TÜV-Zulassung Hinterreifen

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Beitrag von sg38fn Do 21 März 2024 - 14:39

Hallo zusammen,

heute war ich beim TÜV, wobei mir der Prüfer erklärt hat, dass der Hinterreifen - Bridgestone 4.00-18 64H Battlax - nicht für mein Motorrad (CX500, Tourer, Erstzulassung 1982) zugelassen sei, weil im Fahrzeugschein explizit die Größe 3.75 S18 angegeben sei!?

Der Prüfer meinte, dass ich für den oben genannten Reifen eine Sonderabnahme (klingt teuer) machen lassen müsste, damit der in den Fahrzeugschein eingetragen wird?

Vermutlich habt ihr das Thema hier im Forum schon tausendfach besprochen, ich habe die Stellen auf die Schnelle nur nicht gefunden  Embarassed

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Unterstützung.


Gruß
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Beitrag von Rattergreis Do 21 März 2024 - 15:42

Dieser Reifen sollte Teil der Betriebserlaubnis sein. Zumindest findet er sich in den Hondalisten schon im letzten Jahrtausend. Auch bei den Reifenhändlern wird er als passend angeboten.
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Beitrag von Brummbaehr Do 21 März 2024 - 15:52

Der TÜV Prüfer ist offensichtlich zu bequem in die "Datenbank" zu schauen.
Oder kennt sich nicht aus. Rolling Eyes

In den heutigen Papieren steht ja nur noch eine Reifengröße drin.
Früher (war alles besser) stand da auch noch die alternativ zugelassene Reifengröße drin.

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Beitrag von Kathomen99 Do 21 März 2024 - 15:59

Im Archiv des Technikbereichs (des Forums)
im Kapitel: Räder/ Reifen  Link dorthin
Ist ein Zip Archiv mit dem Namen:
Reifenfreigaben von Honda, Datenblätter der Reifenhersteller, dort ist u. A. eine Datei mit Namen Honda_Reifenfreigaben_Reifenliste.pdf

Das dem Tüv Mann zeigen, bzw auf der Zulassungsstelle vorlegen, damit kannst du den 4.00 18 eintragen lassen
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Beitrag von CXologe Do 21 März 2024 - 16:58

Hallo Günther,
die Sachlage ist genau so, wie Brummbähr es schreibt. Nach dem Buchstabe des Gesetzes ist 4.00-18 zulässig und muß nicht eingetragen werden, da Bestandteil der ABE. Dein Prüfer ist entweder desinteressiert oder faul oder will dich mit teuren "Prüfungen" über den Tisch ziehen. Schon mal KÜS oder GTÜ probiert?
Falls du wirklich eine Eintragung willst, reicht eine "Berichtigung der Fahrzeugdokumente nach § 15 FZV", kostet 30,- €. Mit der gehst du
zum Landratsamt.
Viel Erfolg.
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Beitrag von sg38fn Do 21 März 2024 - 23:18

Hallo zusammen,

die Prüfstelle ist der GTÜ.

Nach dem heutigen Termin habe ich denen eine E-Mail gesendet mit einem Link auf die Freigabe der Reifengröße 4.00-18 für das Hinterrad einer CX500 vom Reifenhersteller Michelin.

Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:

"die Reifenfreigabe ist für Ihr Motorrad leider nicht gültig, da ihr Motorrad keine ABE sondern eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) hat, (zu erkennen an einer genullten Typschlüsselnummer) dies sind die hinteren Zahlen im Feld 2.2 und einer fehlenden Genehmigungsnummer im Feld K in Ihrem Fahrzeugschein.

Für Fahrzeuge mit ABE gelten diese (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) der Reifenhersteller nur noch für ältere Reifen (DOT älter 0120)

Neue Reifen mit einer abweichenden Größe müssen ebenfalls nach §19/2 StVZO abgenommen werden.

Und alle abweichenden Reifengrößen ab 31.12.2024

In Ihrem Fall sind zwei Optionen möglich: Entweder sie lassen die Reifengröße, die in Ihrem Fahrzeugschein aufgeführt ist, montieren.

Oder Sie lassen die abweichende Größe nach §19/2 StVZO abnehmen und bei der Zulassungsbehörde eintragen.

Diese Abnahme kann entweder beim TÜV Süd oder bei einem Kollegen in unserem Haus durchgeführt werden."


Wenn ich es richtig verstanden habe, entspricht die zöllige Reifengröße 3.75-18 dem metrischen Maß 110/90-18? Wisst ihr, ob die Größe 110/90-18
a) verfügbar ist?
und
b) vom TÜV/GTÜ als Ersatz für 3.75-18 akzeptiert wird?

Falls ja, wäre es ja eine Möglichkeit die Größe 110/90-18 zu beschaffen?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Unterstützung.

P.S.: ich habe den Eindruck, dass nicht nur die Typschlüsselnummer in meinem Fahrzeugschein genullt ist, sondern auch die Prüfer vom GTÜ... Rolling Eyes

Gruß
Günther
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Beitrag von Brummbaehr Fr 22 März 2024 - 9:24

Soweit ich das Thema verstanden habe, müssen ABWEICHENDE Reifengrößen ab DOT 0120 immer eingetragen werden.
Der 4.00-18 ist aber KEINE abweichende Reifengröße für die CX500.
Ob das allerdings auch so ist, wenn die Typschlüsselnummer genullt ist, kann ich nicht sagen (keine Ahnung).

Die Reifengröße 110/90-18 ist eine abweichende Reifengröße, auch wenn die der 3,75-18 praktisch entspricht.
Muss also auf jeden Fall eingetragen werden.

Haste die noch einen alten Fahrzeugschein oder Brief von der Maschine, wo der 4.00-18 noch drinsteht?

Hier ein Bild von einem alten Brief allerdings ist da ein Tippfehler drin der 3.25-18 für hinten müsste ein 3.75-18 sein.

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Beitrag von f104wart Fr 22 März 2024 - 10:44

Brummbaehr schrieb:
Ob das allerdings auch so ist, wenn die Typschlüsselnummer genullt ist, kann ich nicht sagen (keine Ahnung).
Natürlich ist das so. Da in Günther's Fall die TSN genullt wurde, ist es theoretisch keine CX 500 mehr und damit auch nicht mehr das Moped, für das die ABE erteilt wurde. Und damit gilt natürlich auch nicht mehr die von Honda per ABE erteilte Reifenfreigabe. Allerdings könnte sich der Prüfer an der ABE orientieren, da die Schwinge und der Heckfender, und damit die Platzverhältnisse, gegenüber dem Originalzustand nicht verändert wurden.

So wie ich Günther's Motorrad in Erinnerung habe, ist mir das mit der EBE eh nicht ganz nachvollziehbar, weil sich das Moped, soweit ich weiß, im Originalzustand befindet.

Die Größe 110/90-18 deckt sowohl den 3.75er wie auch den 4.00 ab. Und von daher kann auch ich die Begründung des Prüfers in Bezug auf die genullte TSN nicht nachvollziehen, denn der 110/90-18 steht ganz klar auch für den eingetragenen 3.75-18. Und somit ist das kein "Ersatz" für den 3.75, sondern die exakt passende Vergleichsgröße mit metrischen Abmessungen. Nichts desto trotz muss nach der "Abzockereiverordnung des TÜV von 2020" eine Eintragung nach §19/2 StVZO vorgenommen werden.


Der 110/90-18 ist sowohl für den Conti Classic Attack (mein persönlicher Favorit) wie auch für den Bridgestone BT 46 verfügbar.


sg38fn schrieb:...für das Hinterrad einer CX500 vom Reifenhersteller Michelin.
Der natürlich auch.
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Beitrag von sg38fn Fr 22 März 2024 - 17:48

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldungen, die helfen mir weiter!

@Jochen und Ralf: ja, den alten Brief habe ich noch und in diesem ist die Größe 4.00-S18 tatsächlich auch eingetragen, siehe Foto:

TÜV-Zulassung Hinterreifen Img_2038

Im neuen Brief sind keine Reifengrößen angegeben und im Fahrzeugschein stehen leider nur die beiden Größen 3.25S19 und 3.75S18, siehe Foto:
TÜV-Zulassung Hinterreifen Img_2039

Und ja, abgesehen vom höheren Lenker und der Cockpit-Scheibe (Nachbau) ist meine CX im Originalzustand.

Wenn ich es richtig verstanden habe, soll ich den alten Brief bzw. eine Kopie davon an den GTÜ übermitteln?

Gruß
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Beitrag von Brummbaehr Fr 22 März 2024 - 18:54

sg38fn schrieb:...Wenn ich es richtig verstanden habe, soll ich den alten Brief bzw. eine Kopie davon an den GTÜ übermitteln?
So würde ich es machen

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Beitrag von f104wart Fr 22 März 2024 - 23:19

sg38fn schrieb:Und ja, abgesehen vom höheren Lenker und der Cockpit-Scheibe (Nachbau) ist meine CX im Originalzustand.

Aber wieso hast Du dann eine EBE und eine Abnahme nach §21 ?
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Beitrag von rocketman34212 Sa 23 März 2024 - 0:15

Als ich meine originale CX500, die ich ohne Papiere bekommen habe, zulassen wollte, wurde mir am Anfang auch gesagt, dass dies ein langwieriger Prozess ist und ich am Ende eine Abnahme nach §21 machen muss. Vielleicht hätten die mir das dann auch genullt?

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Beitrag von sg38fn Sa 23 März 2024 - 10:04

Hallo zusammen,

@Jochen: eine Kopie vom alten Brief habe ich an den GTÜ weitergeleitet, bin mal gespannt.
@Ralf: verstehe auch nicht, wie ich zu einer EBE komme, vermutlich ist bei der ersten Anmeldung vor 4 Jahren irgendetwas schief gelaufen!?

Mittlerweile habe ich Kontakt zu einem Oldtimer-Experten vom TÜV-Süd aufgenommen, die hatten das Motorrad vor 2 Jahren - mit der Reifengröße 4.00-18 - ohne Beanstandung abgenommen.

Die CX war und ist weiterhin im Originalzustand, siehe Foto:

TÜV-Zulassung Hinterreifen Img_2910

In jedem Fall scheint das Problem durch einen Fehler bei der ersten Neuanmeldung vor 4 Jahren entstanden zu sein (EBE anstatt ABE?), so dass es nicht um ein technisches sondern um ein bürokratisches Thema geht. Vor diesem Hintergrund sehe ich nicht ein, dass ich eine weitere technische Begutachtung durchführen lassen und bezahlen soll.

Werde auf alle Fälle berichten, wie es weitergeht. Vielleicht kann das dem einen oder anderen von euch helfen, falls ähnliche Probleme auftreten sollten.

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!


Gruß
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Beitrag von f104wart Sa 23 März 2024 - 10:11

Ja, genau so kenne ich sie, und deshalb war mir das mit der EBE auch nicht nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund sehe ich nicht ein, dass ich eine weitere technische Begutachtung durchführen lassen und bezahlen soll.
Nö, macht ja auch keinen Sinn. Wenn die Reifengröße eingetragen wird, ist ja alles gut.


...Und, wie gesagt: 3.75 oder 4.00 ist egal. 110/90-18 gilt für beide. Wink
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Beitrag von sg38fn Sa 23 März 2024 - 22:29

Hallo zusammen,

offen bleibt noch, ob ich aus der EBE zwingend eine ABE machen lassen muss, oder ob die Reifengröße 4.00-18 auch in die EBE eingetragen werden kann?
Weiß einer von euch wie hoch die Kosten für so eine Eintragung etwa sind?


Gruß
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Beitrag von Jürgen_ERH So 24 März 2024 - 11:26

Hallo Günther,
hatte mit meiner Gülle auch diese Probleme. Alle möglichen, nicht wissenden Prüfer, wollten mir einreden einen §21 zu machen. Nachdem ich beim TÜV Süd jemanden gefunden habe der sich mit den alten Maschinen auskennt, könnte ich ganz normal meinen TÜV machen.
Mein Tipp, versuch beim TÜV jemanden zu finden der sich auf diese Oldies spezialisiert hat. Könnte sogar sein dass, wenn der alte Brief noch da ist, die EBE gelöscht wird und die Maschine ganz normal TÜV bekommt.
Meine war 16 Jahre abgemeldet und ich hatte Glück einen Prüfer zu finden der kompetent war.

Grüße Jürgen
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Beitrag von f104wart So 24 März 2024 - 11:40

EBE oder ABE ist doch eigentlich wurscht. Die Kiste ist zugelassen und die Reifeneintragung ist von der Art der BE völlig unabhängig.

Eine Rückschreibung auf ABE bringt bei meinem derzeitigen Kenntnisstand aus meiner Sicht keinerlei Vorteile.


Mitunter wäre es halt angebrachter, nicht das Moped, sondern den Sachverstand des Sachverständiger zu prüfen. lol!
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Beitrag von sg38fn So 24 März 2024 - 15:23

Jürgen_ERH schrieb:Mein Tipp, versuch beim TÜV jemanden zu finden der sich auf diese Oldies spezialisiert hat. Könnte sogar sein dass, wenn der alte Brief noch da ist, die EBE gelöscht wird und die Maschine ganz normal TÜV bekommt.

Hallo Jürgen,

vielen Dank für den Tipp!

Beim TÜV-Süd habe ich einen Prüfer ausfindig gemacht, der sich anscheinend mit Oldies auskennt. Sofern es möglich ist, möchte ich die Eintragung der Reifen vom TÜV-Süd machen lassen. Höchstwahrscheinlich ist es das Hauptproblem beim GTÜ, dass mein Motorrad von einem jungen Prüfer untersucht wurde, der nur gesehen hat, dass die Reifengröße in meinem Fahrzeugschein nicht mit der Reifengröße des Motorrads übereinstimmt.

Werde über den weiteren Verlauf berichten.


Gruß
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Beitrag von sg38fn So 24 März 2024 - 15:27

f104wart schrieb:EBE oder ABE ist doch eigentlich wurscht. Die Kiste ist zugelassen und die Reifeneintragung ist von der Art der BE völlig unabhängig.

Eine Rückschreibung auf ABE bringt bei meinem derzeitigen Kenntnisstand aus meiner Sicht keinerlei Vorteile.


Mitunter wäre es halt angebrachter, nicht das Moped, sondern den Sachverstand des Sachverständiger zu prüfen. lol!

Hallo Ralf,

genau so sehe ich das auch. Wenn die Reifengröße problemlos in die EBE eingetragen werden kann, dann soll es so geschehen... Wink
Und ja, ich befürchte auch, dass meine "genullte Typschlüsselnummer" nicht die einzige Null bei dieser Prüfung war... Rolling Eyes

Nochmals vielen Dank für deine Unterstützung.


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Beitrag von f104wart So 24 März 2024 - 17:06

Na ja, ein bischen musst Du Dir da aber auch an die eigene Nase fassen. Warum hast Du das mit der EBE nicht direkt hinterfragt?
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Beitrag von sg38fn Mo 25 März 2024 - 18:55

Hallo zusammen,

mittlerweile habe ich beim GTÜ einen Prüfer gefunden, der sich mit dem Thema auskennt. Das Problem ist nicht die EBE, sondern dass der Eintrag der zweiten Reifengröße 4.00-18 auf der Zulassungsstelle bei der Ausstellung des KFZ-Scheins unter den Tisch gefallen ist.

Der Prüfer hat mir geraten bei der Zulassungsstelle nachzufragen, ob die Größe 4.00-18 unter Vorlage des Original-Briefs nicht einfach noch nachgetragen werden könnte?

Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle sieht sich diese nicht verantwortlich, weil ihr zum Zeitpunkt der Ummeldung nur der neue Brief vorlag, auf dem keine Reifengrößen eingetragen waren, so dass die Zulassungsstelle keine Information über die zweite Reifengröße hatte. Nach weiterer Aussage der Zulassungsstelle ist es auch nicht möglich die Reifengröße 4.00-18 auf Basis des Original-Briefes nachzutragen, weil dieser ja ungültig gemacht wurde...

Also bleibt nur folgendes Vorgehen:
Der GTÜ macht eine Abnahme der Reifengröße 4.00-18, was mich 95.-€ kosten wird.
Mit dieser Abnahme muss ich dann zur Zulassungsstelle, die diese Größe in meinen KFZ-Schein eintragen wird. Die Gebühr konnte man mir noch nicht genau sagen, aber vermutlich zwischen 30.-€ und 60.-€

Ein Hoch auf unsere Bürokratie... Rolling Eyes


Gruß
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Beitrag von f104wart Mo 25 März 2024 - 21:55

Na ja, die Vorgehensweise, dass Dir der TÜV ein "Gutachten" für den 4.00 schreibt und Du dann bei der Zulassungsstelle die Größe in den Fzg-Schein eintragen lassen musst, ist normal.

Wenn aber der TÜV oder die GTÜ das bei der EBE vermasselt hat, dann würde ich die in die Pflicht nehmen und auf kostenlosen Nachtrag bestehen. Schließlich haben die gleich 2 Fehler gemacht: 1stens die EBE nach §21 StVZO, die gar nicht nötig gewesen wäre und 2tens die "Unterschlagung" der 2ten Reifengröße.

Es reicht, dass Du für die Fehler eines "Sachverständigen" die Kosten und die Lauferei mit der Zulassungsstelle an der Backe hast!

Der Scheiß, den die da gebaut haben, wäre Grund genug für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.



Willst Du den 4.00 eintragen lassen oder den 110/90-18?

Wenn, dann würde ich versuchen, beide Größen eingetragen zu bekommen, denn die zölligen Größen werden bei modernen Reifen oft nicht mehr berücksichtigt. Mit dem 110er hast Du auf alle Fälle mehr Auswahl.
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Beitrag von sg38fn Di 26 März 2024 - 11:54



Hallo Ralf,

das Thema nervt mich gerade auch ziemlich... Rolling Eyes

Vom Kollegen Nico Streblow (Motorrad-Classic) kam noch die Idee mir beim Kraftfahrbundesamt die Betriebserlaubnis für meine CX zu beschaffen. Leider ist bei mir weder im Schein unter der Spalte K noch im alten Brief die notwendige Nummer hinterlegt.

Nico meinte, ich soll mal prüfen, ob es im Forum einen Kollegen mit einer CX mit einer ähnlichen FIN gibt - meine ist: CX5003201304 -, bei dem die gesuchte Nummer lesbar ist...?

Das Kraftfahrbundesamt habe ich heute bereits mal angeschrieben und den aktuellen Schein, den aktuellen Brief und den alten Brief als Anhang beigefügt. Eigentlich müssten die anhand dieser Unterlagen ja in der Lage sein die allgemeine Betriebserlaubnis für genau dieses Motorrad zu finden!? Prinzipiell hätte das ja auch die Zulassungsbehörde machen können, die scheinen allerdings nicht besonders kooperativ zu sein.

P.S.: in diesem Fall werde ich deinem Rat folgen und versuchen beide Reifengrößen, also den 4.00-18 und den 110/90-18 eintragen zu lassen.


Gruß
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Beitrag von f104wart Di 26 März 2024 - 12:36

sg38fn schrieb:...und versuchen beide Reifengrößen, also den 4.00-18 und den 110/90-18 eintragen zu lassen.
Dann musst Du dem Prüfer aber schon etwas ins Gewissen reden, denn meistens tragen die die metrischen Größen nur dann ein,
wenn die Reifen auch montiert sind. Viele tragen auch das Reifenfabrikat dazu ein, weil sie mit dem Reifen eine "Probefahrt" machen
und die Fahreigenschaften dann mit dem Reifentyp verbinden, was natürlich auch doof ist.

Achte also darauf, dass Du nur die Reifengröße, aber kein Fabrikat eingetragen bekommst. Wink

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Beitrag von sg38fn Di 26 März 2024 - 18:16

f104wart schrieb:
Achte also darauf, dass Du nur die Reifengröße, aber kein Fabrikat eingetragen bekommst.  Wink

Mach ich Wink
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