Fragen zu einigen evtl. geplanten Umbauten

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Beitrag von pazback So 11 Aug 2013 - 22:49

Nabend,

ich spiel mit dem Gedanken, einige Dinge zu ändern bei meiner Euro. Da ich mir in einigen Dingen nicht sicher bin und das WWW mir nicht die Infos gibt die brauche, frag ich hier mal in die Runde.

1. Muss bei der Euro ein Standlicht vorhanden sein bzw. muss dieses im Hauptscheinwerfer sein?
2. Kann ich auch zwei Abblendscheinwerfer und zwei Fernlichtscheinwerfer einbauen?
3. Welcher "breiterer" Lenker passt an die Euro ohne alle Züge umzubauen?
4. Was kann man leistungstechnisch verbessern? (Quickshifter, Luftfilter o.ä.)
5. Was sagt der TÜV zu GFK-Anpassungen?

Das wars erstmal.


Vielen Dank schon mal

Gruß

pascal

pazback

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Beitrag von Baunix63 So 11 Aug 2013 - 23:02

Seers,

zu 1. ja und näheres siehe StVZO, kann auch außerhalb des Hauptscheinwerfers sein
zu 2. nein, näheres siehe StVZO
zu 3. weiß ich ned
zu 4. eher weniger und wenn nur mit immensem Aufwand
zu 5. "wo ist das Gutachten?"

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Mit freundlichem Grinsen aus dem kurvigen Spessart,

Michael

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Beitrag von Alrik So 11 Aug 2013 - 23:31

pazback schrieb:1. Muss bei der Euro ein Standlicht vorhanden sein bzw. muss dieses im Hauptscheinwerfer sein?
Nein und nein. Ein Standlicht (auf schlau: Begrenzungsleuchte) ist bei den älteren Motorrädern (also mit mit nationaler Zulassung) zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Bei den neueren Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung ist das Standlicht allerdings zwingend erforderlich.
2. Kann ich auch zwei Abblendscheinwerfer und zwei Fernlichtscheinwerfer einbauen?
Nein, das wäre zu viel des guten. Nach StVZO jeweils und ein Scheinwerfer bzw. eben einer, der beides kann. Die neueren Vorschriften kennen zig Kombinationen, da sind es aber insgesamt auch nie mehr als drei Scheinwerfer insgesamt.
5. Was sagt der TÜV zu GFK-Anpassungen?
Das ist schwer pauschal zu beantworten. Wenn sich's nur um Kleinigkeiten handelt (zugespachtelte/laminierte Öffnungen o.ä,) wird wohl kaum ein Prüfer was sagen. Wenn man sich aber Zeug bastelt, der beim Sturz blöd im Weg ist oder irgendwo raussteht, dann wird man damit sicherlich nicht viel Spaß haben. Aber ne allgemeine Aussage ist da wirklich schwer, kommt wirklich drauf an, was du genau vorhast.

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Beitrag von Meikel ϯ 15.04.2022 Mo 12 Aug 2013 - 1:54

pazback schrieb:(...)
4. Was kann man leistungstechnisch verbessern? (Quickshifter, Luftfilter o.ä.)
(...)
Shifter bringt aber keine Leistung...

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Beitrag von pazback Do 15 Aug 2013 - 9:26

Moin,

schon mal danke für tollen Antworten. Aus der STZVO bin ich nicht wirklich schlau geworden, deshalb hatte ich hier rein gefragt.

Zu Punkt 1. Genau deswegen habe ich gefragt, da ich die STVZO genau andersherum verstanden hatte.

Bei Punkt 2 hab ich mich evtl. etwas falsch ausgedrückt. Es sollen Insgesamt zwei Scheinwerfer werden, die beide sowohl Abblendlicht sowie Fernlicht drin haben.

Punkt 3 ist ja noch offen. Da muss ich mal schauen was es für Lenker gibt, die passen würden, also erstmal den aktuellen ausmessen.

Bei Punkt 4 stört es mich einfach, dass die Euro unter 6000 Touren fast gar nicht aus dem Quark kommt. Deswegen die Frage. Der Shifter würde ja nur das Schaltverhalten optimieren. Stimmt keine Mehrleistung Smile

Punkt 5. Gemeint sind halt die Anpassungen der Scheinwerfermaske für die evtl. anderen Scheinwerfer.

So long

Pascal

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Beitrag von Alrik Do 15 Aug 2013 - 9:46

pazback schrieb:Zu Punkt 1. Genau deswegen habe ich gefragt, da ich die STVZO genau andersherum verstanden hatte.
Wie gesagt: Lt. StVZO ist ein Standlicht zulässig, also darf man eins haben, muss aber nicht.

Bei Punkt 2 hab ich mich evtl. etwas falsch ausgedrückt. Es sollen Insgesamt zwei Scheinwerfer werden, die beide sowohl Abblendlicht sowie Fernlicht drin haben.
Ja, ist so zulässig. Du kannst dann entweder ein separates Standlicht in der Mitte anbauen oder aber die in den Scheinwerfer enthaltenen Standlichter betreiben, sind dann halt zwei. Da sowas gerade bei älteren Motorrädern eher unüblich ist, könnte es natürlich sein, dass sich da mal jemand dran stört. Nachzulesen ist das in der Erläuterung 33 zum §50 StVZO.
Punkt 5. Gemeint sind halt die Anpassungen der Scheinwerfermaske für die evtl. anderen Scheinwerfer.
Das ist schwer, da ne pauschale Antwort zu geben. Wird wohl sehr von der Einschätzung des jeweiligen Prüfers abhängen. Wenn du schon weißt, wo du die Maschine prüfen lassen willst, geh da am besten vorab hin und besprich mal mit den Leuten vor Ort, was zu vorhast. Wenn man einen auf Bedenkenträger macht, muss man natürlich berücksichtigen, dass so ne Scheinwerfermaske sich im Sturzbereich befindet und von daher wär's schon interessant zu wissen, wie das Material sich im Fall der Fälle verhält.
Versuch macht kluch. Smile
'

Alrik

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