Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück

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Beitrag von uwek Fr 28 Feb 2020 - 21:20

Hallo,

heute wollte ich für meine Turbo Reifen bestellen und bin auf einen Interessanten Vermerk gestoßen.
Evil or Very Mad  Evil or Very Mad ABE Fahrzeug besitzt keine EU-Zulassung (älter 2000) und ist von der Änderung Verkehrsblatt 15-2019 betroffen. Evil or Very Mad  Evil or Very Mad  Evil or Very Mad
Da wir uns ja nicht von unserem Alteisen trennen wollen, macht man uns es jetzt wieder etwas schwerer und teurer.
Das gilt bereits ab diesem Jahr.  Hier der Link zu dem Video.
Besser kann man es nicht erklären.

https://www.mopedreifen.de/#YoutubeModal

Achtung, das soll keine Schleichwerbung sein, wobei die meisten von uns vermutlich diese Firma kennen.

Es geht nur um den Videobeitrag "Abzocke"


Zuletzt von uwek am Fr 28 Feb 2020 - 21:38 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Schreibfehler)
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Beitrag von f104wart Fr 28 Feb 2020 - 22:34

.

Ich versteh die Welt nicht mehr.


Den besten Reifen, den ich je auf der CX gefahren habe, darf ich nun also eintragen lassen,


Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück K640_u13



...währed irgendwelche Heidenau- oder Avon-Schlampen eine Freigabe haben. scratch
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Beitrag von uwek Fr 28 Feb 2020 - 23:04

Ja irgenwie müssen die ja mal die alten Dinger von der Straße holen. Dem Tüv und gewissen anderen "Sicherheitsexperten" waren schon seit langem der überalterte Motorradbestand in Deutschland ein Dorn im Auge. Ich bin einmal  gespannt wie viele Reifenhersteller jetzt noch für die alten Motorräder weiter Reifen produzieren. Da der Tüv ja nur noch Reifen einträgt wenn vom Hersteller die volle Haftung für das Modell übernommen wird bin ich mir sicher, dass nur noch für die gängigsten Modelle der Aufwand betrieben wird. Bei der Turbo zum Beispiel gibt es jetzt ja schon nur noch die Reifenfreigabe von Bridgestone. Wenn die einen neuen Reifen entwickeln werden die bestimmt keine Turbo mehr für dynamische Fahrtests her nehmen und den Reifen dann freigeben. Wie es dann weitergeht? Sad  Question
Ich habe mir gerade eben einen Satz "alte Reifen" 2019 er DOT bestellt. Dann habe ich wenigstens noch etwas Ruhe.
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Beitrag von hhp Sa 29 Feb 2020 - 17:36

Hallo Ralf,

ist ganz einfach. Reifenfreigaben wie bisher gibt‘s seit 01.01.2020 nicht mehr. Es geht nur um Reifengrößen. Du kannst Dir ohne besondere Eintragung und Reifenfreigabe Reifen in der Reifengröße wie im Schein steht fahren. Fabrikat egal, wenn es keine Reifenbindung eingetragen ist. Auch die 4.00 - 18 bei der CX500, die in neuen Scheinen nicht mehr drin stehen, weil nur noch eine Reifengröße eingetragen wird. Die sind aber lt. Straßenverkehrsamt in einer Datenbank für Prüfer und Polizei einsehbar.

Wer jetzt noch Zoll-Größen eingetragen hat und auf die neueren Millimetermaße der Zollgröße entsprechend montieren möchte, wie Deine Conti Classic-Attack, muß dies als Reifenänderung vom TÜV abnehmen und die Papiere beim Amt ändern lassen. Auch wegen Änderung der Bauart.Das kostet natürlich 2 mal Geld und 2 mal Zeit.

Dabei macht der TÜV nichts anderes als die alten Freigaben als Service-Informationen einzusehen und die „fachgerechte Montage“ zu prüfen.

Dies gilt für ab in 2020 gefertigte Reifen. DOT-Nr. ist entscheidend. Vor 2020 gefertigte Reifen haben noch eine Übergangsfrist von 5 Jahren.

Gruß aus CR hhp Horst
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Beitrag von f104wart Sa 29 Feb 2020 - 20:21

Nein, es ist eben nicht "ganz einfach", sondern es ist unnötiger Schwachsinn.


hhp schrieb:... wenn es keine Reifenbindung eingetragen ist.

Und genau das ist nämlich der Knackpunkt.

Bei den Cxen steht nämlich drin: "Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten." Da es die Reifen, die da ursprünglich eingetragen waren, nicht mehr gibt, genügte bisher die Freigabe des Reifenherstellers.

Und jetzt darfst Du ab DOT 2020 zum TÜV latschen und Dir den Reifen eintragen lassen, wenn er nicht dem TYP entspricht, mit dem Deine Gülle bei der Erstzulassung ausgerüstet war. Auch dann, wenn er dieselbe Größe hat, die im Schein eingetragen ist.

Und wenn Bridgestone nächstes oder übernächstes Jahr einen Nachfolger des BT45 rausbringt, der dann bielleicht weder besser ist als der Conti, darfst Du wieder zum TÜV latschen und Dir den "BT46" eintragen lassen.
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Beitrag von hhp Sa 29 Feb 2020 - 21:26

In meinen Papieren Brief und Schein steht dieser Zusatz nicht drin. CX500 Erstzulassung 03/1979. Es steht nur die zu verwendende Reifengröße drin. Das die ganze Sache „Schwachsinn“ ist, stimme ich Dir voll und ganz zu. Einfach wieder abkassieren.

Gruß hhp Horst
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Beitrag von uwek Sa 29 Feb 2020 - 21:49

Ich bin mal gespannt wie es dann in diesem Jahr so abläuft. Ich denke, dass die meisten Mopedfahrer die von irgendwelchen kleineren Reifendealern neue Pellen bekommen von dieser neuen Vorschrift nichts wissen. Dann bekommst du neue Reifen drauf DOT 2020 und in der nächsten Polizeikontrolle hast du Probleme da du ohne Betriebserlaubnis fährst. Wenns dann knallt kann auch noch die Versicherung blöd tun. Ist nun mal leider bei uns in Deutschland so.
Das ist auch der Grund warum ich das ins Forum gestellt habe.
Bis jetzt hat jeder den ich darauf angesprochen habe nichts davon gewusst. Evil or Very Mad
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Beitrag von f104wart Sa 29 Feb 2020 - 22:11

Im Caferacer Forum ist das Thema schon länger im Gespräch.


Hier mal ein Link, in dem die Unterschiede nach EU und nationaler Zulassung und damit auch die Folgen für Besitzer älterer Fahrzeuge beschrieben werden:


https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html




...Vielleicht hilft es ja Wink
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Beitrag von Brummbaehr Sa 29 Feb 2020 - 23:28

Da du ein 18er Hinterrad in deiner C hast, nutzt dir eine Freigabe für ein originales 16er Hinterrad doch eh nix. Ne Freigabe für ne CX500 Tourer nutzt auch nix, da die Maschine eine PC01 ist. Ergo muss du doch eh schon die Pellen eintragen haben.
Da ändert sich für deine Maschine doch nix.

Oder wo ist hier mein denkfehler?

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Beitrag von ujr56 So 1 März 2020 - 7:53

Bitteschön :

https://www.openpetition.de/petition/statistik/reifenfreigaben-der-hersteller-ohne-tuev-eintragung

und

https://www.mopedreifen.de/#YoutubeModal
Seht euch das erste Video unten an !

Gruß aus der BWH
Uwe

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Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." [b]Albert Einstein
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Beitrag von hhp So 1 März 2020 - 8:15

Ich denke, Brummbär, so ist das richtig. Da Freigaben, jetzt Service-Empfehlungen, gibts nur für den Original-Zustand des Fahrzeuges nach Zulassung. Wenn die 18er Felge eingetragen ist, gibts kein Problem.

Von Honda gab’s für unsere CXen KEINE Reifenhersteller-Bindung außer der Turbo, sondern nur Empfehlungen. Kann man bei Honda.de nachlesen. Da gibts sog. Reifenlisten für alle bisher hier auf den Markt gebrachten Fahrzeuge.

Nur ist es so, das ursprünglich nur Zoll-Größen angegeben waren. Conti Classic Attack gibts meines Wissens nur in Millimeter Maßen. Das muß jetzt eingetragen und vom TÜV zusätzlich abgenommen werden, wenn nicht schon geschehen.

Da es keine Reifenbindung gibt, kann man sich den Hersteller beliebig aussuchen. Die Reifengröße bestimmt die Eintragungim Schein. Ich denke aber, das man sich schon an die Empfehlungen wie sie jetzt vorhanden sind, aus Sicherheitsgründen halten soll. Nur die sind ausreichend getestet worden.

Gruß hhp Horst
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Beitrag von f104wart So 1 März 2020 - 8:45

.

@ujr56: Und was ist das jetzt anderes als das, was oben schon verlinkt wurde?  confused


@hhp: Wieviel Briefe oder Scheine soll ich Dir denn kopieren, in denen der Satz mit der Fabrikatsbindung drin steht?


Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück Fabrik12




Brummbaehr schrieb:Da du ein 18er Hinterrad in deiner C hast, nutzt dir eine Freigabe für ein originales 16er Hinterrad doch eh nix. Ne Freigabe für ne CX500 Tourer nutzt auch nix, da die Maschine eine PC01 ist. Ergo muss du doch eh schon die Pellen eintragen haben.
Da ändert sich für deine Maschine doch nix.

Oder wo ist hier mein denkfehler?

Du hast schon Recht, aber das bezieht sich eben nur auf das Hinterrad. Vorne hat sich ja nichts geändert.

Auf der ersten Seite in meinem Schein steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Unter 15.1 steht 3.50S19 Tubel und unter 15.2. 130/90-16 67S Tubel.

Auf Seite 2 steht: Zu 15.1 und 15.2: 100/90-19 auf 2.15x19 Honda (DID) LM-Rad u. 120/90-18 auf 2.15x18 Honda (DID) LM-Rad.


Für den zum Zeitpunkt der Eintragung montierten BT45 gab es eine Reifenfreigabe von Bridgestone für das 18er Hinterrad, die sich aber lediglich auf den Tourer und damit das Rad bezog. Nicht auf die PC01.

Da das Hinterrad aber auf meine PC01 eingetragen ist, gilt die Freigabe theoretisch auch für MEINE PC01.

Das ganze steht natürlich im Widerspruch zu der Fabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis, wobei dort ja ursprünglich auch ein Bridgestone eingetragen ist.

Bisher konnte ich also mit der Freigabe des Reifenherstellers und dem Eintrag in meinem Fahrzeugschein legal fahren.

Für den Conti, der sich auf der CX deutlich besser verhält als der BT 45, gibt es eben KEINE Freigabe des Reifenherstellers für die CX 500, weil - ich habe damals bei Conti angerufen - der Aufwand und die Kosten dafür zu hoch sind.

Also muss ich, wenn ich das nächste mal die Pelle wechsele und dort eine DOT 2020 draufsteht, zum TÜV latschen und den Conti, der die gleiche Größe hat wie in den Papieren eingetragen ist, eintragen lassen.

So will es die neue Regelung.



Aufgrund der Reifenfabrikatsbindung hätte ich das theoretisch auch schon vorher machen müssen, als ich vom BT 45 auf den Conti gewechselt bin. Und dazu muss der TÜV eine Hochgeschwindigkeitsfahrt unter realen Bedingungen machen, um die Eignung des Reifens zu testen. Nur den Freigang zu prüfen und ne Runde auf dem Hof zu fahren, reicht da nicht aus.

Und wenn Du, wie in Uwe´s Fall, mit ner Turbo kommst und der Prüfer sagt "Niet, das ist mir zu gefährlich", dann hast Du die Arschkarte gezogen.
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Beitrag von hhp So 1 März 2020 - 9:35

He Ralf, ist doch wirklich nicht schwer. Da steht nur „beachten“.  Wer auch immer das eingetragen hat ist sorry nicht ganz dicht. Da es KEINE Reifenfabrikatsbindung gab und gibt, ist auch keine zu beachten. Du fährst doch keine Turbo, sondern ne‘ PC01!

Die damaligen Bridgestone sind nur eine Empfehlung und keine Bindung! Die ehemaligen Freigaben haben nichts mit Reifenfabrikatsbindungen zu tun. Die konnte wenn, nur Honda festlegen! Da Du im Schein Zoll und Millimetergrößen eingetragen hast, ist das alles ok. Das Reifenfabrikat kannst Du Dir aussuchen. Die Größe muß der oder den Eintragungen im Schein entsprechen.

ES GAB FÜR DIE PC01 KEINE REIFENFABRIKATSBINDUNG VON HONDA IN DER BETRIEBSERLAUBNIS! 
Also brauchst Du auch nichts zu beachten.
Siehe Honda.de, Reifenliste Krafträder. (kann ich leider nicht verlinken)

Gruß hhp Horst

Nachtrag: Dies wurde mir vom hiesigen Straßenverkehrsamt, weil ich auch auf Conti umstellen möchte, am Freitag bestätigt. Eine TÜV Abnahme ist nur erforderlich, wenn die Reifengröße von Zoll auf MM noch umgetragen werden muß! Die Reifenfreigaben sind ab 2020 auch nur noch Empfehlungen. Conti empfiehlt für Deine Reifengrößen den Classic Attack!
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Beitrag von f104wart So 1 März 2020 - 10:33

Stimmt, es ist ganz einfach.

...Ich darf ziteren:

Reifenfreigabeliste bis einschliesslich 1993

Die Honda Motor Europe (North) GmbH stellt Unbedenklichkeitsbescheinigungen  nur für das aktuell angebotene Modellprogramm aus. Für Fahrzeuge, die sich nicht mehr im aktuellen Verkaufsprogrammbefinden, stellt die Reifenindustrie Bescheinigungen aus. Sollten die hier aufgeführten Reifen nicht mehr erhältlich sein oder nicht Ihrem Bereifungswunsch entsprechen, möchten wir Sie bitten, sich an denjeweiligen Reifenhersteller zu wenden.


Und da es für den Conti von Conti keine Freigabe für die CX 500 gibt, muss der Reifen theoretisch geprüft und eingetragen werden. Das war aber auch schon vorher so.




Honda.de_Reifenfreigaben Motorrad_Reifenfreigabeliste bis einschl. 1993


Und hier in der Reifenliste auf Seite 18 steht unter PC01:
"Reifenherstellerbindung kann aufgehoben werden". Aufheben kann ich aber nur etwas, das es vorher gegeben hat. Ansonsten müsste es ja nicht aufgehoben werden.


Mit diesem Wisch kann ich also auf die Zulassungsstelle gehen und die Fabrikatsbindung austragen lassen, wenn ich unnötige Diskussionen mit einem übereifrigen Rennleiter vermeiden möchte.



Worum es aber eigentlich geht ist die Turbo von Uwe.

Er hat definitiv eine Fabrikatsbindung und muss sich, wenn es die eingetragenen Schlappen nicht mehr gibt, mit seinem Problem an den Reifenhersteller wenden, da sein Moped "nicht mehr dem aktuellen Modellprogramm entspricht".

Der Reifenhersteller kann nur dann eine Freigabe erteilen, wenn Honda ihm ein Testfahrzeug (veilleicht aus dem Museum) zur Verfügung stellt.

Möchte Uwe eine Freigabe eines Reifenherstellers erwirken, bliebe ihm nur, dem Hersteller sein eigenes Fahrzeug für den Test zu überlassen.  Die paar Turbos, die´s noch gibt, sind für den Reifenhersteller kein lukratives Geschäft. Und jetzt rate mal, wer dann die Kosten für den Test zu tragen hat. Vielleicht tut sich auch die Turbo-IG zusammen und teilt sich die Kosten.

Und wenn der geprüfte Reifentyp aus dem Programm genommen wird, geht das Spiel von vorne los.


Der einzige Trost ist der, dass es dieses Problem auch schon vor der Neuregelung gab.



Was die Neuregelung für alle anderen CX- und GL-Fahrer bedeutet:

Die, die in ihren Papieren noch keine metrischen Größen eingetragen haben, "dürfen" dies trotz Freigabe des Reifenherstellers ab DOT 2020 nacholen.
cheers
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Beitrag von hhp So 1 März 2020 - 13:17

Hallo Ralf,

mit der Turbo von Uwe ist es so. Da beißt keine "Maus den Faden ab“. Allerdings gibt es für den BT45 aktuell eine Empfehlung, früher Freigabe, ohne Testfahrten......Kommt auch hier drauf an, was im Schein steht.

Für die CX500 im Originalzustand gibt es eine Empfehlung, früher Freigabe, für Classic Attack in metrischer Ausführung. 

Was die übrigen CX und GL Fahrer anbetrifft, so auch mich, werden wohl kaum noch Zoll-Größen gefertigt. Den neuen BT 46 kann ich nur in metrischen Größen finden. Und das muss eingetragen werden. TÜV und Schein. Also Abzocke hoch 4. Lt. Bridgestone wird der BT45 noch weiter gefertigt und auch vorgeschlagen (ehemals Freigabe).

Bei Deiner PC01 bitte in der Liste auch die Seite 39 lesen (blau 3) Nachtrag I zum Gutachten der ABE: "Reifenherstellerbindung ist aufgehoben." Es gilt nur: " Reifenpaarung nur von einem Hersteller". Was zu klären wäre, ob mit der Reifengrößeneintragung bei Dir auch die Bauart Diagonal/Radial inbegriffen ist.

Bei der Eurosport betrifft (rot 1) nur den Fülldruck möglicher Alternativen und (blau 4) Schlauchlosreifen.

Gruß hhp Horst

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Beitrag von rkausg So 1 März 2020 - 17:03

Hallo,
in meinen Papieren, Brief und Schein (ZB I) steht weder bei einer CX von 03/82, noch bei einer CX von 03/80 etwas von Reifenbindung und bei einer GL 650 von 07/88 nur: "VUH GLEICHER REIFENHERSTELLER"
Die CX von 1980 hat letztes Jahr extra für den TüV neue Conti Attack bekommen und ich musste nochmal nach Hause, weil ich den Schrieb von Conti nicht mit hatte. Nach Vorlage war dann die Abnahme kein Problem und auch die metrischen Größen wurden nicht eingetragen.
Ist auch kein Wunder, denn der Schrieb von Conti besagt ausdrücklich unter ²) "angegebene Bereifung stimmt nicht mit Angaben in ZB I ...überein. ... Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19...)"
Und weiter: " Verpflichtung zur Änderung der ZB besteht nicht"

Da kann dann nur noch ein Sheriff auf die Idee kommen, dass eine eingetragene Verkleidung, eingetragenen Konis und eingetragene Campell-Tüten Veränderungen sind, die das oben geschriebene ungültig werden lassen.
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Beitrag von Kallebadscher So 1 März 2020 - 18:29

"Die CX von 1980 hat letztes Jahr extra für den TüV neue Conti Attack bekommen und ich musste nochmal nach Hause, weil ich den Schrieb von Conti nicht mit hatte. Nach Vorlage war dann die Abnahme kein Problem und auch die metrischen Größen wurden nicht eingetragen.....
.....
....."

....und genau dieses Spiel funktioniert nun mit der neuen Gesetztgebung nicht mehr, bzw solange du Reifen hast mit Dot vor 2020 ist dies OK......aber in 5Jahren guckst du genau so doof in die Geldörse wie alle anderen Gesetzesgeplagten Oldifahrer

Gruss
Tom

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Beitrag von f104wart Mo 2 März 2020 - 8:33

rkausg schrieb:Hallo,
in meinen Papieren, Brief und Schein (ZB I) steht weder bei einer CX von 03/82, noch bei einer CX von 03/80 etwas von Reifenbindung und bei einer GL 650 von 07/88 nur: "VUH GLEICHER REIFENHERSTELLER"

Der Eintrag ist nicht baujahrabhängig, sondern von der Zulassungsstelle. Viele Zulassungsstellen schreiben diesen Satz "automatisch" rein. Und wenn er erst mal drin ist, bekommst Du ihn auch schlecht wieder raus. Bzw. nur gegen Vorlage der offiziellen Reifenliste von Honda und gegen Bezahlung.

Ich habe hier zig Scheine über alle möglichen Baujahre verteilt. In jedem steht was anderes drin.


Früher war das wurscht, weil die Freigabe des Reifenherstellers gereicht hat. Jetzt reicht sie nicht mehr.



hhp schrieb:Was zu klären wäre, ob mit der Reifengrößeneintragung bei Dir auch die Bauart Diagonal/Radial inbegriffen ist.

Und wer soll das klären?

Conti macht´s nicht und Honda auch nicht.


Der einzige (und günstigste) Weg, der mir bleibt, ist der, zum TÜV zu gehen und einen Prüfer zu finden, der bereit ist, eine Hochgeschwindigkeits-Testfahrt zu machen (das muss ein aaS sein, der dazu eine besondere Berechtigung hat) und mir den Reifen per Einzelabnahme nach §23 StVZO eintragen zu lassen.

Dieser Eintrag gilt dann NUR für mein Moped und ist nicht übertragbar. Bei uns in Hessen muss das ganze dann in Form eines "Antrags auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis" bei der Bündelungsbehörde eingereicht und dort geprüft werden. Erst dann kann ich auf die Zulassungsstelle gehen und einen neuen Fahrzeugschein "kaufen".

Ich zahle also bei insgesamt 3 Institutionen und opfere zwei Tage Urlaub, an denen ich, wenn das Wetter passt, wenigstens Moped fahren kann. Zum TÜV muss ich es ja eh mitnehmen.


Und wenn´s den Reifen in 5 oder 6 Jahren nicht mehr gibt, mache ich das gleiche wieder. So lange, bis mir nach dem Wunsch des Gesetzgebers die Lust an alten Mopeds vergeht und ich mir ein E-Moped kaufe.  Twisted Evil


Oder ich fahre irgendwelche Latschen, für die es eine Reifenfreigabe gibt und leg mich auf die Fresse, weil die Dinger nix taugen. Auch so ließe sich dem Klima zuliebe der Bestand an alten Mopeds kurz oder mittelfristig reduzieren.  Twisted Evil


Ja, es ist alles ganz einfach! scratch


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Beitrag von Marko93 So 26 Dez 2021 - 17:18

Hallo ihr Lieben,

gibt es dazu mittlerweile Neuigkeiten? Gibt es Erfahrungswerte zu dem Prozedere bei BT46? Lohnt der sich gegenüber dem Conti?

Vielen Dank und schöne Feiertage!
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Beitrag von f104wart So 26 Dez 2021 - 18:26

Hallo Markus,

ob Du einen BT 46 oder Conti Classic Attack montierst, spielt erst mal keine Rolle. DEIN Problem ist, dass in Deinem FzgSchein die Größen 3.25S19 und 3.75S18 eingetragen sind und es sowohl den BT46 als auch den Conti nur noch in metrischen Größen gibt. Passende zöllige Größen für die CX 500 sterben bei Bridgestone mit dem BT 45 aus.
Du musst die Größe also so oder so eintragen lassen.

Wenn dann vorne 100/90R19 und hinten 110/90R18 drin steht, kannst Du alle Reifen in dieser Größe montieren, die Du möchtest.

Es gibt allerdings auch Prüfer, die tragen neben der Größe auch noch den aktuell montierten Reifentyp ein. Wenn Du dann irgendwann von Conti auf Bridgestone wechselst, musst Du den dann wieder eintragen lassen. Sachverständige mit Sachverstand (eine leider seltene Kombination) tragen deshalb nur die Größe ein.
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Beitrag von Marko93 Mo 27 Dez 2021 - 10:27

Habe dieses Prozedere ja schon an meiner ersten CX durch... naja, dann mach ich mich dran an den Kram sobald unser Flitzer bereit ist. Die bt45 drauf sind schon paar Jahre alt glaube ich.
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Beitrag von f104wart Mo 27 Dez 2021 - 10:56

aber nicht so alt, dass Du sie nicht noch runter fahren kannst. Du fährst das Ding ja nicht im Grenzbereich oder bei Regen. An den Flanken jedenfalls sind sie noch so gut wie neu.  Very Happy

...Ich kann ja, wenn ich in die Werkstatt komme, mal nach der DOT-Nr. schauen.
Wenigstens brauchst Du sie, da sie mit Sicherheit vor 2020 produziert wurden, noch nicht eintragen zu lassen. Wink
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Beitrag von r103 Di 8 Feb 2022 - 20:32

Hallo,
ich habe eine aktuelle Freigabe für die BT45/46 für CX 500E zu meinen neuen Reifen bekommen. In dem Freigabe Archiv gabs die noch nicht. Deswegen würde ich die da gerne beifügen.
Kann ich die irgendwo hinspeichern oder jemandem schicken?
Gruß matze
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Beitrag von Kallebadscher Di 8 Feb 2022 - 21:40



Hy

Für die Europumpe benötigst du keine Freigabe.....die BT45/46 haben orig. Maße und müssen nicht eingetragen werden!

Außer du hast ne andere Reifengröße und dafür ne Freigabe !?


Gruß
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Beitrag von r103 Mi 9 Feb 2022 - 17:47

Hallo Tom,

jetzt bin ich etwas verwirrt. Die Aufhebung der Reifenbindung gilt soweit ich es verstanden habe doch nur für Fzg mit EU Zulassung. Die Euro hat ABE.
Dann gabs noch die Übergangsfrist für Reifen bis DOT2019?.
Aber jetzt muss ich doch zum TÜV und der trägt doch ohne die Freigabe eher nicht ein!?

Bitte bitte korrigiert mich, ich will gar nicht zum TÜV 😁😁

Gruß matze
r103
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