TÜV-Zulassung Hinterreifen

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Beitrag von KaiDH Mi 27 März 2024 - 14:23

Moin

Du brauchst die Homologationsdokumente, habe ich in den nächsten Tagen.
Damit kann dir in D keiner mehr Steine in den Weg legen, die 0000 ist ebenfalls Unsinn und muß dringend auf die korrekte Typisierung kostenneutral geändert werden. 0000 ist für Sonderumbauten und / oder Import , sonst für nix !

Schick mir eine PM mit deiner Tel# dann sprechen wir .
Gruß
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Beitrag von f104wart Mi 27 März 2024 - 22:55

KaiDH schrieb:...die 0000 ist ebenfalls Unsinn und muß dringend auf die korrekte Typisierung kostenneutral geändert werden.

Bleib mal ganz locker, Kai.  Laughing

Das das nicht optimal gelaufen ist, wissen wir ja schon, aber "müssen" muss da gar nichts.
Durch die 0000 enstehen Günther  keinerlei Nachteile. Das Problem war lediglich die nicht in die neuen Papiere eingetragene Reifengröße. Und selbst die hätte nichts genutzt, wenn man irgendwann einen Reifen mit metrischer Größe montieren will. Meinen Favorit zum Beispiel, den Conti Classic Attack, gibt es gar nicht in zölligen Größen.


Die Kosten für die Zulassungsstelle, die ja nur die Vorgaben der GTÜ übernommen und eingetragen hat, trifft keine Schuld. Von daher kann das auch nicht kostenneutral geändert werden.

Da der Fehler bei der GTÜ gemacht wurde und Günther den Eintrag jetzt beim TÜV Süd vornehmen lässt, ist da auch nichts zu holen.

Es sei denn, man spricht erneut bei der GTÜ vor, reklamiert die EBE und die fehlende Reifengröße und fordert eine Änderung und Rückerstattung der zu viel gezahlten Kosten.

Ich glaube aber nicht, dass Günther Bock auf den ganzen Stress hat und einfach nur seinen Reifen eingetragen haben möchte.

Die vier Nullen als Typschlüsselnummer sind das geringste Problem, damit kann man gut leben.
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Beitrag von Kallebadscher Do 28 März 2024 - 7:23

f104wart schrieb:Die sind das geringste Problem, damit kann man gut leben.

Hy
damit müssen wohl sehr viele CX/Motorradfahrer leben, denn die meisten Grauporte aus der Zeit haben genullte Papiere !
So z.B. alle durch Hein Gericke grau importiere CXen.....

......dies verzerrt leider auch die Bestandszahlen, denn Flensburg ermittelt nur den Bestand ohne Nullen Crying or Very sad

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Beitrag von f104wart Do 28 März 2024 - 10:23

Das ganze hat auch durchaus positive Effekte:

1. Es gibt noch deutlich mehr CXen als in der Statistik beim KBA erfasst sind
2. Marktwerte basieren auf Statistiken und geringere Stückzahlen dort erhöhen den Wert.


Also alles eine Frage der  Sicht- und Denkweise. Positives Denken macht vieles einfacher und entspannter.  Very Happy



...So, und ich muss jetzt "dringend" in die Werkstatt, damit ich mein genulltes Gespann für die Saison fit machen und danach meine PC01, die wegen des 18"-Hinterrads, bei der auch metrische Größen ohne Reifenfabrikat eingetragen sind, genullt wurde und die nach meinem Unfall 2020 ein neues Frontend mit GL650 Gabel bekommt, reparieren kann, bevor es mit dem Umbau der 650er weiter geht, die ihrer genullten Zukunft mit Freude entgegen sieht. lol!
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Beitrag von tabou0815 Do 28 März 2024 - 11:49

War mir bis jetzt gar nicht bewusst dass wir so viele Nullen hier im Forum haben Very Happy
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Beitrag von BerndM Do 28 März 2024 - 12:32

Ihr habt alle Probleme. Mein 18er Hinterrad hat keine Nullen. Alles wie im Ursprungsbrief.
Meine CX en sind somit in der Statistik.
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Beitrag von f104wart Do 28 März 2024 - 13:01

Bei mir wurde damals nicht nur das 18er Hinterrad eingetragen, sondern einiges mehr, wie z.B. Leistungsänderung, andere Bremsen, andere Endschalldämpfer usw. Mein Fzg-Schein hat 2 Seiten.

Was am Ende Ausschlag gebend für die Nullung war, weiß ich nicht. Ist mir auch egal.
Ich passe eh in keine Statistik, und das ist auch gut so.  Very Happy
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Beitrag von sg38fn So 31 März 2024 - 14:23

f104wart schrieb:
Ich glaube aber nicht, dass Günther Bock auf den ganzen Stress hat und einfach nur seinen Reifen eingetragen haben möchte.
Die vier Nullen als Typschlüsselnummer sind das geringste Problem, damit kann man gut leben.

Hallo Ralf,

du hast mein Vorhaben richtig eingeschätzt, kommende Woche werde ich den Reifen vom GTÜ abnehmen und danach auf der Zulassungsstelle eintragen lassen, damit das nervige Thema ein Ende findet. Ich habe jetzt auch beim GTÜ einen erfahrenen Prüfer gefunden, der sich mit alten Motorrädern auskennt.

Nach meiner Einschätzung wäre das nicht passiert, wenn ich gleich an einen erfahrenen Prüfer gekommen wäre. Bei mir hat die Abnahme ein junger Mitarbeiter durchgeführt, der nach den Buchstaben des Gesetzes zwar alles richtig gemacht hat, aber ein Kollege mit Erfahrung hätte mich vermutlich durchgewunken, so wie in den letzten 4 Jahren auch.

Mein Tipp: erkundigt euch vor dem TÜV nach einem Prüfer, der sich mit Oldtimer-Motorrädern auskennt, was ich zukünftig auch immer so machen werde.

Vielen Dank nochmals an alle für eure Unterstützung!


Gruß
Günther
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Beitrag von f104wart So 31 März 2024 - 16:03

Also wenn Du jetzt doch wieder zum GTÜ gehst, dann würde ich den Prüfer schon auf das Thema ansürechen. Sc hließlich ist der Fehler auch dort passiert.

Das der junge Prüfer "nach den Buchstaben des Gesetzes alles richtig gemacht hat" sehe ich nicht so. Es gab keinerlei Grund, dieses Motorrad nach §21 zu begutachten und eine EBE zu erteilen.

...Mein Tipp ist: Sich vorher in das Thema einlesen und schlau machen und nicht alles schlucken, was man vorgesetzt bekommt.

Sachverstand und Sachverständige sind zwei grundlegend verschiedene Dinge und müssen nicht zwangsläufig in ein und derselben Person vereint sein. Und das  ist keine Frage des Alters und der "Erfahrung".

Und genau aus diesem Grund habe ich damals, als es um den Umbau meiner 650er ging, von einem alten "erfahrenen Sachverständigen" zu einem jungen Sachverständigen mit Sachverstand gewechselt.

Erfahrung ist die Summe aller Mißerfolge und ist nicht zu verwechseln mit Fachkompetenz. Wink
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Beitrag von f104wart Mi 10 Apr 2024 - 9:37

Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen und dazu eingangs feststellen, dass wir uns wahrscheinlich alle darüber einig sind, dass die Nullung der TSN in Günther's Fall überflüssig/falsch war und die Reifengröße 4.00-18 Bestandteil der ABE ist und somit nachzutragen ist.



Die Änderung der Reifengröße von Zoll auf metrisch ist ein anderes Thema. Dazu habe ich heute eine Freigabe von Dunlop in die Finger bekommen, in der ein ganz wesentlicher Satz zu lesen ist. Dabei handelt es sich um den vorletzten Absatz, beginnend mit "Die angegebene Bereifung..."


TÜV-Zulassung Hinterreifen - Seite 2 20240415


Demnach erlischt mit der Montage der metrischen Größe die Betriebserlaubnis und erfordert eine "Abnahme nach §21 StVZO auf Grund von §19(2) StVZO".

Abnahme nach § 21 StVZO bedeutet Nullung der Typschlüsselnummer. Und wenn dabei dann, wie hier, eine Freigabe eines Reifenherstellers vorliegt, sichern sich die meisten Prüfer ab und tragen neben der Größe auch das Reifenfabrikat ein.

Aus Sicht des Prüfers durchaus verständlich, aus technischer Sicht eher fragwürdig. Wobei man hier noch unterscheiden muss, ob es sich lediglich um eine zur zölligen Größe passenden metrischen Vergleichsgröße handelt, oder um die Eintragung einer im Vergleich zu der serienmäßigen Bereifung abweichende Größe, bei der neben den Fahreigenschaften auch die Freigängigkeit zu prüfen ist, wie zum Beispiel auch
bei der Montage eines 18"-Hinterrads in eine PC01.

Die Schwinge und damit die Freigängigkeit ist identisch mit der des Tourers, aber der Rahmen der PC01 hat einen anderen Lenkkopfwinkel als der Tourer und damit hat eine 18"-PC01 andere Fahreigenschaften als der Tourer und als mit dem 16" Hinterrad, die in diesem Fall zwar deutlich besser sind als mit dem 16zöller, aber dennoch eine Abnahme nach §21 einschließlich einer Hochgeschwindigkeits-Prüffahrt begründen und rechtfertigen.

Hier hat Bernd mit der Eintragung seines 18"-Hinterrads einfach nur Glück gehabt, genau so wie ich, als mir mein Prüfer auf Grund der Freigabe von Bridgestone für den BT 45 in der Größe 120/90-18 auf der 2.15-18 DID-Felge nur die Größe, aber nicht das Reifenfabrikat eingetragen hat.



Anders ist das beispielsweise bei meinem Gespann, wo mir der Fahrzeughersteller die metrische Größe auf den serienmäßigen Felgen "bei freier Wahl des Reifenherstellers" bescheinigt hat.

So etwas für die CX- und GL Modelle von Honda zu bekommen, wäre sehr wünschenswert.   Very Happy


@KaiDH: Wenn Du das mit Deinen Connections zur Homologation bei Honda schaffst, bist Du unser Held. king

Bedeutet also, dass in dieser Liste neben den zölligen die metrischen Vergleichsgrößen eingetragen und die nicht mehr aktuellen Reifentypen/-fabrikate heraus genommen werden.
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Beitrag von danitec Mi 17 Apr 2024 - 7:38

Bei meiner weißen Euro hatte ich nicht aufgepasst und der Prüfer hat sowohl die metrische Größe als auch den Hersteller eingetragen.
Bei der gelben Euro und bei der 650er GL habe ich den Prüfer gebeten nur die metrische Größe einzutragen, das hat er dann auch so getan.
Es lohnt auf jeden Fall dies nachzufragen.

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Beitrag von rocketman34212 Mi 17 Apr 2024 - 8:47

Frage mich ehrlich, wer hier eigentlich in der Pflicht ist. Reifenhersteller, Motorrad-Hersteller...Politik? Es ist doch aber sicher NICHT die Sache der Halter, wie es sich mir hier darstellt, immer wieder mehr und mehr Kosten und alles komplizierter für die zu machen.
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Beitrag von f104wart Mi 17 Apr 2024 - 9:41

"In der Pflicht" steht der Fahrzeughalter, der dafür sorgen muss, dass die von den Fahrzeugpapieren abweichende Reifengröße eingetragen wird.

Der Gesetzgeber hat eine Verordnung erlassen, die von den "Sachverständigen" der ausführenden Prüforganisationen unterschiedlich interpretiert und im Rahmen ihres Handlungsspielraums unterschiedlich gehandhabt wird.

Bestimmend ist in der Regel das Interesse der Prüforganisation, den Fahrzeughalter als "Kunden" zu binden und ihn beim Wechsel des Reifentyps oder Reifenfabrikats erneut abkassieren zu können.

Somit obliegt es dem Fahrzeughalter, sich über die gesetzlich geforderten Maßnahmen zu informieren und sich einen Prüfer zu suchen, der die Eintragung im Sinne des Fahrzeughalters vornimmt, sofern dies den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ist doch ganz einfach, oder? Laughing
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Beitrag von sg38fn Sa 20 Apr 2024 - 18:10

Hallo zusammen,

mittlerweile ist das Thema erledigt.

Zunächst hat ein GTÜ-Prüfer für 95.- € ein Gutachten darüber erstellt, dass die Reifengröße 4.00-18 auch an meiner CX zugelassen ist.
Mit diesem Gutachten musste ich zur Zulassungsstelle, wo diese Reifengröße in meinen Fahrzeugschein eingetragen wurde, wofür weitere 55.- € zu entrichten waren.

Meiner Pflicht als Fahrzeughalter bin ich somit nachgekommen und alle sind zufrieden...

Nochmals vielen Dank für die Diskussion und eure Unterstützung.


Gruß
Günther
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Beitrag von f104wart So 21 Apr 2024 - 11:02

Es freut mich für Dich, dass es geklappt hat, aber wozu das Gutachten für so viel Geld, wenn der Reifen von Honda bereits zugelassen ist?


TÜV-Zulassung Hinterreifen - Seite 2 Bildsc70


...Finde ich absolut inakzeptabel, zumal beide Fehler, also sowohl die unnötige  EBE als auch die fehlende Reifengröße bei der GTÜ passiert sind.

Hier hätte ich zumindest jetzt eine kulante Vorgehensweise erwartet und diese auch eingefordert.
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Beitrag von sg38fn Di 23 Apr 2024 - 20:35

Hallo Ralf,

ich stimme dir vollkommen zu und habe meinen Unmut beim GTÜ auch mehr als deutlich gemacht und angekündigt, dass mich der GTÜ zukünftig aus seiner Kundenkartei löschen kann, bisher war ich dort auch mit meinem PKW.

Irgendwie scheint auch eine Zulassungsstelle gepfuscht zu haben, als beim Ausstellen des neuen Briefs und des neuen Scheins versäumt wurde die Reifengröße, die im alten Brief ja drin steht, in den neuen Schein zu übertragen. Außerdem habe ich noch immer keine ABE, sondern eine EBE!?

Auf meine Kritik bei der Zulassungsstelle hier in Friedrichshafen wurde mir erklärt, dass dieser Fehler von einer anderen Zulassungsstelle (Zollernalbkreis) verursacht wurde, wo seinerzeit der neue Brief ausgestellt wurde.


Gruß
Günther
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Beitrag von f104wart Mi 24 Apr 2024 - 9:52

Mit der EBE kann man leben. Ärgerlich sind/waren nur die Kosten, die das verursacht hat. Und das ist Sache der GTÜ und nicht der Zulassungsstelle.

Dir für den Nachtrag jetzt noch einmal 90 € zu berechnen, ist eine Unverschämtheit.


...Möglich übrigens, dass ich demnächst in Meckenbeuren bin. Dort steht eine Drehmaschine zum Verkauf, an der ich interessiert bin.
Zum Glück muss ich damit nicht zur GTÜ. lol!
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Beitrag von sg38fn Mi 24 Apr 2024 - 18:58

f104wart schrieb:
...Möglich übrigens, dass ich demnächst in Meckenbeuren bin. Dort steht eine Drehmaschine zum Verkauf, an der ich interessiert bin.
Zum Glück muss ich damit nicht zur GTÜ. lol!

Hallo Ralf,

melde dich, wenn du hier bist :-)

Gruß
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Beitrag von f104wart Mi 24 Apr 2024 - 19:19

Günther, ich glaube, das hat sich erledigt. Die Maschine wurde heute nachmittag im Preis gesenkt und war dann kurz darauf verkauft.

Bin anscheinend nicht der einzige, der so was sucht. Laughing

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Beitrag von sg38fn Do 25 Apr 2024 - 11:35

f104wart schrieb:Günther, ich glaube, das hat sich erledigt. Die Maschine wurde heute nachmittag im Preis gesenkt und war dann kurz darauf verkauft.
Bin anscheinend nicht der einzige, der so was sucht.  Laughing

Schade Sad

Falls du ja mal in anderer Mission wieder hier in der Gegend sein solltest, melde dich einfach!
Du darfst dann auch gerne mal mit meiner neuen Errungenschaft (Guzzi V7 special) fahren  Very Happy

Gruß
Günther
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