Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
hy Matze
ich hab an meinen beiden Euros nur die Größe in den Papieren stehen.....mit dem ollen Vermerk "nur von einem Hersteller" (also hinten und vorne gleicher Hersteller)
....da brauchst du also keine Freigabe, kein ABE oder sonst was.
Gruß
Tom
ich hab an meinen beiden Euros nur die Größe in den Papieren stehen.....mit dem ollen Vermerk "nur von einem Hersteller" (also hinten und vorne gleicher Hersteller)
....da brauchst du also keine Freigabe, kein ABE oder sonst was.
Gruß
Tom
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....beschränke ich mich für die Zukunft hier im Forum hauptsächlich auf Stammtischtätigkeit........für technische Fragen stehe ich aber gerne auch weiterhin per PN, Whatsapp, Mail und Co zur Verfügung
Kallebadscher- Anzahl der Beiträge : 2274
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Betroffenes Motorrad CX500 von 1981.
Ich habe mit dem TÜV Mann geredet und und ihn gebeten mir die neuen Größen einzutragen, dazu habe ihm folgende Auflistung mitgebracht.
Im Schein eingetragene Größen
hinten
4.00S18 auf Felge DID MT 2.15 x 18
3.75S18 auf Felge DID MT 2.15 x 18
vorne
3.25-19 54 H auf Felge MT 2.15x19
Umrechnung der zölligen in metrische Größen
Vorne 3.25-19 = 100/90-19
Hinten 3.75-18 = 110/90-18
4.00-18 = 120/90-18
Neue metrische Reifen mit Herstellerfreigabe
hinten
110/90-18 (Conti Classic Attack)
120/90-18 (Bridgestone BATTLAX BT45)
vorne
100/90-19 (Conti Classic Attack)
100/90-19 (Bridgestone BATTLAX BT45)
Weiterhin Herstellerfreigaben für die neuen metrischen Reifengrößen (beim Hersteller oder Reifenhandel heruntergeladen).
Und die HONDA Reifenliste für alle HONDA Motorräder (von 1993) und da die zutreffenden Seiten markiert. (Aus dem Archiv des Technikbereiches)
Der hat die Sachen dabehalten und durchgesehen, eine Woche später hat er mir eine mail geschrieben daß ich zum Eintragen vorbeikommen soll.
Es steht auch wie bei Tom …..mit dem ollen Vermerk "nur von einem Hersteller" .
Ich habe mit dem TÜV Mann geredet und und ihn gebeten mir die neuen Größen einzutragen, dazu habe ihm folgende Auflistung mitgebracht.
Im Schein eingetragene Größen
hinten
4.00S18 auf Felge DID MT 2.15 x 18
3.75S18 auf Felge DID MT 2.15 x 18
vorne
3.25-19 54 H auf Felge MT 2.15x19
Umrechnung der zölligen in metrische Größen
Vorne 3.25-19 = 100/90-19
Hinten 3.75-18 = 110/90-18
4.00-18 = 120/90-18
Neue metrische Reifen mit Herstellerfreigabe
hinten
110/90-18 (Conti Classic Attack)
120/90-18 (Bridgestone BATTLAX BT45)
vorne
100/90-19 (Conti Classic Attack)
100/90-19 (Bridgestone BATTLAX BT45)
Weiterhin Herstellerfreigaben für die neuen metrischen Reifengrößen (beim Hersteller oder Reifenhandel heruntergeladen).
Und die HONDA Reifenliste für alle HONDA Motorräder (von 1993) und da die zutreffenden Seiten markiert. (Aus dem Archiv des Technikbereiches)
Der hat die Sachen dabehalten und durchgesehen, eine Woche später hat er mir eine mail geschrieben daß ich zum Eintragen vorbeikommen soll.
Es steht auch wie bei Tom …..mit dem ollen Vermerk "nur von einem Hersteller" .
Kathomen99- Anzahl der Beiträge : 676
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Hy
Matze hat ne Europumpe !
die Europumpe hat metrische Reifenmaße serienmäßig in den Papieren und
die 500er Europumpe hat keine Herstellerbindung oder gar Reifen-Typ-Bindung
...also geht jeder Reifen der die passende Größe , Lastindex und Speedindex hat (die beiden letzteren dürfen natürich überschritten werden)
da braucht niemand n ABE Wisch oder ne Freigabe.
Gruss
Tom
Matze hat ne Europumpe !
die Europumpe hat metrische Reifenmaße serienmäßig in den Papieren und
die 500er Europumpe hat keine Herstellerbindung oder gar Reifen-Typ-Bindung
...also geht jeder Reifen der die passende Größe , Lastindex und Speedindex hat (die beiden letzteren dürfen natürich überschritten werden)
da braucht niemand n ABE Wisch oder ne Freigabe.
Gruss
Tom
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Kallebadscher- Anzahl der Beiträge : 2274
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Danke Tom!
Bei mir steht im Schein "Reifenbindung gemäß Betriebsanleitung beachten"
Da bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass es eine gibt. Das war der Denkfehler.
Bei mir steht im Schein "Reifenbindung gemäß Betriebsanleitung beachten"
Da bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass es eine gibt. Das war der Denkfehler.
r103- Anzahl der Beiträge : 54
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Das ist ein Standardsatz, der immer wieder für Verwirrung sorgt.
Er bedeutet so viel wie "Wenn es eine Reifenbindung in der Betriebsanleitung gibt, dann muss Du sie beachten".
Da es aber keine gibt, musst Du auch keine beachten.
Er bedeutet so viel wie "Wenn es eine Reifenbindung in der Betriebsanleitung gibt, dann muss Du sie beachten".
Da es aber keine gibt, musst Du auch keine beachten.
f104wart- Anzahl der Beiträge : 11443
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Danke Ralf,
das muss man wissen.
Ich bin sicher der TÜV hätte den Reifen namentlich eingetragen wenn ich jetzt in Unkenntnis des Sachverhaltes hingefahren wäre...
das muss man wissen.
Ich bin sicher der TÜV hätte den Reifen namentlich eingetragen wenn ich jetzt in Unkenntnis des Sachverhaltes hingefahren wäre...
r103- Anzahl der Beiträge : 54
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
.
Vielleicht - HOFFENTLICH (!!!) - kommt damit endlich etwas mehr Klarheit in die Sache:
Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
Was mir nämlich die ganze Zeit nicht zwischen die Ohren gehen wollte ist, ist, dass es (viele) Prüfer gibt, die neben der Größe auch das Reifenfabrikat eintragen. Ich habe bisher auch nirgendwo nachlesen können, dass dies so sein muss.
Ich habe die Verordnung schon immer so verstanden, dass, im Gegensatz zu früher, die Freigabe eines Reifenherstellers, die es erlaubt hat, einen Reifen in metrischer Größe auf einem Motorrad zu montieren, die der in den Papieren eingetragenen Zollgröße entspricht (Vergl. siehe oben im Beitrag von Konrad), nach der Neuregelung nicht mehr ausreicht und die metrische Größe ab DOT 20 eingetragen werden muss. Nicht mehr und auch nicht weniger.
In dem oben verlinkten Anhang steht nun ganz klar drin:
...ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Alleine daraus ergibt sich doch schon die Unsinnigkeit der allgemein üblichen Vorgehensweise.
Im Nachtrag, der sich auf das (*) bezieht steht dazu ergänzend:
Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.
Es läuft also im Prinzip alles darauf hinaus, dass es einzig und alleine um die Eintragung der Größe geht und man die "künstlich herbeigeführte Reifenfabrikatsbindung", wie sie von den meisten Prüfern praktiziert wird, als blanken Unsinn oder Willkür sehen kann, die mit nichts, aber auch rein gar nichts, zu rechtfertigen ist.
Vielleicht - HOFFENTLICH (!!!) - kommt damit endlich etwas mehr Klarheit in die Sache:
Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
Was mir nämlich die ganze Zeit nicht zwischen die Ohren gehen wollte ist, ist, dass es (viele) Prüfer gibt, die neben der Größe auch das Reifenfabrikat eintragen. Ich habe bisher auch nirgendwo nachlesen können, dass dies so sein muss.
Ich habe die Verordnung schon immer so verstanden, dass, im Gegensatz zu früher, die Freigabe eines Reifenherstellers, die es erlaubt hat, einen Reifen in metrischer Größe auf einem Motorrad zu montieren, die der in den Papieren eingetragenen Zollgröße entspricht (Vergl. siehe oben im Beitrag von Konrad), nach der Neuregelung nicht mehr ausreicht und die metrische Größe ab DOT 20 eingetragen werden muss. Nicht mehr und auch nicht weniger.
In dem oben verlinkten Anhang steht nun ganz klar drin:
...ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Alleine daraus ergibt sich doch schon die Unsinnigkeit der allgemein üblichen Vorgehensweise.
Im Nachtrag, der sich auf das (*) bezieht steht dazu ergänzend:
Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.
Es läuft also im Prinzip alles darauf hinaus, dass es einzig und alleine um die Eintragung der Größe geht und man die "künstlich herbeigeführte Reifenfabrikatsbindung", wie sie von den meisten Prüfern praktiziert wird, als blanken Unsinn oder Willkür sehen kann, die mit nichts, aber auch rein gar nichts, zu rechtfertigen ist.
f104wart- Anzahl der Beiträge : 11443
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Ich habe seinerzeit auf der Zulassungsstelle ganz lieb nachgefragt, ob man diesen Unsinn nicht einfach weglassen kann. Der Sachbearbeiter war offensichtlich im Thema und hat lediglich die Reifengrößen in die Papiere eingetragen. So gibt's weder Probleme beim Reifenkauf, beim TÜV oder bei der Rennleitung.
Das Gleiche habe ich letztes Jahr bei meinem Fuhrparkzuwachs, einer 99-er Deauville gemacht. War auch kein Problem...
Das Gleiche habe ich letztes Jahr bei meinem Fuhrparkzuwachs, einer 99-er Deauville gemacht. War auch kein Problem...
Guellepumpe62- Anzahl der Beiträge : 70
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
f104wart schrieb:Es läuft also im Prinzip alles darauf hinaus, dass es einzig und alleine um die Eintragung der Größe geht und man die "künstlich herbeigeführte Reifenfabrikatsbindung", wie sie von den meisten Prüfern praktiziert wird, als blanken Unsinn oder Willkür sehen kann, die mit nichts, aber auch rein gar nichts, zu rechtfertigen ist.
Das siehst du absolut richtig.
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Danke für die Zustimmung, Frank. Das Problem ist nur, dass ich das schon immer so sehe, aber eine Vielzahl der sogenannten "Sachverständigen" nicht.
Ich kenne genug Fälle, wo zur Eintragung der metrischen Vergleichsgröße (also keine Änderung der Reifenbreite oder des Durchmessers) eine Hochgeschwindigkeits-Probefahrt* gemacht wurde und dann der aktuell montierte Reifen eingetragen wurde.
Hier zum Beispiel ist es genau so beschrieben.
Und als z.B. der Conti Classic Attack in 110-90/18 lange Zeit nicht lieferbar war und die Jungs auf den BT 45 oder BT46 umgestiegen sind, durften sie wieder beim TÜV vorfahren, nochmal bezahlen und nochmal zur Zulassungsstelle laufen.
Und ich rede hier nicht von Einzelfällen.
*Ist zum Beispiel bei Umbauten mit Fahrwerksänderungen in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO erforderlich, um das veränderte Fahrverhalten zu begutachten. Hochgeschwindigkeits-Probefahrten dürfen nur von Sachverständigen mit einer besonderen Befähigung durchgeführt werden.
Ich kenne genug Fälle, wo zur Eintragung der metrischen Vergleichsgröße (also keine Änderung der Reifenbreite oder des Durchmessers) eine Hochgeschwindigkeits-Probefahrt* gemacht wurde und dann der aktuell montierte Reifen eingetragen wurde.
Hier zum Beispiel ist es genau so beschrieben.
Und als z.B. der Conti Classic Attack in 110-90/18 lange Zeit nicht lieferbar war und die Jungs auf den BT 45 oder BT46 umgestiegen sind, durften sie wieder beim TÜV vorfahren, nochmal bezahlen und nochmal zur Zulassungsstelle laufen.
Und ich rede hier nicht von Einzelfällen.
*Ist zum Beispiel bei Umbauten mit Fahrwerksänderungen in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO erforderlich, um das veränderte Fahrverhalten zu begutachten. Hochgeschwindigkeits-Probefahrten dürfen nur von Sachverständigen mit einer besonderen Befähigung durchgeführt werden.
f104wart- Anzahl der Beiträge : 11443
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Frage nur drei verschiedene Prüfer und du wirst drei verschiedene Meinungen bekommen. Wenn du dich auf den Prüfer verläßt, reicht es nicht. Am besten den aktuellen Gesetzestext bereithalten. Jeder Prüfer hat einen Vorgesetzten. Manchmal muss man den Weg über diesen gehen.
Reisender- Anzahl der Beiträge : 292
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Das hilft auch nur bedingt, da die Meinung meist nicht Prüfer- sondern Prüfstellenabhängig ist.
Das Problem ist, dass die Regelung bisher bestimmte Details nicht enthalten hat, die in dem verlinkten Papier nun nachzulesen sind und jeder die Verordnung anders interpretiert hat.
Die meisten der Prüfer oder Prüfstellen haben dabei betsimmt nicht in böser oder unlauterer Absicht gehandelt und wollten einfach auf der sicheren Seite sein.
Ein Sachverständiger, den ich persönlich kenne und der auch im Caferacer Forum aktiv ist, hat vor zwei Jahren auch noch die "Hochgeschwindigkeits-Prüffahrt" gemacht und sich nicht davon abbringen lassen, das Fabrikat einzutragen. Heute schreibt er, dass er Fabrikatsbindungen nach Möglichkeit vermeidet. Auch Sachverständige sind Menschen und lernen ständig dazu.
Das Problem ist, dass die Regelung bisher bestimmte Details nicht enthalten hat, die in dem verlinkten Papier nun nachzulesen sind und jeder die Verordnung anders interpretiert hat.
Die meisten der Prüfer oder Prüfstellen haben dabei betsimmt nicht in böser oder unlauterer Absicht gehandelt und wollten einfach auf der sicheren Seite sein.
Ein Sachverständiger, den ich persönlich kenne und der auch im Caferacer Forum aktiv ist, hat vor zwei Jahren auch noch die "Hochgeschwindigkeits-Prüffahrt" gemacht und sich nicht davon abbringen lassen, das Fabrikat einzutragen. Heute schreibt er, dass er Fabrikatsbindungen nach Möglichkeit vermeidet. Auch Sachverständige sind Menschen und lernen ständig dazu.
f104wart- Anzahl der Beiträge : 11443
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Da hast du recht. Ich habe halt mit den Prüfern beruflich zu tun. Daher weiß Ich recht genau mit den Herren umzugehen. Ich lasse mir nicht alles gefallen. Nicht dass ich unfreundlich werde, aber es hilft sehr oft.
Reisender- Anzahl der Beiträge : 292
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Ganz so einfach ist die Sache nicht, und je intensiver man sich mit der Materie beschäftigt, umso mehr Unsicherheit kommt auf.
Als erstes muss ich mir einen kleinen Fehler eingestehen: Das, was ich oben zitiert habe, bezieht sich nämlich auf Fahrzeuge mit EU-Typzulassung. Die aber haben unsere alten Schätzchen nicht, sondern sind nach nationalem Recht zugelassen.
Unsere Güllepumpen und auch andere Old- und Youngtimer fallen unter den
Und hier hält man sich mit eindeutigen Formulierungen, die lediglich die Eintargung von metrischen Vergleichsgrößen betreffen, sehr zurück.
Was das bedeutet kann man hier nachlesen. ...Und damit können die Fabrikatsbindungen und Hochgeschwindigkeits-Prüffahrten dann wieder begründet werden.
...Die einzige Hoffnung ist, dass es immer mehr Prüfer und Sachverständige zu geben scheint, die den Schwachsinn hinter dieser Neuregelung mittlerweile erkannt haben und sich an den Regeln der EU-Zulassung orientieren und von Fabrikatsbindungen absehen.
Und wenn sie mein Moped unbedingt mal fahren wollen, dürfen sie das gerne tun. Der letzte kam mit einem breiten Grinsen zurück und fragte: "...Okay, was willst Du denn jetzt alles eingetragen haben?"
Als erstes muss ich mir einen kleinen Fehler eingestehen: Das, was ich oben zitiert habe, bezieht sich nämlich auf Fahrzeuge mit EU-Typzulassung. Die aber haben unsere alten Schätzchen nicht, sondern sind nach nationalem Recht zugelassen.
Unsere Güllepumpen und auch andere Old- und Youngtimer fallen unter den
Und hier hält man sich mit eindeutigen Formulierungen, die lediglich die Eintargung von metrischen Vergleichsgrößen betreffen, sehr zurück.
Was das bedeutet kann man hier nachlesen. ...Und damit können die Fabrikatsbindungen und Hochgeschwindigkeits-Prüffahrten dann wieder begründet werden.
...Die einzige Hoffnung ist, dass es immer mehr Prüfer und Sachverständige zu geben scheint, die den Schwachsinn hinter dieser Neuregelung mittlerweile erkannt haben und sich an den Regeln der EU-Zulassung orientieren und von Fabrikatsbindungen absehen.
Und wenn sie mein Moped unbedingt mal fahren wollen, dürfen sie das gerne tun. Der letzte kam mit einem breiten Grinsen zurück und fragte: "...Okay, was willst Du denn jetzt alles eingetragen haben?"
f104wart- Anzahl der Beiträge : 11443
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Wegen kürzlich gemachter Erfahrung möchte ich noch eine Variante beitragen.
Es ging um die Eintragung der 4.00 S 18 für das Hinterrad des Tourers, eingetragen waren
in der Zulassung Teil 1 noch die alten 3,75 S 18.
Der erste Prüfer, zu dem ich ging, hat von vornherein zugegeben, dass er nicht in der Materie steckt und wollte sich bei seiner Prüforganisation schlau machen und zurückrufen, was am Abend erfolgte.
Es sollte ein Gutachten nach §21 werden, anders ginge das nicht. Ich habe dankend zur Kenntnis
genommen.
Am nächsten Tag zum zweiten Prüfer, andere Organisation. Bevor ich dran war, hatte er gerade eine
50er in der Kur, die ein großes Nummernschild verpasst bekommen sollte. Ich hatte den Eindruck, dass er sehr gut und routiniert damit umging. Er hatte dann Zeit für mich und ich schilderte mein Anliegen.
Da bräuchte ich gar nichts machen, sagte er, nachdem er die ABE beim KBA durchgelesen hatte. Die
4.00 S 18 stehen da schon drin, die Rennleitung könne das auch sehen.
Nach meinem Einwand, ich könnte ja nicht sicher sein, dass überall Netzverbindung besteht und ich
nicht ausgeliefert sein möchte, hat er kurz nachgedacht. Wir machen eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente, sagte er dann. Das hat mich 30,- € gekostet und 18,- € bei der Zulassungsstelle. Damit konnte ich gut leben.
Es ging um die Eintragung der 4.00 S 18 für das Hinterrad des Tourers, eingetragen waren
in der Zulassung Teil 1 noch die alten 3,75 S 18.
Der erste Prüfer, zu dem ich ging, hat von vornherein zugegeben, dass er nicht in der Materie steckt und wollte sich bei seiner Prüforganisation schlau machen und zurückrufen, was am Abend erfolgte.
Es sollte ein Gutachten nach §21 werden, anders ginge das nicht. Ich habe dankend zur Kenntnis
genommen.
Am nächsten Tag zum zweiten Prüfer, andere Organisation. Bevor ich dran war, hatte er gerade eine
50er in der Kur, die ein großes Nummernschild verpasst bekommen sollte. Ich hatte den Eindruck, dass er sehr gut und routiniert damit umging. Er hatte dann Zeit für mich und ich schilderte mein Anliegen.
Da bräuchte ich gar nichts machen, sagte er, nachdem er die ABE beim KBA durchgelesen hatte. Die
4.00 S 18 stehen da schon drin, die Rennleitung könne das auch sehen.
Nach meinem Einwand, ich könnte ja nicht sicher sein, dass überall Netzverbindung besteht und ich
nicht ausgeliefert sein möchte, hat er kurz nachgedacht. Wir machen eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente, sagte er dann. Das hat mich 30,- € gekostet und 18,- € bei der Zulassungsstelle. Damit konnte ich gut leben.
CXologe- Anzahl der Beiträge : 115
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Sehr interessant, das ist durchaus eine gute Lösung.
Reisender- Anzahl der Beiträge : 292
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
CXologe schrieb:Es sollte ein Gutachten nach §21 werden, anders ginge das nicht.
Was für ein Schwachsinn!!
Bei Honda.de gibt es eine Reifenliste mit allen zugelassenen Größen für jedes einzelne Modell. Dort sind auf Seite 18 die CX-Typen aufgelistet und dort steht auch der 4.00-18 mit drin.
Eine Vergleichstabelle von zölligen und metrischen Größen gibt es von Honda allerdings nicht. Und deshalb nutzt uns diese Liste bei der Umschreibung von zölligen auf metrische Größen leider nichts.
Interessant im Zusammenhang mit der Honda-Liste ist zum Beispiel auch, dass die PC01 schon immer vorne eine zöllige und hinten eine metrische Größe hat, obwohl mitunter auch behauptet wird, dass eine Mischung aus zoll und metrisch nicht zulässig sei.
Was mich an dem Schrieb von Hans-Jörg erstaunt ist die Überschrift "...auf Basis der EU-Typgenehmigung", obwohl die CX definitiv keine EU-Typgenehmigung hat, sondern eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Also anscheinend herrscht nicht nur unter uns hier eine Unsicherheit, sondern wird auch bei den Behörden willkürlich verfahren. Und das ist es, was die Sache so kompliziert und unübersichtlich macht und wir am Ende darauf angewiesen sind, einen Prüfer oder Sachverständigen zu finden, bei dem der gesunde Menschenverstand (GMV) überwiegt und noch nicht von der Computerhörigkeit verdrängt wurde.
Wo ist bei einer Änderung der Reifengröße von der zölligen in eine metrische Größe der technische Unterschied zwischen einem Motorrad mit EU-Typgenehmigung und einem, das nach nationalem Recht zugelassen wurde
Was ist sicherer: Einen technisch veralteten Schlappen mit einer zölligen Größe zu fahren oder einen modernen Diaginalreifen in metrischer Größe
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Die Prüfer haben keine anderen Formulare, daher das. Alle anderen, z.B. KFZ Zulassung interessiert es nicht die Bohne. Sie haben ein Papier, da steht etwas drauf das wird eingetragen. Rein rechtlich hast du mit diesem Papier eine EU Zulassung.
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Reisender schrieb: Rein rechtlich hast du mit diesem Papier eine EU Zulassung.
Nein, hast Du nicht. Rein rechtlich hast Du nach wie vor ein nach nationalem Recht zugelassenes Fahrzeug, das lediglich einen (unnötigen) Eintrag nach EU-Richtlinie erhalten hat.
Sinnvoll wäre es gewesen, wenn man schon mal dabei ist, neben dem 4.00-18 vorausschauend auch gleich noch die metrischen Vergleichsgrößen einzutragen, was ja mit einem EU-Papier problemlos möglich wäre.
Hättest Du nämlich ab jetzt tatsächlich eine EU-Zulassung, dann dürftest Du ab sofort auch alle 2 Jahre eine AU machen.
Nur die Rosinen rauspicken ist nämlich nicht.
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Mit der AU hast du recht. Sei froh dass da noch keiner drauf gekommen ist.
Ich würde es nicht als unmöglich bezeichnen.
Ich würde es nicht als unmöglich bezeichnen.
Reisender- Anzahl der Beiträge : 292
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
...Und Deine Endschalldämpfer müssten ein E-Prüfzeichen haben.
Also auch nix mit Replika eintragen lassen.
Also auch nix mit Replika eintragen lassen.
Zuletzt von f104wart am Di 17 Sep - 13:32 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
f104wart- Anzahl der Beiträge : 11443
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Das trägt der TÜV in NMS tatsächlich ein. E-Prüfzeichen brauche ich nichts veranlassen.
Die folgenden Beiträge zum Thema Nachrüstschalldämpfer wurden abgetrennt und sind nun hier zu finden:
Eintragung von Nachrüst-Endschalldämpfern
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Reisender- Anzahl der Beiträge : 292
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
f104wart schrieb:
Sinnvoll wäre es gewesen, wenn man schon mal dabei ist, neben dem 4.00-18 vorausschauend auch gleich noch die metrischen Vergleichsgrößen einzutragen, was ja mit einem EU-Papier problemlos möglich wäre.
Eine Sinnhaftigkeit sehe ich da nicht. Die EU-Vorschrift spricht lediglich vom Zwang in metrische Reifen umzurüsten und diese auch einzutragen, wenn im Teil 1 aufgeführte Reifen nicht mehr verfügbar sind, egal ob e- oder ABE, ab spätestens 2025.
Da ausserhalb Europas mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch viel mehr alte Motorräder mit Zoll-Reifen unterwegs sind und unsere (nahezu) Standard-Bridgestones in Japan gefertigt werden, sind die ziemlich sicher noch lange verfügbar.
Meine gezeigte Variante der Eintragung funktioniert auch nur deshalb, weil eben in der ABE die von Honda
ergänzten Dimensionen aufgeführt sind. Das sind aber alles Zoll-Reifen (für den Tourer).
Es gibt 120/90-18 (hinten) mit Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Tourer, aber deren Eintrag ist an das Verfahren nach §19 und §21 gebunden, und dann geht's wieder mit den Kosten los.
Hierzu gibt's auch beim ADAC ausführliche Auskünfte.
CXologe- Anzahl der Beiträge : 115
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Ort : Lahr
Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Moin
bei meiner PC01 ist vorne ein zölliges und hinten metrisches Rad eingetragen. Von Continental gibt es da zu den ContiGo eine Serviceinformation, das eine Änderung der Zulassungsbescheinigung nicht notwendig ist.
[url=https://servimg.com/view/20574336/6]
bei meiner PC01 ist vorne ein zölliges und hinten metrisches Rad eingetragen. Von Continental gibt es da zu den ContiGo eine Serviceinformation, das eine Änderung der Zulassungsbescheinigung nicht notwendig ist.
[url=https://servimg.com/view/20574336/6]
TobiasGV- Anzahl der Beiträge : 34
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Re: Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück
Ja, den Schein von Conti gibt es, hilft dir aber nichts. Jedenfalls nicht beim TÜV und
auch nicht bei einer Kontrolle. Er hilft dir nur dabei, bei der Einzelabnahme die Reifen
eingetragen zu bekommen. Habs gerade hinter mir.
Horatio- Anzahl der Beiträge : 78
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