TÜV-Probleme nach Umbau

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Beitrag von Der echte Bette Sa 17 Aug 2013 - 10:24

Moin.

Ich war gerade bei der Dekra wegen HU.

Komplettdurchfall!

Der Lenker gehört in Verbindung mit Stahlflex und Stabi eingetragen. Die Verkleidung gehört ausgetragen. Der Heckumbau geht gar nicht und der Nummernschildwinkel sowieso nicht!!!!

Fahrn Sie mal zum TÜV und lassen Sie das alles machen, dann gibt es auch keine Probleme...

Ja danke! Und jetzt?

Kennt jemand in Oberbayern in meinem Umkreis einen TÜV-Mensch der sowas macht???

Für die, die meine Pumpe nicht kennen nochmal ein fast aktuelles Bild:

TÜV-Probleme nach Umbau 15526311bv


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Beitrag von Gast Sa 17 Aug 2013 - 11:05

Moin
Soviel ich weiss kann die Dekra "im fremden Revier" nur prüfen und keine Eintragungen in die Papiere machen.

Einiges ist zumindest mir unklar:
Der Lenker gehört in Verbindung mit Stahlflex und Stabi eingetragen.
D.h. Dieser Lenker geht einzutragen NUR zusammen mit Stabi plus Stahlflex ??
( IMHO völlig sinnfrei.)

Verkleidung ??
War da mal eine GL oder sonstige Verkleidung eingetragen ? Logisch, dass die ausgetragen werden muss.=

Nummernschild: Iss klar, falscher Winkel und Höhe. Das weiss man doch oder ist vorher zu erkunden.

Halteriemen für die Sitzbank fehlt (Ist seit 50 Jahren und länger schon immer so gewesen Laughing )
Nachtrag: sofern die Beifahrerfußrasten noch montiert sind und die Sitzbank mindestens 560mm (oder war's 580mm ???) lang ist. Ansonsten auf Ein-Personen-Betrieb umtragen lassen.

Fahr doch einfach zu nächsten erreichbaren TÜV und lass es erneut prüfen..... (abändern) und eintragen.

Auf ein neues Wink 

GrussWolF

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Beitrag von Kallebadscher Sa 17 Aug 2013 - 12:49

Hallo


...äähhmmm...sooo flach steht das Nr.Schild jetzt auch wieder nicht
und am Heck ist ja auch nix umgebaut...nur die andere Sitzbank

schreib uns doch mal wie lang die Sitzfläche ist !? die Mindestlänge hat ja Wolfgang schon geschrieben !
Die hinteren Fußrasten hast du ja noch drann....also wird dann lediglich eine "Haltemöglichkeit" für den Sozius benötigt ....am einfachsten der bekannte Gurt......oder ein schöner Griffbügel am Heck......bei mir tats auch der Kofferträger !!!


und was ist an dem Lenker so besonders ??....ist das gar noch der orig. Lenker ?

Und was hast du für ne Verkleidung in den Papieren stehen ?
....die originale Urgüllen-Lambenmaske) stand nicht in den Papieren.....Question 



ich zweifel hier grade stark am Sachverstand deines Prüfers




Gruß
Tom
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Beitrag von Gast Sa 17 Aug 2013 - 13:00

Kallebadscher schrieb:...äähhmmm...sooo flach steht das Nr.Schild jetzt auch wieder nicht
Soviel ich weiss:
Mit einer Person belastet muss es dann maximal ein 45° Winkel sein und die Schild-Unterkante 20 cm über der Achse.
Reflektor im Rücklicht oder unter dem Schild....

Steht iwo in der StVZO........

Abstand der Blinker zur Schweinewerfermitte sollte 20 cm sein (glaub' ich.) Das sieht nach weniger aus.
Hinten der Abstand zur Rückleuchtenmitte  Question Question

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Beitrag von Der echte Bette Sa 17 Aug 2013 - 13:14

...Urgülle von 81, auch im alten Brif steht: "mit Lenkerverkleidung"...

...über den Blinkerabstand hat noch keiner gemeckert...

...Lenker ist von Acerbis (eingetragen, Gabelstabi ist von Kern (eingetragen) und die Stahlflex sind von Lukas und haben ne ABE...der Prüfer meinte, das gehöre alles zusammen und somit in Kombi engetragen...

...die Sitzbank ist 520mm lang..ok...

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Beitrag von Gast Sa 17 Aug 2013 - 13:37

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind



2. an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.

"Richtigstellung" der Maße.

______________________Kennzeichen an Moppeds:

(Auszug aus der Richtlinie 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, Anhang:
- Das Kennzeichen muss so angebracht sein, dass die maximale Fahrzeugbreite weder rechts noch links überragt wird.
- Das Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen darf maximal 30° zur Senkrechten geneigt sein wenn die Zulassungsnummer nach oben zeigt, bzw. maximal 15°, wenn die Zulassungsnummer nach unten zeigt.
- Der Abstand zwischen der Oberkante des Kennzeichens und Fahrbahn darf maximal 1,50m betragen. Der Abstand zwischen der Unterkante des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,2m betragen. Beträgt der Radradius weniger als 0,20m, so darf die Unterkante des Kennzeichens nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 30°

Auch hier sind meine Erinnerungen falsch gewesen.

_____________
Na, dann messe mal nach Laughing 

GrussWolF
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Beitrag von shorty1111 Sa 17 Aug 2013 - 16:57

Der echte Bette schrieb:...Urgülle von 81, auch im alten Brif steht: "mit Lenkerverkleidung"...
Das ist die "Lampenmaske" steht bei meinen beiden auch drin.

Der echte Bette schrieb:...Lenker ist von Acerbis (eingetragen, Gabelstabi ist von Kern (eingetragen) und die Stahlflex sind von Lukas und haben ne ABE...der Prüfer meinte, das gehöre alles zusammen und somit in Kombi engetragen...
Da hat der Prüfer einen anne Waffel! ABE is ABE und Eintragung is Eintragung da mußt nix machen außer dir nen anderen Prüfer suchen, der taugt nix. So was hatte ich hier bei nem Werkstatttüv (Dekra) bei mir im Dorf auch mal, dann eben nicht und ab zum TÜV im nächsten Ort.

Edith sagt: Mach nen Ledergürtel vonne Hose umme Sitzbank (Schnalle nach unten). Das reicht und nachm TÜV kannst den wieder wegmachen. Bei sonem Rückstrahler können die sich anstellen also einfach einen mit Doppelklebeband und nem Stück Alu unterm Nummernschild rausguggen lassen, nachm TÜV kanns dann ja auch wieder wech.
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Beitrag von Der echte Bette Sa 17 Aug 2013 - 18:32

"Das ist die "Lampenmaske""

...das ist mir auch klar, aber mach das mal dem Graukittel klar und das er die doch bitte austragen möchte...Verkleidung austragen ist in vielen Foren ein heikles Thema...

Ich werde Montag mal den TÜV in Starnberg anfahren und die Karten auf den Tisch legen...mal sehn....

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Beitrag von thommili Sa 17 Aug 2013 - 21:22

Auch wenn es jetzt schon zu spät ist.

Man sollte (und das wird auch immer wieder in anderen Mopped-Foren erwähnt ) vor einem geplanten und umfangreicheren Umbau immer ERST VORHER mit einem Sachverständigen ( also der wirklich VERSTAND hat ) die Umbaumassnahmen besprechen.

Und auch ich hatte schon mehrfach mit unterschiedlichen Motorrädern (teils nur mit kleinen Standardänderungen wie Sturzbügel) schon mehrfach-Vorführtermine hinter mir. Das ist schon ganz normal geworden heutzutage und lässt mich nicht mehr aus der Ruhe bringen. Meist klappt es immer beim zweiten Mal und anderer Prüfstelle. Niemals mehrfach zu einem und dem gleichen Prüfer fahren. Und erst gar nicht das Diskutieren anfangen...

So, aber nochmals zu Deinen Problemen.

Das mit der Lampenmaske ist so ein Ding. Da helfen vielleicht mitgebrachte Bilder vom Original-Look der Gülle.
Das mit Stahlflex+Lenker ist absoluter Quatsch und zeigt nur die Unkenntnis des Prüfers. Resultat => Prüfer wechseln!

Sitzbank, Tipp von Shorty ist Gold wert, kenn ich auch aus anderen Foren!
Kennzeichen-Winkel. Auch hier einfach was dahinterbasteln, Winkelmesser dran, prüfen ggf. korrigieren.


Berichte, wie es weitergegangen ist...
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Beitrag von Brummbaehr Sa 17 Aug 2013 - 23:04

Soweit ich weiss gilt die ABE der Stahlflex nur für den "Originalzustand".
Also nur bei orginalem Lenker!
Mit anderem Lenker ist die ABE ungültig.

Allerdings ist das trotzdem kein Problem. Da muss die Stahlflex halt eingetragen werden und gut ist.


Gruß
Jochen

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Beitrag von Ausbilder Sa 17 Aug 2013 - 23:09

Das mit dem Lenker, in Kombination mit den Stahlflexleitungen ist wirklich so. Die ABE der Bremsleitungen sind nur mit dem originalen Lenker gültig. Den Nummernschildwinkel würde ich noch mal nachmessen und ggf. etwas korrigieren und einen Haltegurt (für die Abnahme ) montieren.
Es ist natürlich immer im Ermessen des Prüfers.....
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Beitrag von Siggi So 18 Aug 2013 - 13:02

Muss eine fehlende Verkleidung wirklich ausgetragen werden?

Ich habe an meiner (neuen) C ein Windschild eingetragen, aber ein anderes montiert. Das ist mir erst aufgefallen, als der TÜV eine Nummer auf dem Windschild suchte und anhand der Nummer eine ABE ermittelte. Kein Problem: Stempel. Erst auf mein Nachfragen hin teilte mir der Oberprüfer den Sachverhalt mit, weil ich mich über das lange Rumsuchen wunderte.

Gruß Siggi
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Beitrag von f104wart So 18 Aug 2013 - 13:18

Der echte Bette schrieb:...der Prüfer meinte, das gehöre alles zusammen und somit in Kombi engetragen...
Völliger Quatsch !!


Brummbaehr schrieb:Soweit ich weiss gilt die ABE der Stahlflex nur für den "Originalzustand".
Also nur bei orginalem Lenker! Mit anderem Lenker ist die ABE ungültig.

Da muss die Stahlflex halt eingetragen werden und gut ist.
Richtig !! Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Stahlflex (...dies gilt aber nur für die obere Leitung von der Bremspumpe zum Verteiler) durch die Bewegung des Lenkers nicht abgeknickt oder sonstwie in ihrer Funktion eingeschränkt wird. Wenn das alles in Ordnung ist, sollte der Eintrag in Kombination mit dem Lenker kein Problem sein.

Theoretisch muss JEDER Lenker eingetragen werden, auch wenn er ne ABE hat, da eben genau diese Punkte zu prüfen sind. Und auch, dass es zwischen Lenker und Tank keine Klemmgefahr für die Hände gibt. Bei der Prüfung geht es nicht um den Lenker als solchen, sondern um dessen ordnungsgemäße Montage.

LG Ralf
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Beitrag von Alrik So 18 Aug 2013 - 18:49

f104wart schrieb:
Der echte Bette schrieb:...der Prüfer meinte, das gehöre alles zusammen und somit in Kombi engetragen...
Völliger Quatsch !!
Nein, völlig richtig. Jeder Umbau mit ABE setzt zunächst mal voraus, dass alles um das betreffende Bauteil rum Serienzustand ist. Das führt dazu, dass man selbst nen Lenker mit ABE in Kombination mit der Lenkererhöhung mit ABE abnehmen lassen muss, sofern die ABE des einen Teils den anderen Umbau nicht schon mit beinhaltet.
Und außerdem: ABE heißt nicht zwangsläufig, dass keine Abnahme erforderlich ist. Meistens isses so, aber eben nicht immer. Deshalb empfiehlt es sich immer, die den Teilen beiliegenden Papiere vorab gründlich zu lesen. Gerade wenn man bei den bekannten, großen Zubehörhändlern online einkauft, hat man ja den Vorteil, dass man sich das vorher anschauen kann.
f104wart schrieb:Theoretisch muss JEDER Lenker eingetragen werden, auch wenn er ne ABE hat, da eben genau diese Punkte zu prüfen sind. Und auch, dass es zwischen Lenker und Tank keine Klemmgefahr für die Hände gibt. Bei der Prüfung geht es nicht um den Lenker als solchen, sondern um dessen ordnungsgemäße Montage.
Die Punkte, die du ansprichst, sind absolut zutreffend. Allerdings kenn ich keinen einzigen Moppedlenker mit ABE, für den bei serienmäßigem "Umfeld" ne Abnahme vorgeschrieben ist. Sinnvoll wär's allemal! Von der richtigen Montage an den Klemmböcken angefangen über Verlegung der Züge und Leitungen bis hin zur arbeitsgerechten  Lage der Bremspumpe. Aber es darf jeder Hans und Franz da selbst Hand anlegen, ABE sei dank. Stattdessen muss der Prüfer das jedes Mal bei der HU nochmal genauer angucken. Oder sollte zumindest.
Muss man nicht gut finden, aber is leider so.
Der echte Bette schrieb:Der Lenker gehört in Verbindung mit Stahlflex und Stabi eingetragen. Die Verkleidung gehört ausgetragen. Der Heckumbau geht gar nicht und der Nummernschildwinkel sowieso nicht!!!!
Siehe oben. Zum Thema Verkleidung: Mmmmhhhh, ja, sollte eigentlich schon raus aus den Papieren. Und wenn das jemand austrägt, muss er eigentlich das (Hochgeschwindigkeits-) Fahrverhalten beurteilen, zumal es für den Umbau keine Papiere (ABE, Teilegutachten, Umrüstung im Rahmen der Fahrzeug-ABE) gibt. Was stört denn am Heckumbau? Der Rahmen scheint doch unangetastet zu sein, auf dem Bild stolper ich jetzt auch erstmal nur über den zu flachen Kennzeichenwinkel, fehlenden Rückstrahler und fehlende Haltemöglichkeit für den Sozius. Noch was? Ja, gut, die Blinker. Das wäre ja noch leicht zu beheben.
Fahrn Sie mal zum TÜV und lassen Sie das alles machen, dann gibt es auch keine Probleme...
Wenn's für den Lenker und den Gabelstabi keine ABE oder Teilegutachten gibt, kommst du um einen  Besuch beim TÜV (alte Bundesländer, in den neuen Bundesländern wärst du bei DEKRA richtig gewesen) nicht herum, denn die haben verwaltungsrechtlich die Zuständigkeit für Einzelbetriebserlaubnisbegutachtungen (§21 StVZO). Allerdings können die Jungs von der TP auch nur das eintragen, was nach StVZO bzw. EG-Recht zulässig ist. Die werden also beim fehlenden Rückstrahler und dem Kennzeichenwinkel auch nicht weiterhelfen können.
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Beitrag von f104wart So 18 Aug 2013 - 22:58

Alrik schrieb: (...) Jeder Umbau mit ABE setzt zunächst mal voraus, dass alles um das betreffende Bauteil rum Serienzustand ist.
Wo steht das?? ...und was heißt denn "rund um das Bauteil??


Eine ABE gilt für das jeweilige Bauteil und sonst gar nichts. Was hat z.B. ein Gabelstabi mit dem lenker zu tun? ...und wenn, dann würde in der jeweiligen ABE darauf hingewiesen, dass z.B. der Gabelstabi nur in Verbindung mit dem originalen Lenker, der originalen Bremsanlage und, meinet wegen auch den originalen Gabelfedern montiert werden darf. [/quote]


Alrik schrieb: (...) Allerdings kenn ich keinen einzigen Moppedlenker mit ABE, für den bei serienmäßigem "Umfeld" ne Abnahme vorgeschrieben ist.
Was Du kennst und was nicht, ist hier nicht ausschlaggebend. Hier ein Gutachten von Fehling, das stellvertretend für alle Lenker steht.



Alrik schrieb: (...) Zum Thema Verkleidung: Mmmmhhhh, ja, sollte eigentlich schon raus aus den Papieren.
Wenn man sich über Vorschriften und Regeln unterhält gibt es kein "sollte, müßte oder könnte". Hier ist nicht Dein Gefühl gefragt, sondern technische Regeln, die gelten oder auch nicht.

Wenn es sich um das serienmäßige Scheinwerfergehäuse handelt, dann ist dies keine Verkleidung im eigentlichen Sinne und ist auch nicht als (Lenker-)Verkleidung eingetragen. Und was nicht eingetragen ist, kann auch nicht ausgetragen werden.



Was die Stahlflexleitungen angeht:

Hier ist in der ABE nichts geschrieben, was sich auf die Originalität des Lenkers bezieht. Es steht lediglich drin, auf was bei der Verlegung zu achten ist und dass eine Prüfung nach §21 nicht erforderlich ist.

Unter Beachtung der Montagerichtlinien können die Leitungen also ohne weiteres auch an einen nicht originallen Lenker montiert werden, sofern deren Funktion entsprechend der Montageanleitung nicht beeinträchtigt wird.

Eine Pflicht zur Prüfung ergibt sich aber zwangsläufig dann, wenn zusammen mit den Bremsleitungen ein anderen Lenker montiert wird, weil hier die Prüfung vorgeschrieben ist. Diese schließt dann auch die Prüfung der Verlegung der Bremsleitungen mit ein.

Ein Eintrag der Bremsleitungen in die Fahrzeugpapiere ist aber auch dann nicht zwingend erforderlich, trägt aber dazu bei, dass es keine unnötigen Fragen oder Probleme mit der Rennleitung gibt.

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Beitrag von Alrik So 18 Aug 2013 - 23:40

f104wart schrieb:Wo steht das?? ...und was heißt denn "rund um das Bauteil??
Woher soll der Hersteller eines Teils, für das er eine ABE erstellen lässt, wissen, was die Kundschaft abweichend vom Serienstand schon am Fahrzeug verbrochen hat? Eine Teile-ABE kann sich daher zunächst mal nur auf den Serienzustand beziehen.
Eine ABE gilt für das jeweilige Bauteil und sonst gar nichts.
Nicht ganz richtig: Sie gilt für das jeweilige Bauteil in einem bestimmten Verwendungsbereich, also z.B. an einem bestimmten Fahrzeugtyp.
Was hat z.B. ein Gabelstabi mit dem lenker zu tun?
Relativ wenig. Mir will jedenfalls grad keine Lenkerbauform einfallen, die mit nem Gabelstabilisator ins Gehege kommen könnte. Ich beweifle auch grundsätzlich, dass ein Gabelstabilisator überhaupt in irgendeiner Form abnahmepflichtig ist (analog zur Domstrebe beim Auto), aber das gehört hier erstmal nicht hin. Im hier zugrundeliegenden Problem reden wir von einer Abnahme von Lenker und Stahlflexleitungen, der Gabelstabi ist jetzt halt mal zufällig auch im Spiel, also nehmen wir ihn mit. Smile
...und wenn, dann würde in der jeweiligen ABE darauf hingewiesen, dass z.B. der Gabelstabi nur in Verbindung mit dem originalen Lenker, der originalen Bremsanlage und, meinet wegen auch den originalen Gabelfedern montiert werden darf.
Erstmal nicht notwendig, siehe oben. Aber so eine Beschränkung gibt's durchaus. Und zwar dann, wenn der Hersteller (z.B. aus Gründen der Bauteilfestigkeit) sein Zubehör nur in Verbindung mit Originalteilen (z.B. Lenker nicht an Riser, sondern nur an originalen Klemmböcken) verbaut sehen will.
Was Du kennst und was nicht, ist hier nicht ausschlaggebend.
Gut, dann hätten wir das ja geklärt.
Hier ein Gutachten von Fehling, das stellvertretend für alle Lenker steht.
Schönes Beispiel, weil's nämlich genau die Ausnahme darstellt. Fehling ist der einzige (mir bekannte, aber das zählt ja nicht, hab ich grad gelernt) Hersteller, dem so ziemlich alles wurscht ist. Hauptsache Motorrad mit 22mm-Klemmbefestigung, fertig. Auch das ist sicher ein Verwendungsbereich, aber ich finde, da ist Fehling recht mutig. Aber das darf man ja auch mal sein. Alle anderen Hersteller (Rizoma, LSL, ABM/Spiegler/Lucas/TRW) legen den Verwendungsbereich üblicherweise fahrzeugtypbezogen fest.
Übrigens: Das verlinkte Dokument ist grad mal genau keine ABE.
Wenn man sich über Vorschriften und Regeln unterhält gibt es kein "sollte, müßte oder könnte". Hier ist nicht Dein Gefühl gefragt, sondern technische Regeln, die gelten oder auch nicht.
Und  weil das alles immer so ganz eindeutig ist, haben Anwälte und Richter in Deutschland so erschreckend wenig zu tun, nicht wahr?
Wenn es sich um das serienmäßige Scheinwerfergehäuse handelt, dann ist dies keine Verkleidung im eigentlichen Sinne und ist auch nicht als (Lenker-)Verkleidung eingetragen. Und was nicht eingetragen ist, kann auch nicht ausgetragen werden.
Da stimm ich dir zu. Wenn es allerdings Zubehör wäre, das nicht "wahlweise" eingetragen wurde, gehört's wieder raus.
Was die Stahlflexleitungen angeht:

Hier ist in der ABE nichts geschrieben, was sich auf die Originalität des Lenkers bezieht. Es steht lediglich drin, auf was bei der Verlegung zu achten ist und dass eine Prüfung nach §21 nicht erforderlich ist.
21er ist bei Zubehörlenker und Stahlflex nur extrem selten erforderlich, was heute so am Markt ist, geht in mehr als 95% der Fälle über ne stinknormale Änderungsabnahme.
Unter Beachtung der Montagerichtlinien können die Leitungen also ohne weiteres auch an einen nicht originallen Lenker montiert werden, sofern deren Funktion entsprechend der Montageanleitung nicht beeinträchtigt wird.
Zweifelsohne.
Eine Pflicht zur Prüfung ergibt sich aber zwangsläufig dann, wenn zusammen mit den Bremsleitungen ein anderen Lenker montiert wird, weil hier die Prüfung vorgeschrieben ist.
Ist sie leider nicht immer. Ganz im Gegenteil: Die Hersteller gehen vermehrt weg von den Teilegutachten hin zu ABEs (z.B. bei LSL der Fall).
Diese schließt dann auch die Prüfung der Verlegung der Bremsleitungen mit ein.
Die Verlegung der Bremsleitung ist auch bei serienmäßigem Lenker und Vorliegen einer ABE für die Bremsleitungen zu prüfen. Aber wir reden aneinander vorbei: In dem Fall ist das Zubehör bei der HU in Augenschein zu nehmen, im anderen Fall ist eine Änderungsabnahme (trotz ABE, bei der man im Kneipengespräch davon ausgeht, dass man da nie irgendwas beachten muss) erforderlich und den Nachweis darüber muss man bei Bedarf vorzeigen können.

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Beitrag von shorty1111 Mo 19 Aug 2013 - 6:08

Das ist das serienmäßige Lampengehäuse und es ist bei mir auch drin in den Papieren, auch wenn es Quatsch ist das Dingens als Verkleidung zu bezeichnen.
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Beitrag von Alrik Mo 19 Aug 2013 - 9:13

Wie gesagt: Wenn was drinsteht, sollte es der Form halber ausgetragen werden. Bei mir steht (zum Glück) nix drin, vielleicht wird das erst ab der kleinen Scheibe (B-Modell?) vermerkt.

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Beitrag von shorty1111 Mo 19 Aug 2013 - 9:35

TÜV-Probleme nach Umbau Papiere
Scheint so zu sein das damit die kleine Scheibe gemeint ist, Der erste Auszug ist die Blaue, der zweite Auszug ist von der Roten.

.... nur zur weiteren Aufklärung: Die Rote ist ne CX 500 (Plastikkühlerverkleidung, keine Scheibe, runder Bremsflüssigkeitsbehälter (war einmal), Plastik in den silbernen Felgen), die Blaue ne CX 500 A (kein  Plasik in den silbernen Felgen, eckiger Bremsflüssigkeitsbehälter mit 4 Schrauben, Scheibe) . Das Modell CX 500 B hat die DoKo Bremse mit eckigem Bremsflüssigkeitsbehälter mit 2 Schrauben, Scheibe, schwarze Felgen, vermutlich nen automatischen Kettenspanner, ne Sitzbank die wie abgepolstert ausschaut und wohl auch ne NEC Zündung und die schwarzen Kappen statt der Katzenaugen am Kühler.


Zuletzt von shorty1111 am Mo 19 Aug 2013 - 10:44 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag von Alrik Mo 19 Aug 2013 - 10:36

Ah, okay. Dann also Scheibe ab "A", richtig?

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Beitrag von Meikel ϯ 15.04.2022 Mo 19 Aug 2013 - 13:11

Moin,

der Eintrag " ZU G: 220 M.LENKERVERKLEID. * " in den Papieren von Shortys Blauer bezieht sich auf die Fahrzeugmasse: ohne Lenkerverkleidung 217kg, mit Lenkerverkleidung 220kg.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine ein/ austragungspflichtige Verkleidung dran ist. Sollten sich die Blindfische von der Prüfstelle daran hochgezogen haben, zeugt das wieder mal von der Inkompetenz dieser Prüfer und deren fachliche Qualitäten im Vergleich zu einem Schverständigen.

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Beitrag von Alrik Mo 19 Aug 2013 - 14:12

Nun wissen wir nur leider nicht, wie die Papiere vom Threadstarter aussehen.

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Beitrag von Der echte Bette Mo 19 Aug 2013 - 16:59

Hallo und Danke für die vielen Infos!

Der TÜV-Besuch war äusserst erfolgreich und komplikationslos:

Lenkerverkleidung ist ausgetragen, Stahlflex, Bremshebel und 1-Person mit gekürzter Sitzbank ist eingetragen und HU für zwei Jahre erteilt. Ohne Diskussionen. So geht es auch, was ich nicht erwartet hätte.

Stabi und und Lenker waren sowieso schon drin...

Nochmals danke und haut rein!

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Beitrag von shorty1111 Mo 19 Aug 2013 - 17:14

Noch mal zur Verkleidung: 1980 hat Honda ja mal ne zusätzliche Lampenverkleidung angeboten, vielleicht ist das das Ding was die so gleich mit in die Papiere gebracht haben um dem Erwerber gleich nach Kauf den Gang zum TÜV zu ersparen.

@Bette: Tüv hat manchmal mit dem richtigen Graukittel auch seine Vorteile, die sind nicht immer ...... es gibt auch welche die verstehen was von ihrem Fach.
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Beitrag von Alrik Mo 19 Aug 2013 - 18:34

Der echte Bette schrieb:Der TÜV-Besuch war äusserst erfolgreich und komplikationslos:
Sehr gut!
Was für ein Papier hast du da jetzt bekommen?

Alrik

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