Mein katastrophaler Besuch beim TÜV

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Beitrag von Güllefan16 Mi 22 Jun 2016 - 1:14

Heyho liebes Forum,

Nach längerer Zeit meld ich mich auch mal wieder.

Zu meinem Aktuellen Stand. Der Führerschein ist im Kasten und wartet bis zu meinem 18 Geburtstag in circa einer Woche beim Straßenverkehrsamt auf mich. Die Güllepumpe steht soweit fertig im Keller und läuft top.
Sie hat allerdings noch keinen TÜV, was ich dann gestern machen wollte.
Tja die Betonung liegt auf wollte.
Ich Die Kiste auf den Hänger gweladen und mit nem Kumpel zur Dekra gkarrt. Dort alles gut Papiere abgegeben und auf den Prüfer gewartet. Der Kam dann irgendwann und meinte das Beiblatt würde fehlen. Ich gut davon wusste ich nichts und erstmal meinen Vater angerufen. der wusste von diesem Beiblatt allerdings ebenfalls nichts.
Der Prüfer meinte ja so kannste direkt wieder gehen und ich ihn erstmal gefragt, was da drin steht.

Er meinte dann, dass das eine Weiterführung der eingetragenen Teile von dem Fahrzeugschein wäre.

Er meinte zusätzlich noch, dass die montierten Reifen für die CX garnicht zulässig wären (Avon Roadrider) und das ich so kein TÜV bekomme.
Super dacht ich mir. Jetzt muss ich irgendwie schauen, dass ich dieses Beiblatt herbei bekomme. Entweder mein Vater findet es, wovon ich nicht ausgehe. Oder ich beantrage ein neues in Flensburg. Ich hoffe das geht, hat da jemand erfahrung?

So viel zum Aktuellen Stand. Jetzt steht se wieder in meinem Keller ohne TÜV und ohne Zulassung toll Mad

Naja so viel dazu.

Nach dem TÜV Besuch konnte ich mir nicht verkneifen einmal mit der CX zu fahren. Fährt super und macht Spaß. ABER: Der Tacho streikt. Bzw er geht nur sehr schwer hoch und kommt auch nur sehr schwer wieder runter und zeigt nie mehr als 30 an. Was kann ich da tun. Kann man das beheben oder brauche ich einen neuen Tache. Der Kilometerzähler funktioniert!

Naja so viel zu diesem Tag. Ich hoffe ihr könnt mir da etwas helfen und eventuell aus eigenen Erfahrungen Berichten, wie ich vorgehen muss/soll

Danke schonmal im Vorraus.

Gruß
Carlo
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Beitrag von f104wart Mi 22 Jun 2016 - 1:59

Hallo Carlo,

lass Dich nicht unterkriegen und geh woanders hin.

Das Teil ist doch original. Was sollen da für Eintragungen in einem Beiblatt sein? Wenn Du den Brief und den Schein hast (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), dann sollte da alles drin stehen.

Die Umschreibung der alten Zollgrößen in metrische Größen ist auch kein Problem. Vorne kannst Du 100/90-19 und Hinten 110/90-18 eintragen lassen. Hast Du vorne eine 1.85er Felge oder eine 2.15er? Du brauchst eine 2.15er. Das sind die schwarzen mit den umgedrehten Blechen, also nicht die von der Urgülle.

Die Freigabe für die Reifen solltest Du von AVON bekommen. Für den BT 45 gibt es die in diesen Größen. Kann ich Dir schicken, wenn Du mir Deine Emailadresse sendest.


Zuletzt von f104wart am Do 10 Okt 2024 - 2:18 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von askano Mi 22 Jun 2016 - 6:35

Hallo Carlo,

das sehe ich genau so wie Ralf. Wozu ein Beiblatt wenn eh keine Eintragung zu übernehmen ist? Und wenn Du was angebaut hast soll er die Daten aus dem Gutachten/ABE übernehmen.
Der Typ war schlicht zu faul und wollte einem jungen Kerl mal zeigen was er für eine "Macht" hat. Wichtigtuer eben.
Schau mal wegen der Reifenfreigabe hier http://www.avonreifen.com/motorrad/roadrider oder wende Dich an den Händler bei dem Du die Reifen gekauft hast.

Aber tröste Dich: Mit dem defekten Tacho hättest Du eh keinen TÜV gekriegt.
Bist Du sicher das der KM-Zähler richtig funktioniert oder hinkt der auch hinterher? Als Ursachen kommen in Frage Tachowelle oder der Antrieb am Rad. Hast Du alles richtig zusammengebaut? Ich hab mal beim Radeinbau das kleine messingfarbene Mitnehmerblech zwischen Nabe und Tachoantrieb verbogen .... frag mich net wie ich das geschafft habe ...
Wenn es tatsächlich der Tacho ist wird´s schwierig. Du kannst den zwar öffnen indem du die Bördelung oben am Glas wegbiegst. wirst den aber nie wieder vernünftig zusammen kriegen. Es gibt Reparaturbetriebe die können das, frag mal Googel. Was Du mal versuchen kannst: tröpfchenweise Öl KEIN WD40!! in den Anschluss der Tachowelle einbringen das wirkt manchmal Wunder.

Lass Dich nicht unter kriegen!

Gruß
Gerhard
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Beitrag von RomanL Mi 22 Jun 2016 - 11:12

Vorsicht in Bezug auf das Beiblatt! Wenn in der alten Zulassungsbscheinigung T1 einer zugelassenen und vorzuführenden Maschine ein Beiblatt erwähnt ist (letzte Zeile enthält den Hinweis, oder das Hauptdokument ist nummeriert als "Blatt 1(2)"), dann muss es auch dabei sein. Andernfalls ist die ZB T1 nicht vollständig und somit ungültig (worauf dann ein Prüfer auch keine Stempel setzen darf/wird). Das wird dann auch spätestens bei der nächsten Polizeikontrolle zu einem ernsthaften Problem!

Alternativ kann man auch mal schauen, was alles nicht original ist am Möp und dann mit der ZB T2 und den nötigen ABE oder Gutachten alles wieder in eine neue ZB T1 nachtragen lassen. Dann wird die ZB T1 einfach neu ausgestellt und ergänzt. Ein Beiblatt zur ZB T2 (Brief) gibt es nicht, und heute steht da im "Brief" auch kaum noch mehr drin als die Daten der Urhomologation (also 1 Reifengröße, Blinkleuchtenhinweise usw., die heute schon längst überholt oder teilweise gar nicht mehr verfügbar sind). Der Rest steht, zur Fgst.-Nr. zugeordnet, im KBA-Register.

Wie gesagt, wenn man die alte ZB T1 noch hat, UND die Maschine noch angemeldet ist, muß die ZB T1 vollständig sein für einen neuen TÜV. Ist sie es nicht, muß man eine Neuausstellung beantragen...

Bei abgemeldeten Maschinen zur Wiederzulassung hingegen ist das piepegal, da ist die alte ZB T1 eh obsolet und nur noch totes Papier. Dann wird die alte T1 nur zum bequemeren Umschreiben der Eintragungen benötigt (was aber eigentlich in Deiner Zulassungsstelle auch schon alles im Rechner steht, wenn Du eine neue ZB T1 mit Beiblatt gehabt hast).

Ich denke aber auch, daß der DEKRA-Mann einfach zu bequem war, die Maschine gründlich durchzuschauen und die Daten der Anbauteile mit seinem Rechnerinhalt abzugleichen (Thema Reifen). Gerade das Thema "Reifenfreigaben immer mitschleppen" hat sich heute komplett erledigt, da alle Freigaben bei der DEKRA im Zentralrechner zugeordnet sind und er mit 1 Klick rausfinden kann, ob es paßt oder nicht. Er hätte also einen Hinweis geben können, daß es gut wäre, die reifen einzutragen oder halt die Freigabe mitzuführen und dann "nur" auf die Ungültigkeit der ZB hinweisen müssen bzw. Dir gleich empfehlen, wie man da am besten weiterkommt.

Da wir regelmäßig Gast bei der Prüfstelle sind (Oldtimerwiederzulassung, Umbauten,...) ist das Thema "kompetente Prüfer" und der Papierkram drumherum bestens bekannt, leider :-(

Fazit: Bike angemeldet und Pflicht-TÜV geht nur MIT vollständiger ZB T1 (Fahrzeugschein + Beiblätter). Wenn Beiblatt weg -> Goto Zulassungstelle! Ergo: Beiblatt = wichtig.
Wenn Bike abgemeldet und TÜV für Wiederinbetriebnahme/-zulassung nötig, dann furzegal, ob alles da oder nicht, weil nur TÜV-Schein benötigt wird für neue ZB T1. Und da kann er dann alles raufschreiben, was er gern so eingetragen haben möchte - so aus ABE-rechtlicher Sicht ;-) Ergo: Beiblatt interessiert keine Sau.

Gruß
Roman

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Beitrag von mikejanke Mi 22 Jun 2016 - 12:26

Carlo, fahre nach Altenkirchen zum TÜV. Der Leiter dort ist absolut in Ordnung und freut sich jedesmal wenn ich meinen Tourer vorstelle.
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Beitrag von RomanL Mi 22 Jun 2016 - 12:53

Güllefan16 schrieb:Heyho liebes Forum,

So viel zum Aktuellen Stand. Jetzt steht se wieder in meinem Keller ohne TÜV und ohne Zulassung toll Mad

Gruß
Carlo

Wie gesagt, in diesem Fall hätte der TÜVler auch ohne Beiblatt tätig werden müssen. Das riecht ganz klar nach Unkenntnis oder Unlust...beides kein gutes Aushängeschild für die "Fachleute" - mal wieder :-( Genaugenommen könntest Du Dir die alte ZB T1 (ohne Beiblatt natürlich**gg**) auch rollen, mit Tabak füllen und vor seinen Augen aufrauchen. Er müßte trotzdem ein Gutachten erstellen und Dir aushändigen.

Aber denk bitte unbedingt dran, daß Du für alle NICHT originalen Anbauteile wie Auspuffendtüten (von Hein Gericke etc.), geänderte Blinker, Gepäckträger, Fronscheibe,...usw. die nötigen ABE oder Gutachten (letzteres für die eintragungspflichtigen teile OHNE entsprechende ABE) mitbringen mußt oder zumindest wissen, DASS es eine ABE gab (mit etwas Hoffnung, daß die auch schon im Rechner umgetragen wurde - bei Altanbauteilen aus den Zubehörkatalogen der 80er und frühen 90er leider oft noch nicht geschehen). Sonst ziehst Du wieder unverrichteter Dinge ab.

Das wird dann auch kein Standard-TÜV-Termin für unter 100,-€, sondern eine, etwas intensivere, Neuabnahme inkl. "Ausfertigung der Unterlagen zur Änderung der Fahrzeugpapiere". Das weiß Dein Prüfer dann aber auch schon von allein, bzw. sollte er wissen :-) Kostet aber auch nicht die Welt und dauert selten länger als 1h, wenn Maschine sauber und intakt, alle Papiere verfügbar und alle Nummern lesbar sind. Notfalls wird es eine Abnahme nach §19 oder sogar eine nach §21 (wenn das Bike schon etwas länger rumstand). Alles aber kein Beinbruch und bei nem gepflegten Garagenfund auch selten mal ein (technisches) Problem.

Hier noch mal ein Hinweis, was genau wofür benötigt wird: werkstattvergleich.de/tuev.asp

Gruß
Roman


PS: Stressig wird's immer dann, wenn Bauteilnummern nicht lesbar sind, z.B. durch zu dicke Pulverbeschichtung oder wenn etwas im Rahmenbereich angeschweißt oder abgeflext wurde. Hauptständer, Lenker (gerade die originalen OHNE Nummern) und Heckgriffe sind auch gern unter Verdacht, nicht original zu sein. Da hilft dann nur ein gut sortiertes Fotoarchiv, wo man andere Güllepumpen zeigen kann, die die selben Baugruppen aufweisen - oder halt ein alter Katalog, wo das Zeug drin zu erkennen ist. Bei 80er-Jahre Bikes ist das manchmal echt mühselig (gerade bei jüngeren Prüfern, die die Dinger nicht mehr aus dem Alltagserleben kennen). Gern gesehen sind auch intensivere Untersuchungen der Bremsschläuche, die dann zu Verweigerung führen, wenn die Schläuche mehr als 5 Jahre auf dem Buckel haben. Gute Prüfer wissen, was typisch und üblich ist und was nicht, schlechte urteilen oft nach Pauschalaussagen (die manchmal für genau das betrachtete Modell gar nicht gelten). Horch Dich da mal um, wer ein echter Motorradspezi ist! Das geht um ein Vielfaches leichter als die Diskussions-Ochsentour bei Motorradhassern (wir haben hier in HRO auch so eine A...geige, die Oldies prinzipiell haßt und 9 von 10 vorgestellten Fällen als "Kernschrott" einstuft, die woanders mit einer 2+ durch das Bewerungsgutachten gehen... :-).

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Beitrag von mikejanke Mi 22 Jun 2016 - 19:28

Carlo, hast ne PN.
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Beitrag von Waterbrunn Mi 22 Jun 2016 - 20:42

Hallo Roman,

ich stehe in Sachen Motorräder auch auf Kriegsfuss mit unserem Stadt-Tüv. Ich gehe deshalb zu einem Motorradhändler mit Werkstatt, der alle Fabrikate repariert. Dort stelle ich meine Maschine vor, wenn der Tüv fällig ist. Dienstags kommt der Mann von der Dekra und macht "normale" Tüv-Abnahmen, Donnerstag der Inschinör vom Tüv, der macht Vollabnahmen. Und weil die eben bei einer Motorradwerkstatt auflaufen, haben die auch Ahnung von Moppeds.

Vielleicht findest du ja eine Motorradwerkstatt in der Nähe, wo dein berechtiges Anliegen positiv unterstützt wird. Das geht sogar in einer HONDA-Moppedwerkstatt. Leider hat Honda das Händlernetz in den letzten Jahren ausgedünnt.

Gruß, EO

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Beitrag von f104wart Mi 22 Jun 2016 - 20:49

Hallo Roman,

Deine Ratschläge sind zwar gut gemeint, treffen aber nicht wirklich den Kern der Sache.

Carlo´s Gülle ist absolut original. Da gibt´s kein Beiblatt, sondern nur den Schein.

Das einzige Problem, an dem aich auch indirekt beteiligt bin, weil Carlo den Reifen von mir bekommen hat ist, dass er auf ne 2.15er Felge muss und die Freigabe von AVON nur für die C gilt.

Das einzige, was er braucht, ist einen kompetenten Prüfer mir Sachverstand. Der Rest ist "business as usual".

Die Freigabe sollte man von AVON bekommen können. Mit etwas Glück auch für die 1.85er Felge. Wink
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Beitrag von Güllefan16 Do 23 Jun 2016 - 0:11

Hallo,

Erstmal vielen Dank für die Flut an Antworten.

Der Fahrzeugschein ist voll alles voll irgendwelcher Nummern und Eintragungen von wegen Blinker und sowas aber das ist ja laut der unten getroffenen Aussage eh nicht relevant. Jedenfalls steht da so viel, dass ein Beiblat notwendig ist, was ich auch brauche. Meinte der gute Mann. Mein Vater hats gefunden und mir Per Post zugesendet, dass dürfte also kein Problem mehr darstellen.

Ich hab eine 2,15 er Felge also müsste ja alles passen. Muss ich jetzt für die Reifen nochmal diese Bescheinigung beschaffen? weil der gute Mann meinte im Schen ständen ja nur die alten größen und ich hatte ja ganz andere drauf, und so komme ich nicht übern TÜV Question
Hat er da Recht oder war das ein Machtspielchen von ihm?

Was den Tache angeht. Ich hatte schon Öl reingeträufelt. Hat aber nichts gebracht. Der Zähler funktioniert tadellos also kanns nicht an Schnecke oder Welle liegen. Lediglich der Zeiger ist total schwergängig und zeigt nicht richtig an. Was kann ich da tun? Zerlegen und wenn ja wie und was dann? Oder nen neuen Tacho besorgen?

Evtl noch interessant die Maschine ist ja stillgelegt seit 2011.

Das Problem ist ja, dass ich noch nicht fahren darf erst in ner Woche wollte aber natürlich das ganze vorher geklärt haben. Bin extra mit Hänger und Kumpel dahin gefahren, um dann so eine Abfuhr zu kassieren Mad

Und Wie Ralf schon sagte. Das Motorrad ist komplett Original!

Ein Kumpel von mir arbeitet bei einer Motorrad Vertragswerkstatt ich denke dort werde ich es dann auch machen lassen. Werde mit den Leuten vor Ort am Montag mal reden.


Danke aber jedenfalls schonmal für die Hilfe!
Habt mir Mut gemacht Smile

Hoffe ihr könnt mir noch weiterhin helfen.
Gruß Carlo
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Beitrag von TransalpTom Do 23 Jun 2016 - 0:50

RomanL schrieb:

Wie gesagt, in diesem Fall hätte der TÜVler auch ohne Beiblatt tätig werden müssen. Das riecht ganz klar nach Unkenntnis oder Unlust...beides kein gutes Aushängeschild für die "Fachleute" - mal wieder :-( Genaugenommen könntest Du Dir die alte ZB T1 (ohne Beiblatt natürlich**gg**) auch rollen, mit Tabak füllen und vor seinen Augen aufrauchen. Er müßte trotzdem ein Gutachten erstellen und Dir aushändigen.

Wie kommst Du auf diesen Schwachsinn ?

Ob das Krad zugelassen ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Die Zulassungsbescheinigung hat bei der HU im Original vorzuliegen. Ohne Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein keine HU möglich.
Die HU ist eine Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit eines Kraftfahrzeuges und die kann der Prüfingenieur nur attestieren, wenn er das Fahrzeug mit den Daten aus der Zulassungsbescheinigung vergleichen kann.

Wenn da drinsteht das die Bescheinigung zwei Seiten hat, muß man auch beide mitbringen.

Er kann also gar keinen HU Bericht positiv abschließen, auf der zweiten Seite können ja Auflagen / Beschränkungen stehen, die er ohne dieses Dokument gar nicht prüfen kann.

Es ist also mehr als kulant, wenn er erst keine offizielle HU beginnt. Ich gehe mal davon aus, er hat für seinen Rat kein Entgelt verlangt.

Wie kommt ihr im übrigen eigentlich immer auf die Idee, daß der Prüfer Euch die Reifenfreigaben oder ABEs oder Teilegutachten zu besorgen hat ????

Der Halter hat bei der HU alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Wenn die Püfingenieure sowas in einer Datenbank nachsehen, dann handelt es sich um eine Serviceleistung.

Das einzige, was man ohne Fahrzeugpapiere machen kann, wäre eine Abnahme nach §21 StVZO (Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis) aber das ist doch gar nicjht im Sinne des Halters, denn das Krad hat ja eine Betriebserlaubnis und zudem muß für das §21 GA auch ein Datenblatt und Nachweise für die Umbauten vorliegen, das ist u.U. noch aufwendiger, als die zweite Seite der Zulassungsbescheinigung zu besorgen. Zudem ist die Abnahme auch viel teurer.

Fazit:

Der DEKRA Prüfer hat allles richtig gemacht.
- Er hat eine HU ohne vollständige Papiere abgelehnt
- Er hat Euch den Hinweis gegeben, dass eine Reifenfreigabe notwendig ist
- Er hat für seine Dienstleistung nicht berechnet

Da kenne ich TÜV Stellen, die kassieren im voraus und hätten einen HU Bericht geschrieben in dem der Mangel "Zulassungspapiere unvollständig" oder ".... Nachweis der Zulässigkeit fehlt" drin steht.
Bringt den Halter auch nicht weiter, außer dass er einen Bericht in der Hand hat, mit dem er nichts anfangen kann und dafür auch noch die HU Gebühr bezahlt hat.
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Beitrag von Waterbrunn Do 23 Jun 2016 - 7:15

Zitat:

"Er hat für seine Dienstleistung nichts berechnet"

Du sagst es selbst, "Dienstleistung". Sind die Herren von TÜV und Dekra selbstherrliche Götter, denen man alles mundgerecht servieren muß und dann dafür bezahlen darf? Man also selbst auf unbekannten Wegen alle Informationen zusammensuchen muß, damit der Gott im Kittel keinen Grund zum Maulen hat?

Es macht wie immer der "Ton" die Musik. Wenn dem Kunden etwas unverständlich erscheint, dann muß der Dienstleister genau erklären, was, wieso und warum. Und auch was notwendig ist, wenn das fehlende Dokument unauffindbar ist. Wenn er das nicht kann, hat er den falschen Beruf, bzw. braucht er sich nicht zu wundern, wenn keiner mehr zu ihm geht. Bedauerlicherweise sind in einigen Regionen diese TÜV-Prüfungsstellen so eine Art "Pfrund". Wenn der Prüfer alle Kunden mit Sonderwünschen und unüblichen Prüfungen vergrault, bleiben genug Kunden die normale 0815-Prüfungen ihrer Autos brauchen und das macht eben schon genug Arbeit.

Den Kunden als Bittsteller zu behandeln, der nach jeweiliger Tagesform des Prüfers bedient wird oder nicht, ist der falsche Weg.

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Beitrag von RomanL Do 23 Jun 2016 - 11:34

@TransAlp Tom: Bitte genau lesen, was er oben schrieb und ich auch: ohne TÜV und Zulassung (also abgemeldet)!

In diesem Fall gibt es nur eine gültige "Zulassungsbescheinigung Teil II", einen (eventuellen) Stapel von Gutachten und ABE und und eine ungültige und somit völlig irrelevante "Zulassungsbescheinigung Teil I". Sorry, aber aus eigener, mehrfacher Erfahrung und zig Diskussionen ähnlicher Art kann ich da sehr sicher sein, daß er für die beabsichtigte HU zur Wiederanmeldung KEINE Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt, da sie weder gestempelt noch anderweitig benutzt wird. Das ist nach Abmeldung der Mascine ein komplett wertloses Papier, was maximal noch als Andenken an frühere Zeiten oder als Bieruntersetzer nützt...

Es wird in diesem Fall so oder so eine separate Bescheinigung (HU-Bericht) ausgefertigt, die bei der Zulassungsstelle zur Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt wird.
Manche Zulassungsstellen ziehen nach wie vor sogar entwertete ZB Teil I ein. Kann man dann die Maschine niemals wieder zulassen, weil eine HU ja ohne ZB T1 nicht möglich ist udn eine ZB T1 ohne bestandene HU nicht ausgefertigt werden kann? Was für ein Blödsinn! Wie kommst Du auf das schmale Brett, daß da also eine Beibringepflicht bei einer NICHT zugelassenen Maschine besteht? Teil I hieß ja nicht umsonst früher mal Zulassung... :-)

Bezüglich der Reifenfreigabe siehe oben: Auch da gibt es kein richtig oder falsch - nur ein Wollen oder Nichtwollen. Zudem hat er (nach Angabe des TE) eine Freigabe der Reifen grundsätzlich bestritten - was de facto auch eine Falschaussage ist, da der Reifen ja offensichtlich eine Freigabe hat (die er nur nicht kannte). Natürlich (siehe auch men Post dazu) besteht Bringepflicht, und normaerweise eine mit Originalen. Selbst das übliche Umtragen aus der alten Zulassungsbescheinigung Teil I in den HU-Bericht ist ein Service, der ebenso wie das Nachschauen nicht sein muß. Wie gesagt, oben steht alles, was der TE wissen muß und auch überall einschlägig nachlesen kann... Es ist sooo simpel ;-)

Gruß
Roman


PS: Da ich gerade zwei Restaurierungsobjekte zweifelhafter provenienz brieftechnsich durchochse (u.a. besagte Gülle aus eminem anderen Post), haben wir in de letzten 2 Tagen interessanten Schriftverkehr mit der Zulassungsstelle gehabt. Fakt ist: eine alte Zulassungsbescheinigung I ist absolut irrelevant für alles. Sie ist erloschen und vergessen, sofern die Abmeldung erfolgt ist oder der Code im Internet benutzt wurde. That's it - auch für TÜV & Co! Schmeißt da bitte nicht immer alles in einen Topf, was nicht zusammengehört!

RomanL

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Beitrag von TransalpTom Do 23 Jun 2016 - 14:58

Waterbrunn schrieb:

Du sagst es selbst, "Dienstleistung". Sind die Herren von TÜV und Dekra selbstherrliche Götter, denen man alles mundgerecht servieren muß und dann dafür bezahlen darf? Man also selbst auf unbekannten Wegen alle Informationen zusammensuchen muß, damit der Gott im Kittel keinen Grund zum Maulen hat?
.

Das Beibringen der erforderlichen Gutachten / ABEs ist eindeutig Aufgabe des Halters. Die ABE bzw das Teilegutachten ist beim Kauf des Artikel dabei. Der Hersteller zahlt viel Geld für die Erstellung der Teilegutachten und der ABE und darf seinen Artikel ohne diese gar nicht in den Verkehr bringen, er stellt diese dem Käufer auch zur Verfügung.

Wenn der Halter die Gutachten verbummelt, dann ist das wohl kaum Schuld des Prüfers.

Sicherlich kann man versuchen solche Gutachten in den Datenbanken zu finden. das kostet die Prüforganisation aber nicht nur Gebühren an den Betreiber der Datenbank sondern auch Arbeitszeit des Prüfers.

Wenn dieser Dir dann den Zeitaufwand am Merhaufwand mit 120 EUR die Stunde (es handelt sich nicht um eine Handwerkerstunde, sondern um eine Ingenieurstunde) berechnet mault ihr doch auch wieder.

Wie stellst Du Dir das vor, daß der Sachverständige denn ohne Gutachten des Umbauteiles tätig werden soll ???
Es sind keinerlei Dinge über die Festigkeiten und Fahrverhalten bekannt.

Man soll Euch den ArXch nachtragen und bezahlen wollt ihr natürlich am besten auch nix.



Ihr seit einfach jahrelang von den Dienstleistern verwöhnt worden.

RomanL schrieb:In diesem Fall gibt es nur eine gültige "Zulassungsbescheinigung Teil II", einen (eventuellen) Stapel von Gutachten und ABE und und eine ungültige und somit völlig irrelevante "Zulassungsbescheinigung Teil I". Sorry, aber aus eigener, mehrfacher Erfahrung und zig Diskussionen ähnlicher Art kann ich da sehr sicher sein, daß er für die beabsichtigte HU zur Wiederanmeldung KEINE Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt, da sie weder gestempelt noch anderweitig benutzt wird. Das ist nach Abmeldung der Mascine ein komplett wertloses Papier, was maximal noch als Andenken an frühere Zeiten oder als Bieruntersetzer nützt

Es gibt seit 01.01.2007 keine Fahrzeugbriefe mehr, sondern Zulassungsbescheinigungen Teil I und II und seitdem wird auch der Teil I bei Abmeldung zurückgegeben.
Früher standen die Daten auch im Brief, in Zul-Besch Teil II steht fast nichts mehr, darum wird die Zul-Besch. Teil I auch zur HU benötigt.

HU mit Teil II geht nur bei Fahrzeugen, die komplette Typen- und Ausführungsschlüssel haben und sich im Serienzustand befinden.

Ich bin dann jetzt raus. Ich habe da keinen Bock auf eine Diskussion, die nix bringt.

Ich mache den ganzen Tag nix anderes und kann nur sagen, daß der Prüfer sich absolut kulant und vollkommen richtig verhalten hat.
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Beitrag von Waterbrunn Do 23 Jun 2016 - 16:22

Hallo Tom,

glaubst du, dass ich mir das nur aus den Fingern sauge?

Als ich die elektronische Drosselung der 125er Varadero meines Sohnes bei unserem Stadt-Tüv eintragen lassen wollte, hatte ich mir natürlich auch die ABE zu der gedrosselten Zündeinheit besorgt. Ich wurde förmlich davongejagt - Der Tüv-Prüfer konnte aus der ABE nicht ersehen wie die Drosselung vorgenommen wird (elektronische Drehzahlbegrenzung), außerdem kann er ja nicht kontrollieren ob die neue Zündung überhaupt so funktioniert wie sie soll.
Ich sagte Ihm, das es sich um eine Drehzahlbegrenzung handelt, die bei 8500 Touren dicht macht.

Woher ich das denn wisse?

Das hört man und kann es auch am Drehzahlmesser sehen.

Ach, höhnte der Tüv-Mensch, etwa an diesem analogen Drehzahlmesser?

Nein, mit dem elektronischem Drehzahlmesser, der an der Maschine verbaut ist!

Aber es war egal. Der Mensch forderte mich auf die "richtige" ABE zu der Drosslung zu besorgen und hat mich "stehen lassen".

Ich bin dann zu Honda-Bolte nach Georgsmarienhütte gefahren, habe mir dort bestätigen lassen, das ich genau die ABE zur gedrosselten Zündung hatte, dass es auch kein anderes Papier dazu gab und habe sie dort von dem im Hause befindlichen TÜV-Menschen eintragen lassen.


Soviel zu "der Ton mach die Musik"
Und jetzt kommst du wieder!

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Beitrag von TransalpTom Do 23 Jun 2016 - 17:53

Klar, das gibt es auch, das ist nicht korrekt, da stimme ich Dir voll zu.

Aber ich meine so Leute, wie oben beschrieben, die keinen volltändigen Fahrzeugschein mitbringen oder sich bei eBay gebrauchte Felgen kaufen und dann erwarten, dass der Prüf-Ingenieur die erforderlichen Teilegutachten besorgt.

Klar, haben die Zugriff auf eine Datenbank, zumindest die TÜVs und der DEKRA, aber diese Besorgung von Teilegutachten kann nicht der Regelfall werden.

Dass es unter den Prüfern Idioten gibt, weiß ich auch.

Ich habe schon Prüfberichte von einem Citroen gesehen "Feststellbremse ohne Funktion, weil er nicht wußte, dass die Feststellbremse vorne war.

Aber darum ging es nicht.

Es wurde gemeckert, weil der Prüfer auf die zweite Hälfte der Zulassungsbescheinigung Teil I bestanden hat.

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Beitrag von f104wart Do 23 Jun 2016 - 21:18

Viel Text um nichts.  Rolling Eyes


...Wenn der Schein wirklich aus 2 Seiten bestand, dann muss auch die zweite Seite wieder her. Ansonsten ist es keine HU sondern wird eine Einzelabnahme.

Dann kann´s auch nicht die DEKRA machen, denn dafür ist in den alten Bundesländern ausschließlich der TÜV berechtigt.

Dabei muss halt alles, was nicht original ist, erneut eingetragen werden. ...Oder auch nicht. Je nachdem, was von dem, was vorher war, noch übrig ist.

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Mein katastrophaler Besuch beim TÜV Empty Re: Mein katastrophaler Besuch beim TÜV

Beitrag von TransalpTom Do 23 Jun 2016 - 22:08



Jepp, so ist es.

aber auch dann brauchst Du die Gutachten zu den verbauten Teilen .

Aber bei allem was weniger als 7 Jahre abgemeldet ist, kann man die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw den Datensatz dazu bei der Zulassungsstelle ausdrucken lassen.

Je nach Zulassungsstelle erstellen die auch ohne gültige HU eine neue Zulassungsbescheinigung, andere drucken den vorliegenden Datensatz auf DIN A4 Papier aus,

(So macht es unsere Zulassungsstelle) zur Vorlage bei der HU, hier berechnen die für den Datensatz 5,70 EUR und damit kann der Prüfer auch was anfangen.
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Mein katastrophaler Besuch beim TÜV Empty Re: Mein katastrophaler Besuch beim TÜV

Beitrag von Güllefan16 Do 23 Jun 2016 - 23:56

Hallo,

Also Leute wie Ralf schon sagt. Viel Text um nichts. Fakt ist ich hab kein TÜV wegen des fehlenden Papiers. Ende.

Da ich dieses Papier jetzt aber habe. Ist für mich nun fast alles klar.
Ich muss nur den Tacho wieder fit machen und gucken ob das mit den Reifen passt.
Der Hintere steht im Beblatt so drin das geht also klar aber der Vordere nicht extra, da stehen nur die alten Bezeichnungen in den normalen Papieren. Also Teil 1


Welche alte Bezeichnung hat mein Vorderreifen Ralf?

Dann noch die Frage zum Tacho. Bitte helft mir da. Wie krig ich den wieder ans laufen?

Ansonnsten müsste alles passen. Ich wollte jetzt hier keine Diskussion über nette oder blöde Prüfer hervor rufen. Ich möchte lediglich, dass mir, dem unerfahrenen Nesthäckchen, einige Tips und Ratschläge mitgeteilt werden, damit ich meine Güllepumpe möglichst bald über den TÜV bekomme Wink

Hoffe weiterhin auf eure Hilfe Smile

Gruß Carlo
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Beitrag von askano Fr 24 Jun 2016 - 7:05

Hallo Carlo,

wie ich schon geschrieben habe: Du kannst den Tacho nur von vorne zerlegen, d.h. den Ring der das Glas hält mit einem Schraubenzieher aufbiegen, das wirst Du sicher nicht mehr so zusammenkriegen. Und da bin ich mit meiner Weisheit auch schon am Ende. Ich kann dir zwar sagen was darunter zum Vorschein kommt. Ob und wie sich das reparieren lässt kann ich dir auch nicht sagen. Wie gesagt es gibt Reparaturbetriebe die sich darauf spezialisiert haben aber ob sich das lohnt?

Vielleicht hat ja hier jemand noch nen gebrauchten Tacho abzugeben. Ansonsten z.B. http://www.ebay.de/itm/Tacho-und-Drehzahlmesser-Honda-CX500-/301991429190?hash=item4650178446:g:61wAAOSw3YNXaFD5

Viel Erfolg
Gerhard
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Beitrag von Rainer59 Fr 24 Jun 2016 - 9:56

Ist die Tachowelle schon neu? Auch etwas Ballistol hinten in den Tachoantrieb gesprüht,brachte Ruhe in die Nadel.

Gruß Rainer
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Beitrag von Brummbaehr Fr 24 Jun 2016 - 11:36

Güllefan16 schrieb:

Dann noch die Frage zum Tacho. Bitte helft mir da. Wie krig ich den wieder ans laufen?


Da hilft wohl nur aufmachen und reinschauen.
Entweder von Vorne, wie hier schon geschrieben
oder http://www.steffi-graf.ch/XS650/Instrumente/Instrumente.htm so.

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Beitrag von Güllefan16 Fr 24 Jun 2016 - 13:48

Hmm ok danke für die Hilfe und Beschreibungen. Ich werde mal sehen, wie ich das mache.

Wenn ich den Tacho von der Glasseite aus öffne mit dem Metallring. Wie soll ich dann vorgehen?
Und wo könnte das von mir vermutete ausgehärtete fett sein, was alles zum stillstand bringt?

Tachowelle ist nicht neu aber funktioniert gut. Antrieb wirde zerlegt gereinigt und neu gefettet. Funktioniert also.
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Beitrag von Gast Fr 24 Jun 2016 - 14:40

Hier kannst Du dich inspirieren lassen...
An ausgehärtetem Fett wird es nicht liegen. Im ersten Link wird auf die Funktionsweise des Tachos eingegangen.

https://drive.google.com/file/d/0B14AzeEB4K_FNmZHVVFlakx4Tlk/edit?pref=2&pli=1

https://cx500.forumieren.org/t3187-tachoproblem

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Beitrag von Güllefan16 Fr 24 Jun 2016 - 15:17

Okay danke der Link ist Top. Allerdings lag es ja bei ihm auch an festem Schmiermittel.

Vorallem, weil der Tacho bis Stillegung gut funktioniert hat und jetzt nach der langen Standzeit so träge ist.

Ich werde mal sehen, ob ich die Sache nun mit Bremsenreiniger und Öl wieder richten kann, oder ob ich ihn doch zerlegen muss. Naja werden wir sehn. Danke jedenfalls schonmal.
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