Mein katastrophaler Besuch beim TÜV

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Beitrag von f104wart Fr 24 Jun 2016 - 19:35

Güllefan16 schrieb:Welche alte Bezeichnung hat mein Vorderreifen Ralf?

3.25-19 (Tourer) bzw. 3.50-19 (PC01)

Die 3.25 gelten bei der 1.85er Felge, die 3.50 bei der 2.15er. Wenn Du ne 2.15er Felge hast, kannst Du also den 3.50er drauf machen, der der metrischen Größe 100/90-19 entspricht.

Vom Conti Classik Attack gibt es eine Freigabe für den Tourer. Sollte also auch bei AVON kein Problem sein.

Wenn Du mir Deine Email-Adresse schickst (PN !!), dann schicke ich Dir die ganzen PDFs. Kann man hier leider nicht hochladen.

...Wäre aber mal ne Sache für´s Archiv. Wink
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Beitrag von Güllefan16 Fr 24 Jun 2016 - 21:16

Ah ok verstehe.

Dann brauche ich die Freigabe für den Vorderreifen, weil in den Papieren nur der 3,25-19 steht. Der Hinterreifen also 4.00-18  ist im Beiblatt eingetragen der dürfte ja stimmen.

E-Mailadresse schick ich dir per PN. Dann kannst du mir das zeugs zusenden. Und wenn ich das vorzeige bekomme ich TÜV mit dem Reifen?
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Beitrag von schorsche ϯ 14.06.2023 Fr 24 Jun 2016 - 21:38

f104wart schrieb: Kann man hier leider nicht hochladen.

...Wäre aber mal ne Sache für´s Archiv. Wink

Im Archiv gibt es ein ZIP (3,7 MB) mit

Honda Reifenfreigaben und Reifenliste

Honda Reifenliste für CX-/GL-Typen

Avon Roadrider (CX 500 C, GL 500, CX 500 Turbo, GL 650, CX 650 Turbo)

Bridgestone Battlax (CX 500 C, CX 500)

Heidenau (CX 500 C, CX 500 E, GL 500, CX 650 E, GL 650, CX 650 C)

Michelin (CX 500, CX 500 C)

Continental ContiClassicAttack (CX 500)

Abrollumfang von Reifen (für die Einstellung von digitalen Tachos)

Erweiterungen steht nichts entgegen.

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Beitrag von askano Fr 24 Jun 2016 - 21:52

Den habe ich noch rumliegen.

Mein katastrophaler Besuch beim TÜV - Seite 2 Bmw10

passt vom K-Wert und Wellenanschluß an die CX. Mit ner Schelle am Lenker montiert sollte er dem Herren von der dekra erst mal genügen und Du hast Zeit Dich um Deinen Tacho zu kümmern.
Wenn Du willst leihe ich ihn Dir bis Du Dein Problem gelöst hast. Spätestens im Herbst brauche ich den aber wieder.

Schick ne PN

Gruß
Gerhard
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Beitrag von Güllefan16 Fr 24 Jun 2016 - 22:36

Also wie sieht das jetzt mit den Reifen aus? Ich geh einfach hin zum Tüv und lass die Reifen eintragen oder was soll ich jetzt tun?

Ich gucke morgen nochmal bei dem Tacho ich hoffe ich bekomm das hin ansonnsten würd ich mir den mal leien.
Hast du noch eine passende Schelle dafür da?

Gruß Carlo
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Beitrag von f104wart Sa 25 Jun 2016 - 9:40

schorsche schrieb:
Im Archiv gibt es ein ZIP (3,7 MB) mit

Honda Reifenfreigaben und Reifenliste


...Erweiterungen steht nichts entgegen.

Ah, okay, jetzt hab ich sie auch gefunden. cheers


...Wenn Du mir Deine eMail-Adresse zukommen lässt, gebe ich Dir zur Ergänzung noch den BT 45 in 120/90-18 für den Tourer. Wink
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Beitrag von Güllefan16 Sa 25 Jun 2016 - 11:06

Hab dir ne E-Mail geschrieben Ralf Wink

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Beitrag von Güllefan16 Sa 25 Jun 2016 - 20:24

Hallo

Hab den Tacho jetzt halb zerlegt und gereinigt. Wie ich vermutet hatte, war es altes fett, was sich über die Jahre in ein Kleberartige Masse verwandelt hat. Mit viel Bremsenreiniger hab ich ihn nur wieder perfekt gängig bwekommen.

Nun stellt sich mir die Frage, welche Teile schmieren mit welchem ÖL oder Fett? Hatte jetzt gedacht die Schnecken und Zahnräder mit einer Miuschung aus fett und Motoröl. Und die Nadel mit Balistol und Motoröl, damit wenigstens etwas haften bleibt.

Wie seht ihr das?

Gruß
Carlo
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Beitrag von 500er Sa 2 Jul 2016 - 9:41

Waterbrunn schrieb:Zitat:

Wenn der Prüfer alle Kunden mit Sonderwünschen und unüblichen Prüfungen vergrault, bleiben genug Kunden die normale 0815-Prüfungen ihrer Autos brauchen und das macht eben schon genug Arbeit.

Den Kunden als Bittsteller zu behandeln, der nach jeweiliger Tagesform des Prüfers bedient wird oder nicht, ist der falsche Weg.

Nö. Is nich der falsche Weg. Funktioniert sehr gut, dieser Weg. Wie schon erwähnt, gibts genug 08/15-Kunden. Hätt ich blos in der Schule besser aufgepasst, hätte studiert und meinen Ing. gebaut und wäre zur Dekra gegangen...
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Beitrag von Güllefan16 Mo 4 Jul 2016 - 14:02

Moin

So zweiter Anlauf. Wieder kein TÜV Mad

Diesmal wegen anscheinend undichter Gabelsimmeringe.
Naja werde mich wohl die Woche dran geben und die Teile Tauschen und dann auf zum nächsten Versuch.
Wenigstens bin ich mal eine halbe Stunde mit Roter Nummer gefahren Very Happy
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Beitrag von Gast Di 5 Jul 2016 - 16:05

Der nächste wird der letzte sein, zumindest für zwei Jahre.

Bei der Wiederholungsprüfung dürfen nur noch die bemängelten Sachen geprüft werden... Smile

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Beitrag von Siggi Di 5 Jul 2016 - 18:12

"Gabelsimmeringe undicht" sollte man eigentlich wissen, dass das nicht geht. Jetzt ist es zu spät.

Aber ein guter Trick für den schnellen TÜV > etwas Klopapier unter die Gummiabdeckung.
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Beitrag von mikejanke Di 5 Jul 2016 - 19:15

Immerhin bist Du schonmal soweit, und die Unsicherheit für viele andere potentielle Mängel ist vorüber.
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Beitrag von TransalpTom Mi 6 Jul 2016 - 1:28

Karl-Heinz schrieb:Der nächste wird der letzte sein, zumindest für zwei Jahre.

Bei der Wiederholungsprüfung dürfen nur noch die bemängelten Sachen geprüft werden... Smile



Wie kommst Du denn darauf ????? Shocked

Dann schau doch mal in die Anlage VIII StVZO Punkt 3.1.4.3



3.1.4
   Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1
   keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,
3.1.4.2
   geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,
3.1.4.3
   erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken . Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.
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Beitrag von Siggi Mi 6 Jul 2016 - 13:15

Das mag zwar theoretisch so sein, aber ich gehe nicht davon aus, dass noch einmal gefahren wird, ein Bremstest gemacht wird usw. Sieht der Prüfer aber bei der Nachrpüfung eine Öllache unter dem Fahrzeug, so gibt es wohl ein Problem.
Normal wird nur der beseitigte Mangel vorgeführt und damit hat es sich.

Ich habe auch noch nie erlebt, dass die TÜV-Prüfer unsere Feinde sind. Man kann nett mit ihnen plaudern und fachsimpeln und bei schönen "Oldtimern" hat man einen Extrastein im Brett. Die Prüfer, die ich erlebte, sind auch Technikliebhaber.
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Beitrag von dickerbiker2003 Mi 6 Jul 2016 - 15:51

Da stimme ich dem Siggi voll zu, in meinem Fall war der TÜV Prüfer wirklich OK und hilfsbereit. Und ich hatte so einiges einzutragen: Verkleidung, Lenker, Leistungssteigerung, Bremsleitungen, Stabi, Federn vorn, Koni hinten, Auspufftöpfe, Sitzbank.

Beim TÜV München gibts einen, der hauptsächlich Oldtimer Motorräder macht und der hat Spass an seiner Arbeit, das war mein Eindruck.

Wenn man sich vorher selbst ein wenig um seine Sachen kümmert, die nötigen Papiere (Gutachten, ABEs und Firlefanz) hat und das Motorrad trocken, sauber und vernünftig zusammengeschraubt ist, hatte ich noch nie Probleme.

Ich hatte aber auch noch nie das Problem mit fehlendem Brief, Ersatzbrief etc.
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Beitrag von TransalpTom Mi 6 Jul 2016 - 21:54

Siggi schrieb:Das mag zwar theoretisch so sein, aber ich gehe nicht davon aus, dass noch einmal gefahren wird, ein Bremstest gemacht wird usw. Sieht der Prüfer aber bei der Nachrpüfung eine Öllache unter dem Fahrzeug, so gibt es wohl ein Problem.
Normal wird nur der beseitigte Mangel vorgeführt und damit hat es sich.

Ich habe auch noch nie erlebt, dass die TÜV-Prüfer unsere Feinde sind. Man kann nett mit ihnen plaudern und fachsimpeln und bei schönen "Oldtimern" hat man einen Extrastein im Brett. Die Prüfer, die ich erlebte, sind auch Technikliebhaber.

Genau so ist das auch i.d.R. da kann ich Dir nur zustimmen.

dickerbiker2003 schrieb:....

Wenn man sich vorher selbst ein wenig um seine Sachen kümmert, die nötigen Papiere (Gutachten, ABEs und Firlefanz) hat und das Motorrad trocken, sauber und vernünftig zusammengeschraubt ist, hatte ich noch nie Probleme.

....

Genau das meinte ich auch damit, dasss der Halter die Gutachten beizubringen hat.

Da sind wir ja einer Meinung !
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Beitrag von RomanL Mo 18 Jul 2016 - 14:56

Leute Leute, typisch Forum ;-) Wenn Ihr mal gelesen hättet, was schon in meinem ersten Post steht UND sich am Ende auch als korrekt herausgestellt hat: Ist ein Beiblatt dabei gewesen UND die Maschine zugelassen (also eine normale Folge-HU), muß das Beiblatt zwingend beigebracht werden oder eben der ganze Wust an Papieren für die einzelen Eintragungen, damit eine neue Zulassungsbescheinigung (in diesem Fall T1) erstellt werden kann. Die zur HU vorgelegten Papiere für die Maschine sind dann letztlich schlicht und ergreifend ungültig (zulassungsrechtlich) weil unvollständig und damit quasi gar nicht mehr vorhanden für den Prüfer. Die Ablehnung der Prüfung unter Verweis auf fehlende Beiblätter wäre somit berechtigt - aber eben NUR bei zugelassenen Maschinen.

Bei einer Vollabnahme oder einer zum Prüfzeitpunkt nicht zugelassenen Maschine ist das total egal, da dort dann so oder so die Einzelpapiere (ZB T2, ABE, Gutachten,...) beigebracht werden müssen (was kulanterweise die Prüfstelle gern auch per eigenem Computer erledigt - z.B. bei Teilen, die nie als Nachrüstteil angeboten wurden und NUR im Rahmen der Originalhomologation verbaut wurden oder bei seltenen Baugruppen, für die man kaum noch ABE-Papiere abseits der Datenbank auftreiben kann). Eine alte Zulassung (oder ZB T1) + Beiblätter macht's einfacher, aber letztlich zählt die bei Neuzulassung abgemeldeter Fahrzeuge gar nix außer Brief + Gutachten + Computerinhalt der Prüforganisation.

Nur zum Verständnis: Ich frag mich noch immer, wie ein Vorführender denn seine alte Zulassung (also Zulassung + Beiblätter) mitbringen soll, wenn ihm die von der Zulassungsstelle gar nicht mehr mitgegeben wird? Auch das ist (legal!) Gang und gäbe bei einigen Zulassungsstellen, da man mit der Zahlung der Zulassungsgebühr nicht die Papiere erwirbt, sondern nur das Amtssiegel und den Verwaltungsakt vergütet. Die Papiere an sich bleiben genaugenommen Eigentum des Staates und können von diesem jederzeit auch einbehalten werden, wenn ihre Gültigkeit erlischt. Der einzige persönliche Eigentumsnachweis ist die ZB T2, und nur die muß man wieder mitgeben, der Rest (also ZB T1) verfällt mit erfolgter Abmeldung und ist damit völlig obsolet...für ALLE Handlungen nach der Abmeldung - auch und insbesondere TÜV-Termine.

So simpel ist's und bleibt's auch bei jeder Organisation und jedem Prüfer (spätestens, wenn's bei der Schiedsstelle landet - so wie zwei meiner Fälle, die beide mit Entschuldigung und kostenfreier Nachbesserung durch den unwilligen -und wohl unwissenden- Prüfer endeten...beide Male in Sachen "fehlende ABE-Nachweise"...).
Und genau das stand schon ganz oben auf Seite 1 :-)

Gruß
Roman


der übrigens nicht nur 1 verbastelten Oldtimer mit mehr oder weniger Papieren wieder zugelassen hat und das ganze Prozedere inzwischen wirklich in- und auswendig kennt - inkl. der ganzen Halb- und Unwahrheiten über "Ermessensspielraum" oder "zwingend vorzulegende Papiere", die immer mal wieder so gern in Foren verbreitet werden **ggg**

EOT

RomanL

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Beitrag von TransalpTom Di 19 Jul 2016 - 0:07

RomanL schrieb:....

Ohh Mann,

ich fasse es nicht  Shocked , woher hast Du nur dieses gesammelte Unwissen ????  Evil or Very Mad


1)   Bei "Vollabnahme" d.h. im übrigen "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis" sind wieder die einzelnen Gutachten / Nachweise beizubringen, weil KEINE FAHRZEUGPAPIERE VORHANDEN

2)   Wenn Du noch eine Zulassungsbescheinigung hast, besteht noch eine Betriebserlaubnis und es ist kein §21 Gutachten ("Vollabnahme") sondern nur eine HU notwendig, Der Teil I ist der volle Datenteil und ist auch bei Abmeldung auszuhändigen, darum hat der Teil I auch auf der Rückseite eine Rubrik in der man angeben kann, ob das Fahrzeug stillgelegt ist, oder nicht. Wenn der Teil I fehlt, kannst Du Dir einen Datenauszug Deiner Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle ausdrucken lassen, das geht bis ca 7 Jahre nach Abmeldung, da muß nix neu eingetragen werden.

Selbst wenn Du den Teil I hast und die 7 Jahre um sind, braucht es keine "Vollabnahme", die benötigt man nur, wenn keine Daten mehr zu beschaffen sind, also wenn Teil I weg ist und die 7 Jahre abgelaufen sind, dann wird der Datensatz beim KBA gelöscht. Solange Du noch Teil I (auch mit Beiblatt) hast, ist alles gut, dann reicht auch nach 20 oder 30 Jahren Abmeldung noch eine einfache HU, weil die Daten noch vorhanden sind, eine Betriebserlaubnis erlischt durch Abmeldung nicht mehr.

Ich hatte noch vor 3 Monaten einen Anhänger eines Kunden, der war 44 Jahre alt und davon hatte der 31 Jahre nicht zugelassen mit einem 25 km/h Schild hinter einem Traktor gelaufen, desssen Betriebserlaubnis galt immer noch als beständig, weil der Bauer den alten Brief noch hatte (somit alle Daten), reichte eine HU und das Ding wurde wieder normal zugelassen.

3)   Im Übrigen ist im Gegensatz zum Fahrzeugbrief eine Zulassungsbescheinigung Teil II KEIN EIGENTUMSNACHWEIS. Ein Eigentumsnachweis war nur der bis zum 31.12.2006 ausgegebene Fahrzeugbrief.
Steht sogar auf der Zulassungsbescheinigung Teil II drauf. Guck mal in Deine Zulassungsbescheinigung Teil II in Feld C.4c, das ist die schmale Zeile unterhalb der Halteradresse und überhalb des Umschreibungs/Ausstellungsdatums, dort steht: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen", der reine Eigentumsnachweis ist lediglich der Kaufvertrag.


Jetzt ist für mich die Dikussion auch zu Ende, wer mir nicht glaubt, dem ist einfach nicht zu helfen.  Mad

Ich mache seit 15 Jahren den ganzen lieben Tag lang nichts anderes, als mich mit Zulassungsrecht und Strassenverkehrsrecht zu beschäftigen.

Das ist hier das störrischte Forum, das mir jeh untergekommen ist, so eine Beratungsresistenz habe ich noch in keinem anderen Form erlebt.   Shocked
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Beitrag von Brummbaehr Di 19 Jul 2016 - 8:25

TransalpTom schrieb:
Das ist hier das störrischte Forum, das mir jeh untergekommen ist, so eine Beratungsresistenz habe ich noch in keinem anderen Form erlebt.   Shocked

Ich denke es gibt in jedem Forum ein paar beratungsresistente User Laughing
Da kann doch das "Forum" nix für.

Wobei die meisten User hier nur von ihren persönlichen praktischen Erfahrungen berichten.
Und diese müssen ja nicht mit den aktuell gültigen Vorschriften/Regelungen/Gesetzten/... übereinstimmen.
Theorie und Praxis halt Very Happy
Nix wird so heis gegessen wie es gekocht wird Very Happy

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Beitrag von Kallebadscher Di 19 Jul 2016 - 8:50

Brummbaehr schrieb:
TransalpTom schrieb:
Das ist hier das störrischte Forum, das mir jeh untergekommen ist, so eine Beratungsresistenz habe ich noch in keinem anderen Form erlebt.   Shocked

Ich denke es gibt in jedem Forum ein paar beratungsresistente User Laughing
Da kann doch das "Forum" nix für.

Wobei die meisten User hier nur von ihren persönlichen praktischen Erfahrungen berichten.
Und diese müssen ja nicht mit den aktuell gültigen Vorschriften/Regelungen/Gesetzten/... übereinstimmen.
Theorie und Praxis halt Very Happy
Nix wird so heis gegessen wie es gekocht wird Very Happy


......hinzu kommt, dass es manche TűVler nicht ganz so genau nehmen und mal schnell selbst alle Unterlagen zusammen suchen
oder auch manche Ämter die Unterlagen länger aufbewaren/speichern....oder die alten, entwerteten Papiere mitgeben

....auch wenns laut Vorschrift nach Transalp-Tom's Beschreibung gehen műsste.......ich hab es hier bei mir auch schon gaaaanz anders erleben dűrfen

also bitte nicht auf nem kompletten beratungsresistenten Forum rumhacken, sondern aufs Amt, bzw zum Prűfer gehn und mit da abklären wie es denn grade am "beliebtesten" ist

....wenn man stur auf die Vorgabe/Gesetz pocht, dann muss man schon damit rechnen, dass man(n) ganz grooooße Steine in den Weg gelegt bekommt

Gruss
Tom.......der mit Freundlichkeit auf Ämtern bisher immer weit gekommen ist
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Beitrag von f104wart Di 19 Jul 2016 - 10:23

Ich seh das ganze positiv:  ...ich weiß zumindest jetzt, für wen ich meine Zeit nicht mehr opfern werde.  Very Happy
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Beitrag von Güllefan16 So 31 Jul 2016 - 10:22

Ist immer wieder interessant, was für Diskussionen so entstehen hahaha Very Happy

Fakt ist aber das ich immer noch keinen Tüv habe Sad
Die Gabelsimmerringe sind gewechselt und die Gabel ist wieder drin. Jetzt hat mir allerdings wieder die Elektrik dazwischen gefunkt Wink

Bzw ich habe den gleichen fehler wie schon einmal gemacht. Ich habe das Kabel für die Hupe an das Blinkerelais angeschlossen und andersrum und hab so wahrscheinlich das zweite Relais zersäbelt Mad

Naja außerdem sind alle alten Sicherungen beim bloßen anfassen zwerbrochen. Aber gut die Kosten ja nicht die Welt die hol ich mir morgen. Mit dem Relais muss ioch gucken, ob es wirklich Kaputt ist, was wirklich sehr schade wäre. War so ein schönes kleines von Kellerman, was top funktionierte. Naja wenn das wieder im Griff ist gehts auf zum nächsten und hoffentlich letztem Besuch beim geliebten TÜV-Prüfer.

LG
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Beitrag von Siggi So 31 Jul 2016 - 14:13

Die Flachsicherungen sind normal extrem teuer oder nur auf Umwegen preiswert zu bekommen. Siehe auch den Thread über Flachsicherungen im letzten Jahr.
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Beitrag von zockerlein So 31 Jul 2016 - 14:48

3,50€ für zehn 10A Flachsicherungen...
https://www.amazon.de/baytronic-Flachstecksicherung-KFZ-Sicherung-norm/dp/B01EIAOQ1G/ref=sr_1_2?s=ce-de&ie=UTF8&qid=1469969120&sr=1-2&keywords=flachsicherung+10a

fliegender flachsicherungshalter in den Lampentopf oder die:
https://www.amazon.de/Sicherungstr%C3%A4ger-Sicherungshalter-Sicherungskasten-Flachsicherungen-Sicherungsdose/dp/B00EIA8LXQ/ref=sr_1_cc_6?s=aps&ie=UTF8&qid=1469969230&sr=1-6-catcorr&keywords=flachsicherungshalter

kostet auch nicht die Welt und die sollte man unterbekommen


man kann im Notfall auch die kleineren 10A Sicherungen nehmen
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