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Beitrag von Vizejo Sa 14 Okt 2017 - 9:07

Hallo Leute,
brauche Hilfe bounce . Im Rahmen eines Umbaus habe ich bei meiner CX 500 den Heckrahmen gekürzt und dabei auch die Brücke entfernt, an der im Originalzustand der hintere Kotflügel befestigt ist (die die beiden Sitzbankstreben miteinander verbindet; U-förmiges Preesblech).
Meine Frage: Wer hat eine solche Rahmenkürzung bereits vorgenommen und eingetragen? Das Problem ist, dass der TÜV Prüfer, mit dem das Projekt abgesprochen war, nicht mehr erreichbar ist (umgezogen? ich weiß es nicht) affraid

Gibt es jemand, der mir die Eintragung seines Umbaus kopieren könnte - damit ich eine Referenz habe, dass die Kürzung eintragungswürdig ist?
Wäre spitze, da die Vertretung meines TÜVlers unsicher ist.

Vielen Dank!!!

Johannes

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Beitrag von f104wart Sa 14 Okt 2017 - 13:10

Hallo Johannes,

in der Caferacer-Szene gibt es viele, die das gemacht und auch eingetragen bekommen haben. Eine Referenz nutzt Dir aber gar nichts, da es sich hierbei um Einzelabnahmen nach §21 StVZO handelt, die grundsätzlich nicht übertragbar der verbindlich sind.

Hier ist alleine die Entscheidung Deines Prüfers maßgebend. Wenn der nicht will, trägt er es nicht ein, egal mit wievielen Referenzen Du ihm kommst.


Grundsätzlich gilt, dass der Cut mindestens 50 mm hinter den Stoßdämpferaufnahmen zu erfolgen hat und anstelle des Bügels eine entsprechende Versteifung eingeschweißt werden muss.

Ohne Brücke/Versteifung ist eine legale Eintragung nicht machbar, auch wenn Du das mit "Deinem" Prüfer so abgesprochen hast.

Wichtig dabei ist, dass der maximale Federweg möglich und genügend Freiraum vorhanden bleibt.

Bei aufgebocktem Moped, also frei hängendem Hinterrad mit eingebauten Dämpfern brauchst Du zum Fender bzw. der Sitzbank-Unterkante mindestens 115-120 mm.
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Beitrag von Vizejo So 15 Okt 2017 - 8:35

Hallo Ralf,
vielen Dank für deine schnelle Antwort - sieht so aus als hätt' ich ein Problem king
Gruß
Jo

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Beitrag von f104wart So 15 Okt 2017 - 8:53

Wenn Du die notwendigen Parameter eingehalten hast, dann ist die Sache vielleicht noch zu retten.

Warum fragst Du bei "Deiner" Prüfstelle nicht einfach nach, wo und wie der Prüfer zu erreichen ist?

Nicht jeder Prüfer ist berechtigt, §21-Gutachten zu erstellen.

Erkundige Dich, wo in Deiner Nähe ein solcher Prüfer zu finden ist.


Erkläre ihm, warum Du zu ihm kommst und warum Du die Sache nicht VORHER mit ihm besprechen konntest (...weil Du bei einem Kollegen warst, der jetzt nicht mehr da ist).

Zeig ihm Fotos, wie der Rahmen vor der Veränderung ausgesehen hat. Eine Versteifung MUSS rein, ohne die geht´s nicht. UND der Federweg muss passen.



...Warum hast Du den Rahmen überhaupt gekürzt? Ist/war es eine CX 500 (18"-Hinterrad) oder eine CX 500 C (PC01) mit 16"-Hinterrad? Was soll denn aus der Kiste werden?

Zeig doch mal Fotos von dem, was Du da baust und wo die Reise hingehen soll.
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