Fahrwerk, AGA und ABE

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Beitrag von Achim Grabbe Mi 28 Aug 2013 - 22:59

Was bitte ist Sternquell? :-)
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Beitrag von Alrik Do 29 Aug 2013 - 15:21

Shifty schrieb:Hallo Ralf,
Gibt es das mit der nicht nötigen Dokumentation für die Schalldämpfer irgendwo offiziell?
...hab da nämlich ganz schöne Eigenbauten am Start :-)
Bin zwar nicht der Ralf, aber ich antworte trotzdem mal ganz dreist:
Das gibt's nirgends. Der heute herrschende Zwang zur EG-Kennzeichnung von Schalldämpferanlagen (auch serienmäßige) existiert zwar erst ab ca. Mitte der 90er Jahre, aber daraus ergibt sich keine Neuregelung oder Lockerung für alte Schätzchen. Die Oldtimerfraktion glaubt zwar immer, es gäbe für sie ne Extrawurst, aber leider ist dem nicht so, auch wenn in der Praxis gern mal über die eine oder andere Unzulänglichkeit hinweggesehen wird.
Für "alte" Schalldämpferanlagen gilt bei Umrüstungen auch weiterhin, dass der Nachweis der Zulässigkeit vorzulegen ist. Das kann bei den alten Dingern entweder über ABE oder Teilegutachten erfolgen (beides mittlerweile ein sehr seltener Fall, hatte noch nie ne Anlage mit KBA-Nummer in den Fingern) oder aber über eine Einzelbetriebserlaubnisbegutachtung (vulgo: "Vollabnahme"). Das wäre in deinem Fall ggf. möglich, wenn dein Eigenbau sich vom Krach her in den zulässigen Toleranzen bewegt.
Die für die CX bekannten Tüten (z.B. Jama) haben sogar schon ne EG-Kennung, das geht dann komplett ohne Abnahme und komplett ohne Papiere.

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Beitrag von Herr_F_aus_Z Do 29 Aug 2013 - 16:50

Hallo Shifty,

ich habe da mal ein paar Links für dich, die die Sache eventuell aufhellen. Ansonsten habe ich bei Wikipedia noch einen Artikel gefunden, in dem was mit Ratifizierung von EU-Recht Ende 1983 (für neu in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge) und Anfang 1984 (für neu zugelassene Fahrzeuge) stand. Den kann ich aber nicht mehr finden.

Oldtimer

StVZO §49

Hallo Achim,

Sternquell sieht ungefähr so aus:

Fahrwerk, AGA und ABE - Seite 2 Bier_pils_neu_01

Ein paar Flaschen habe ich noch da, aber die Elektronikteile sind schon weg. Razz
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Beitrag von Achim Grabbe Fr 30 Aug 2013 - 0:06

Aha, danke für das Bild. Mein heute gebrautes Silvesterbier sieht ein wenig anders aus :-)
Fahrwerk, AGA und ABE - Seite 2 Reaper10
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Zuletzt von Achim Grabbe am Fr 30 Aug 2013 - 0:37 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von f104wart Fr 30 Aug 2013 - 0:36

Alrik schrieb: (...) Der heute herrschende Zwang zur EG-Kennzeichnung von Schalldämpferanlagen (auch serienmäßige) existiert zwar erst ab ca. Mitte der 90er Jahre, aber daraus ergibt sich keine Neuregelung oder Lockerung für alte Schätzchen. Die Oldtimerfraktion glaubt zwar immer, es gäbe für sie ne Extrawurst, aber leider ist dem nicht so, auch wenn in der Praxis gern mal über die eine oder andere Unzulänglichkeit hinweggesehen wird.
Dem ist eben nicht so !! ...Ich hab zwar keine Ahnung, woher Du all die Weisheiten hast, aber wenn Du´s nicht glaubst, dann frag doch einfach mal bei http://www.sr-racing.de/

Auspuffanlagen an Motorrädern bis einschießlich EZ 83 brauchen keine Kennzeichnung. Weder eine EG- noch sonst eine. Wenn Du willst, kannst Du einen umgedrehten Blumentopf an ein Rohr (Krümmer) schrauben und sagen, es sei Dein Auspuff.  ...Er darf eben nur die Geräuschgrenzwerte nicht überschreiten, sonst nix. Und dann kann Dir auch die Rennleitung nix wollen und tut sie auch nicht.

Du kannst Dir also auch ne Auspuffanlage selber bauen und brauchst sie noch nicht mal eintragen zu lassen. Nur eben muss sie die Grenzwerte einhalten. Und wenn Du sie doch eintragen lassen willst, dann kennzeichnest Du sie halt mit "mein Auspuff 0001" und fährst damit zum TÜV. Dann wird ne Geräusch- und Leistungsmessung fällig und die kostet Geld. Hinterher steht dann in den Papieren, dass Deine Maschine mit einem Auspuff vom Typ "mein Auspuff 0001" ausgerüstet ist.   ...Wozu aber? Du brauchst es nicht !! ...und wenn sie zu laut ist, bekommst Du sie eh nicht eingetragen, egal, was drauf steht, und wenn´s ne doppelte oder dreifache EG-kennzeichnung ist.

Zu laut ist out. Schließlich können ja auch Auspuffanlagen mit EG-Kennzeichnung im Laufe der Zeit oder aus anderen Gründen lauter werden und irgendwann die Grenzwerte überschreiten. Und dann sind sie eben so unzulässig wie alle anderen, die zu laut sind.


LG Ralf
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Beitrag von f104wart Fr 30 Aug 2013 - 0:46

Herr_F_aus_Z schrieb: (...) Das Gehäuse hatte ich noch im Keller liegen
Mal abgesehen davon, dass mir die Kiste viel zu groß wäre, hast Du ein anderes Problem:

Der Spannungsregler wird warm und sollte dewegen so angebracht werden, dass die Wärme abgeleitet wird.

Also entweder einfach frei an einer vor Spritzwasser geschützten Stelle montieren oder ein Stück Alublech als Kühlkörper zur Wärmeableitung unter den Spannungsregler schrauben.


LG Ralf
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Beitrag von shorty1111 Fr 30 Aug 2013 - 7:13

... dann dieses Alu aber nicht mehr an Masse kommen lassen, der Kühlkörper liegt bei dem Konstrukt mit der Diode bei +0, 7V und so warm wirds nicht, ich würds so lassen wenn es nicht stört, oder den Kram sonst einfach in nen Stück Isolierband packen.
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Beitrag von Kallebadscher Fr 30 Aug 2013 - 7:32

Hallo

ich hab den kleinen Spannungsregler mit Heißkleber ans Amaturengehäuse meiner Europumpe geklebt.......funzt seit mehreren Jahren problemlos.

Das Ding scheint also wirklich nicht all zu warm zu werden.....sonst würde sich ja der Heißkleber lösen Exclamation 


......oder führt der Heißkleber die Wärme so effektiv ab......Question 




Gruß
Tom
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Beitrag von Alrik Fr 30 Aug 2013 - 12:09

f104wart schrieb:Dem ist eben nicht so !!
Beruhig dich.
Ich hab zwar keine Ahnung, woher Du all die Weisheiten hast
Ich mach das beruflich.
Aber es liegt mir natürlich fern, an deinem Weltbild zu sägen.
Warum eigentlich immer gleich so aggro?

Weil das wohl etwas missverständlich war, was ich da geschrieben hab, gern nochmal etwas ausführlicher:

Alrik schrieb: (...) Der heute herrschende Zwang zur EG-Kennzeichnung von Schalldämpferanlagen (auch serienmäßige) existiert zwar erst ab ca. Mitte der 90er Jahre, aber daraus ergibt sich keine Neuregelung oder Lockerung für alte Schätzchen.
Das könnte man jetzt natürlich so verstehene, dass die EG-Kennzeichnung auch für altes Eisen zwingend erforderlich ist. Das ist natürlich nicht der Fall. Wenn ich ne Anlage mit EG-Kennung montiere, darf ich das natürlich und ich muss auch (im Gegensatz zu allen anderen Fällen) keine Papiere haben. Einfach dranschrauben, fertig.
Wenn ich altes Zubehör mit ABE habe (was ich wirklich noch nie gesehen habe), wird es in der Regel so sein, dass das Mitführen der ABE reicht. Muss man aber lesen, ist bei ABEs immer so. Wenn ich eine Zubehöranlage mit Teilegutachten (etwa ab Mitte der 90er möglich, vorher gab's keinen §19(3) StVZO und damit auch keine Änderungsabnahme) habe, muss ich zwingend eine Änderungsabnahme machen lassen.
Wenn ich gar nix hab (weil selbstgebaut oder Zubehör ohne Papiere oder Fremdfabrikat, oder oder oder) muss ich anderweitig beweisen können, dass die Anlage die nach Erstzulassung geltenden Grenzwerte einhält. Und das geht in dem Fall dann eben nur über ne Einzelbetriebserlaubnisbegutachtung. Einfach irgendwas dranschrauben, weil die Kiste ja schon alt ist, geht nunmal nicht. Und dann geht's auch nicht in erster Linie drum, ob was draufsteht. Aber die Anlage muss dann halt schon irgendwie zu identifizieren sein, auch wenn's Eigenbau ist, zur Not per technischer Beschreibung als Eintragungstext ("m.Eigenbauschalldämpferanlage ab Krümmer gerades VA-Stahlrohr mit Siebeinsatz,Außendurchm. blablabla", irgendsowas halt

Falls du mir sagen könntest, wo das Gegenteil steht, immer gern. Ansonsten sind das einfach Scheißhausparolen. Nicht persönlich gemeint.

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Beitrag von Meikel ϯ 15.04.2022 Fr 30 Aug 2013 - 13:09

Alrik schrieb:(...) Ansonsten sind das einfach Scheißhausparolen.(...)
Alrik schrieb:(...) Warum eigentlich immer gleich so aggro? (...)
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Beitrag von f104wart Fr 30 Aug 2013 - 15:01

Alrik schrieb:(...) Ansonsten sind das einfach Scheißhausparolen.(...)
Ich habe die Information von der Fa. SR-Racing. Dies ist ein renomierter Betrieb für die Anfertigung von Auspuffanlagen aus Edelstahl mit TüV.

Ich hatte dort angefragt, weil ich mir eine Anlage für meine 650er machen lassen möchte und auch nach der Eintragung gefragt. Man sagte mir, dass dies nicht nötig sei.

Von dort stammt auch das Beispiel mit dem Blumentopf. Ich habe extra gefragt, ob das nur in Schrobenhausen gilt, wo die Firma ansässig ist oder überall. Man hat mir bestätigt, dass die Regelung überall gilt.

Okay, also, nach Aussage SR müssen Auspuffanlagen für Motorräder bis EZ 83 keine Kennzeichnung haben und auch nicht eingetragen werden. Voraussetzung - und das habe ich auch geschrieben - ist die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte.

Wozu soll man das beweisen? Wenn die Rennleitung eine Geräuschmessung macht, und dabei feststellt, dass die Werte eingehalten werden, ist doch alles in bester Ordnung.

Mit nem Stück Papier und ner dazu passenden Kennzeichnung belegt man lediglich, dass die Messwerte zum Zeitpunkt der Abnahme gepaßt haben. Das nutzt aber auch nichts, wenn sich die Dämmwolle im Laufe der Zeit in Luft aufgelöst oder dem nachfolgenden Fahrer vor´s Visier geflogen ist.

Wenn die Rennleitung dann bei einer Verkehrskontrolle misst, kannst Du Papier und Kennzeichnung eh vergessen.


Die Kennzeichnung zur Identifikation ist dann erforderlich, wenn man eine Anlage eintragen lassen möchte, und das habe ich auch so geschrieben.

Ich selbst habe eine Anlage ohne Kennzeichnung aus dem Zubehör montiert, mit der ich auch bei der HU war. Ursprünglich war da ein Aufkleber drauf mit dem Hinweis "Für Motorräder bis Baujahr 1983". Es ist offensichtlich, dass es nicht die originalen Endtöpfe sind. Das hat aber niemand gestört. Kontakt mit der Polizei hatte ich auch schon mehrfach und in verschiedenen Bundesländern, habe aber noch nie Probleme gehabt, auch wenn der Sound schon recht kernig ist.

Mehr kann ich dazu nicht sagen. Im Zweifel empfehle ich, einfach mal direkt die Fa. SR zu kontaktieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Scheißhausparolen verbreiten.

...Ja, es würde mich wirklich freuen, wenn Du Dir die Mühe mal machen könntest, um Dich mit denen zu unterhalten und den Sachverhalt  aus Deiner Sicht zu hinterfragen. Vielleicht können wir so die Unklarheiten beseitigen. Wink 


LG Ralf
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Beitrag von Alrik Fr 30 Aug 2013 - 16:36

Bitte die Scheißhausparolen nicht als Beleidung werten.
Dass ein Zubehörtopf bei einer HU nicht beanstandet wird (eben weil der Prüfer das Motorrad nicht gut genug kennt, um das Zubehör als solches zu erkennen) heißt ja nicht, dass das automatisch deshalb alles so richtig ist.
Wie gesagt: Wenn irgendwo steht, dass EZ 1983 da irgendeine Rolle bzgl. Zulässigkeit spielt, immer her damit. Das mit der Kennzeichnungspflicht ab '83 ist sicher richtig, aber das hat rein gar nichts zu tun damit, wie man sich ansonsten nach Änderungen am Kfz verhalten muss.

Wozu soll man das beweisen?
§19(2) StVZO, §19(3) StVZO, .....

Alrik

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Beitrag von f104wart Fr 30 Aug 2013 - 16:46

Hallo Alrik,

keine Sorge, ich hab da nix persönlich genommen, sooo empfindlich bin ich nicht. Ich kann austeilen, aber auch einstecken. Hauptsache, es bleibt sachlich.

Tu mir bitte den Gefallen und ruf mal bei SR an. Ich hatte nämlich extra gesagt, ich wolle einen Auspuff, der TÜV-fähig ist und den man eintragen lassen kann und was das kostet.

Ich habe die Informationen bekommen, die ich auch beschrieben habe. Deshalb wäre mir auch sehr daran gelegen, hier Klarheit zu schaffen.

Es scheint irgendwo eine Grauzone zu geben. Es gibt ja viele Dinge, die von unterschiedlichen Prüfstellen auch unterschiedlich gehandhabt werden. Vielleicht hat SR ja irgendwelche Unterlagen, auf die man sich berufen kann.


LG Ralf


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Beitrag von Shifty Fr 30 Aug 2013 - 20:37

Hi Ralf & Alrik,
Danke für eure Beiträge & beide erscheinen absolut korrekt.
Es gibt die offizielle Gesetzeslage & auf der anderen Seite die praktischen Möglichkeiten der Bandhabung bei Exoten!
Nicht lachen, aber aus Sicht des durchschnittlichen Jungbullen oder der Armee der neuen Prüfgesellschaften: die kennen keine Gülle im Detail, entscheiden also nach gesundem Menschenverstand!
Deshalb: laut ist out -> je mehr man bastelt, desto besser ist es, wenn man erst Aufmerksamkeit erhält, wenn man schon vorbei ist :-))))))
Übrigens: mein Umbau wurde komplett legalisiert und natürlich ist dabei auch mein "Auspuff-Ersatzrohr" aufgefallen, wurde aber klar geduldet, weil offenkundig nicht zu laut! Schliesslich ist ja bekannt, das man nix originales mehr bekommen kann und/oder will ;-)

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Beitrag von Alrik Sa 31 Aug 2013 - 17:58

Ich denke, das kann man so ungefähr stehen lassen.
In der Praxis wird bei Oldtimern wirklich gern mal ein Auge zugedrückt. Ob man das jetzt grundsätzlich gut finden muss, sei mal dahingestellt.

Aber: Man muss sich der Tatsache bewusst sein, dass Sachen, die vielleicht bei ner HU "geduldet" werden (da lehnt sich einfach der Prüfer ohne jede Grundlage aus dem Fenster), einem irgendwann trotzdem mal um die Ohren fliegen könnten.
No risk, no fun.

Oder so ähnlich.

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Beitrag von f104wart So 1 Sep 2013 - 14:40

Alrik, was machst Du beruflich eigentlich genau?

...mich würde es schon interessieren, was an der Aussage von SR wirklich dran ist und ob es eine allgemein gültige Regel gibt. Da SR in der Szene einen sehr guten Ruf hat und nicht nur innerhalb von Bayern verkauft, muss es ja einen Grund geben, dass man von dort solche Aussagen bekommt.

Es ist ja nicht nur in diesem Fall so, dass unterschiedliche Prüfstellen (sogar innerhalb der gleichen Prüforganisation) grundsätzlich unterschiedliche Meinungen zu ein und demselben Thema haben.


...wie funktioniert das eigentlich bei den Teilen aus Milwaukee? Von dort kommen ja nicht nur Oldtimer, sondern auch Neufahrzeuge, die ganz offensichtlich lauter als erlaubt sind und trotzdem zugelassen, auch ohne das der Prüfingenieur von den Hells Angels bedroht wird und aus Angst um sein Leben einen Stempel in die Papiere drückt?

LG Ralf
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Beitrag von Alrik So 1 Sep 2013 - 22:44

Das ist ganz einfach:
Der Krach beim Fahren hat wenig mit dem Krach beim Messen zu tun. Wenn so manches Vehikel vorbeifährt, fällt einem bald der Kitt aus der Brille und wenn man dann mal ne Standgeräuschmessung macht, ist noch reichlich Luft nach oben. Smile
Kenn das so allerdings nur von umgebauten Maschinen, an serienmäßigen Anlagen hat ja in aller Regel keiner Anlass, was nachzumessen. Wink

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Beitrag von klesk So 1 Sep 2013 - 23:02

ralf welchen auspuff hast du drauf? tuev meinte zur urguelle mit den alten werten im schein dass du da eig nur ohne auspuff wirklich zu laut bist.. das sind nach heutigem verfahren ueber 100 db.

gruss chris

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