkel die Pausenzeiten des Blinkers durchleuchten.

Da deine GL eine US ist und schon eine Zulassung hat wird doch im Zusatztext der Zulassung ein Text stehen das hier eine genehmigte Bauartabweichung vorliegt ?

Gruß
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Beitrag von dex Mo 19 Mai 2014 - 8:49

Nein, da steht nur etwas von : Beleuchtungseinrichtung ohne Bauartgenehmigung, IN-ETWA-Wirkung Nachgewiesen von Fahrtrichtungsanzeige / Schlusslicht / Bremslicht.
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Beitrag von edgard Mo 19 Mai 2014 - 21:46

"Wer mal tiefer mit Suchmaschine und der Verordnung wühlt kommt schnell zu dem Einschränkung
"EG-Fahrzeuge"."
Ich lese das aber so daß es Fahrzeuge betrifft die in der EG zugelassen sind..  Very Happy 
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Beitrag von BerndM Mo 19 Mai 2014 - 22:10

Jetzt habe ich noch in einem anderen Forum ( VFR-Owners Club ) eine weitere Ergänzung gefunden.

Zitat:
Original von ADAC
Ziffer 6.6 der UNECE geht nunmehr der bisherigen, nationalen Regelung vor. Somit gilt dies auch für ein bereits zugelassenes Kraftrad. Solange Sie gelbe Positionsleuchten verwenden, die ein E-Prüfzeichen besitzen, dürfen sie diese auch bei einem "alten" Motorrad verwenden.

E- Zeichen haben wir am Blinker.

Aber EG/EU-Fahrzeuge deute ich immer mit der europäischen Zulassung die die nationalen Zulassungs-
regeln nach StVZO abgelöst hat. ( es muss StVZO heißen, nicht StVO wie ich vorher schrieb )

Bedeutet die Regelung nun das wir das Standlicht im Hauptscheinwerfer abklemmen ?

Gruß
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Beitrag von edgard Di 20 Mai 2014 - 20:23

"Bedeutet die Regelung nun das wir das Standlicht im Hauptscheinwerfer abklemmen ? "

So lese ich was "Wir" tun sollten.

Das E-Zeichen steht m.W. dafür daß es für den Gebrauch in der EU zugelassen ist -dasgilt ja auch für Zubehör von Tante Louise oder Onkel Hein.
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Beitrag von Waterbrunn Sa 24 Mai 2014 - 9:09

Der Mutschman sucht gerade einen Fehler in Blinkerstromkreis einer GL 500, US-Import. Ich habe mir zur Unterstützung den Schaltplan angeschaut und bin auf diese Positionslichterschaltung gestoßen. Hier einmal der Blinkerschalter der GL 500 und seine Kontaktierung:

"US"-Blinker für GL-Verkleidung - jetzt auch legal! Gl500blinkerschalter0jcudf

Kabelfarben:

Grau: Getakteter Strom vom Blinkerrelais
Himmelblau (Hellblau): Strom für Blinker rechts
Orange: Strom für Blinker links

Braun/Weiß: Lichtstrom für Positionslampen, kommt vom Zündschalter
Hellblau/Weiß: Strom für Positionslampe rechts
Orange/Weiß: Strom für Positionslampe links

Die amerikanischen Modelle haben keinen Lichtschalter und die vorderen Blinker haben zusätzlich die Funktion von Positionslampen. Diese wird durch Glühlampen mit zwei Leuchtwendeln realisiert. Die Positionswendel hat 5 Wattt, die Blinkwendel 25 Watt (?).

Der Blinkerschalter hat im Gegensatz zur "normalen" CX 500 zwei Kontaktreihen. Eine für die Versorgung der Blinker, eine für die jeweilige Abschaltung der Positionslichtwendeln.


Jetzt zur Frage:

Haben die europäischen GL 500 einen Kabelbaum in dem die Kabel für die Positionslampen nicht eingebaut sind? Haben die dann auch andere Blinkerschalter in der linken Lenkerarmatur? Ich habe im Archiv KEINEN Schaltplan gefunden der explizit für eine GL 500, europäisches Modell wäre.

Am einfachsten wäre es ja vorne in der Verkleidung Fassungen für normale Blinkerlampen mit nur einer Leuchtwendel einzubauen und das Kabel für die Positionswendel isoliert in der Verkleidung zu lassen. Ich würde dann noch im Verbindungsstecker der linken Lenkerarmatur den Kontakt für das Kabel Braun/Weiß raus nehmen damit die Zuleitungen in die Verkleidung immer ohne Strom sind. Schließlich können sich auch Kabel durchscheuern an denen 12 Volt anliegen, aber keine Verbraucher angeklemmt sind. Das gibt dann einen schwer zu findenden Kurzschluss!

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Beitrag von Malte Sa 24 Mai 2014 - 9:43

Hier was für den Frust: E-geprüfte lichttechnische Einheiten sind zwar zulässig, aber eben nur für die vorgesehene Art. Also Blinker dürfen nur blinken und Scheinwerfer nur Schein werfen. Deswegen ist am e-Prüfzeichen auch der Verwendungsbereich in Kürzeln mit angegeben.

Wenn man die Karos also klein genug macht, dann sind bauartgenehmigte Blinker nicht als Positionslichter o.ä. zulässig.

:-(

So isses halt

Wesergruß
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Beitrag von schorsche ϯ 14.06.2023 Sa 24 Mai 2014 - 10:07

Es gibt im großen Datenpaket einen Schaltplan für die GL in der UK-Version (allerdings nicht im Ordner 08 sondern im Ordner 04). Der ist aber schwer zu lesen.
Was ich auf den ersten Blick erkennen konnte ist, das z.B. Orange/Weiß irgendwo im Nichts endet, d.h. keinen geschlossenen Stromkreis hat. Bevor ich das Ding aber nicht nachgezeichnet habe kann ich keine abschließenden Aussagen machen.

Gruß
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Beitrag von BerndM Sa 24 Mai 2014 - 11:03

Ich glaube nicht das wir Frust haben.
Wir warten mal den Praxistest von Dex beim TÜV Termin ab.

Ich habe mal weiter gebuddelt. Nach der aktuellen Definition zu Zulässigkeit für eine Funktion mit den E Nummern und weiterführenden Zahlen ( z.B. 1 oder 11 Blinker vorn ), welche ja auch auf
unseren GL auf einigen leuchtenden Einrichtungen sogar schon vorhanden sind, der Hauptscheinwerfer hat z.B. R7 für Standlicht, komme ich bei meinen Blinkern absolut nicht weiter.
Die vorderen Blinker an meiner GL haben keine E Zulassung, damit auch keine 11 als Kennzeichnung
für Blinker vorn einsetzbar. Ihre Funktion erfüllen sie und wurde noch nie als unzulässig angemerkt.
Soll ich jetzt gefrustet sein ?

Dafür habe ich aber ein A deutlich und gross im Kreis. Das nach meiner Recherche bedeuten würde
Positions- bzw. Begrenzungsleuchte. Was aber wiederum nicht sein kann da StVZO nur eine Positionsleuchte, Standlicht R 7, bei Motorräder ( nach StVZO ) zulässig ist.

Also machen oder es lassen.

Gruß
Bernd

P.S. Mal so allgemein : Stecken die Fahrzeuge mit Prüfung auf Betriebszulassung um 1980 im Wandel zwischen StVZO und E ? Und damit wurde Übergangsregeln geschaffen / genutzt ?
Richtlinien angewendet aber die Freigabe und damit Kennzeichnung der Bauteile nicht komplett
abgeschlossen ?

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Beitrag von Waterbrunn Sa 24 Mai 2014 - 11:25

Hallo Schorsche,

zumindest scheint es so, dass die UK-Version auch in der linken Lenkerarmatur keinen Schalter für die Unterbrechung der Stromversorgung des Positionslichts während des Blinkens hat. Andererseits haben die Fassungen der vorderen Blinker 3 Kontakte, was ich etwas unlogisch finde! Und du hast recht, dieser Schaltplan ist sehr schlecht zu lesen.

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Beitrag von Malte Sa 24 Mai 2014 - 17:13

"e" gibbets erst Ende der 80er und musste umfassend verbindlich auch erst bei EG-Typgenehmigten Moppeds verbaut sein, also 90er-Jahre.

Oginol Honda-Blinker haben aber auch eine Bauartgenehmigung mit entsprechender Kennzeichnung.

Eine Us-Version könnte tatsächlich für Posi-Licht genehmigte Blinkergläser haben, weils in Ammiland ja so war. Natürlich mit EG-ungültiger DOT-Genehmigung, die aber mit "Etwa-Wirkung" eingedeutscht dein musste. In diesen Fällen kann man wohl tatsächlich die Blinker als Posis nutzen und es muss schon einer kleine Karos basteln um dann noch zu meckern!

Nojo, Kupferwürmerei, nhe!

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