Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück

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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 11:43

Horatio schrieb:Ja, den Schein von Conti gibt es, hilft dir aber nichts.
Und weißt Du auch, warum?

Die Freigabe von Conti für den ContiGo, in der steht, dass eine Änderung der Zulassungsbescheinigung nicht notwendig ist,
stammt vom 04.07.2011

Die Verordnung, dass die Freigabe des Reifenherstellers alleine nicht mehr ausreicht und eine von den Fahrzeugpapieren abweichende Größenbezeichnung (Zoll in metrisch) eingetragen werden muss, gilt für Reifen ab DOT 2020,
und deshalb musstest Du Deine metrische Größe eintragen lassen.

Vor der Novellierung der Zulassungsverordnung reichte die Freigabe des Reifenherstellers aus, und das ist die Krux an der Geschichte. Wink


Leider wird diese Verordnung unterschiedlich gehandhabt und umgesetzt.

Vernünftige Prüfer mit Sachverstand beschränken sich auf die Eintragung der Größe, weil 100/90-19 die metrische Vergleichsgröße für den ursprünglich eingetragenen zölligen Reifen ist und sich an den Platzverhältnissen und der Freigängigkeit nichts ändert.

Andere tragen auch den Reifentyp mit ein und genenieren damit wieder eine Reifenfabrikatsbindung, die Honda (und auch andere Hersteller) vor Jahren abgeschafft haben, weil es die damals (Ende der 1970er Jahre) eingtragenen Reifen längst nicht mehr gab und mit der nach wie vor gültigen Fabrikatsbindung eigentlich jeder illegal unterwegs war.

Dagegen kannst Du allerdings nichts tun und bist der Willkür bzw. (ums mal höflich auszudrücken) dem "Kenntnisstand des Prüfers" ausgesetzt.

Das bedeutet dann, dass wenn Du beim nächsten Mal vielleicht einen BT46 aufziehen möchtest, Du dann wieder zum TÜV musst und wieder einen neuen Schein bei der Zulassungsstelle beantragst.  Da steht dann dieselbe Größe wie vorher drin, nur halt eben ein anderes Reifenfabrikat.

Begründet wiurd das dann damit, dass der Prüfer mit diesem speziellen Reifen eine Probefahrt gemacht hat und deshalb auch diesen Reifen eintragen muss, weil er, und nur er, beurteilen kann, ob der Reifen, den er bei schönem Wetter "geprüft" hat, auch bei Regen auf diesem Moped funktioniert.

Und das ist der Wahnsinn und die Schikane an der ganzen Sache.


Zuletzt von f104wart am Di 17 Sep 2024 - 15:11 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Reisender Di 17 Sep 2024 - 15:03

Moin Ralf,

danke für die Info. Eigentlich möchte die Politik gar nicht dass wir Motorrad fahren.
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Beitrag von Flyingbrick Di 17 Sep 2024 - 15:08

Wir haben das Thema sehr häufig in der Werkstatt und ich habe das auch schon mit jedem Prüfer besprochen, den ich kenne.

Nicht in Bezug auf die CX (da habe ich die Reifen in Zollgröße montiert) sondern auf (m)eine CB250N.
Die hat ebenfalls keine Reifenfabrikatsbindung und auch nicht die Vorgabe, Reifen gleicher Hersteller zu verwenden. Die serienmäßig montierten Reifen in Zollgrößen wurden gegen BT46 in Millimetergrößen getauscht.

Übereinstimmend haben TÜV Nord, DEKRA und KÜS mir bestätigt, dass in diesem Fall ausschließlich die zusätzlichen Reifengrößen eingetragen werden, da schon zuvor keine Fabrikatsbindung existierte. Dabei wird der Freiraum rund um den Reifen geprüft und darauf geachtet, dass der Abrollumfang des den Tacho antreibenden Vorderrads sich innerhalb der Toleranz befindet. Es finden keine Fahrversuche statt (die auch ein "einfacher" Prüfer nicht durchführen darf, sondern nur einer der wenigen "mit Sonderbefugnis"). Eine Eintragung mit einem solchen Fahrversuch würde auch rund doppelt so teuer wie eine normale Abnahme geänderter Dimensionen.

Also: wer vorher keine Fabrikatsbindung hatte, bekommt bei einem bloßen Wechsel auf die korrespondierenden Millimetergrößen auch keine eingetragen.

Wichtig ist aber, dass man darauf achtet, nicht von einer übereifrigen Zulassungsstelle den Satz "Reifenbindung gemäß Bertriebserlaubnis beachten" eingetragen bekommt bei Motorrädern, die diese Bindung eben nicht haben. Notfalls muss man nachweisen, dass diese Bindung nicht besteht und den Satz (kostenlos) wieder austragen lassen.


Zuletzt von Flyingbrick am Di 17 Sep 2024 - 15:25 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 15:14

Reisender schrieb:...Eigentlich möchte die Politik gar nicht dass wir Motorrad fahren.

Hast Du das auch schon gemerkt? lol!


...Aber das beruht wohl auf Gegenseitigkeit. Wir wollen Politik nämlich hier im Forum auch nicht haben. Laughing
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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 15:48

Flyingbrick schrieb:Übereinstimmend haben TÜV Nord, DEKRA und KÜS mir bestätigt, dass in diesem Fall ausschließlich die zusätzlichen Reifengrößen eingetragen werden, da schon zuvor keine Fabrikatsbindung existierte. (...)

Das müssten die halt mal ihren Kollegen verklickern, die nach wie vor anders ticken. Das wird nämlich keineswegs einheitlich gehandhabt,
selbst innerhalb derselben Prüforganisation nicht.  Rolling Eyes



Ich hab gerade ein ähnliches Szenario an meinem Gespann erlebt:

Da waren ursprünglich "Entenreifen" 125-15 montiert. Die Dinger werden aber nur noch 2mal im Jahtr vom 2CV-Club nachgefertigt, kosten dann ein Schweinegeld und taugen keinen Schuss Pulver. Ausser denen gibt es nur noch eine einzige Alternative in der Größe und die sind noch schlechter.

Also rüstet man auf Smartreifen in der Größe 135/70-15 (eine bewährte Größe bei kleineren Gespannen) um, die es bei großer Auswahl in guter Qualität und zu gängigen und günstigen Preisen gibt.

Für die Eintragung habe ich eine Bescheinigung vom Gespannbauer und Generalimproteur für EML-Gespanne hier in Deutschland bekommen, mit der mir mit Fahrgestellnummer meines Gespanns bescheinigt wird, dass er, so wörtlich, "...als Gespannbauer und Generalimporteitr von EML keine Bedenken hat, Reifen der Größe 135/70-15 bei freier Wahl des Reifenherstellers(!) auf den 3.00" EML Verbundrädern zu montieren."

Darunter stand, dass das Fahrzeug beim TÜV vorzuführen und die Freigängigkeit geprüft werden muss.


Mit dieser Bescheinigung bin ich zu einer GTÜ-Prüfstelle in der Nähe gefahren. Der "Sachverständige" hat die Größe, das Fabrikat, diie DOT-Nr und was weiß ich was alles fotografiert und bestimmt 10 Minuten über der Bescheinigung "gebrütet".

Dann erklärte er mir, dass er das so nicht eintragen könne und sich zunächst beim Reifenhersteller erkundigen muss, ob diese Reifen für den Betrieb an meinem CX 500 Gespann geeignet sind.

Ich fragte ihn, ob er sich bewusst sei, dass es sich hier um Autoreifen aus aktueller chinesischer Produktion handelt und der Hersteller vermutlich gar nicht weiß, wie ein CX-Gespann aussieht und wie man damit fährt. Ausserdem habe mir der Fahrzeugimporteur die freie Wahl des Reifenherstellers bescheinigt.

...Jaa, gut, er wolle das prüfen und sich dann melden, was natürlich bis heute nicht passiert ist.

Da in dieser Prüfstelle auch ein Gespannfahrer arbeitet, den ich persönlich kenne, der aber an diesem Tag nicht im Hause war, und nach dem Motto "man trifft sich immer zweimal im Leben" habe ich mir meinen Kommentar zum nicht vorhandenen Sachverstand eine Sachverständigen erspart.


Tags darauf bin ich zu einer anderen GTÜ-Prüfstelle gefahren und habe mein Anliegen vorgetragen und die Bescheinigung vorgelegt.

Der Sachverständige hat sich das Papier durchgelesen und gesagt "Lass hier, ich mach's Dir fertig. Kann aber etwas dauern, weil ich noch einen Haufen Papierkram zu erledigen habe und nächste Wochje in Urlaub fahre. Kann also Mitte August/Anfang September werden".

"Ja, prima" sagte ich, "ich muss im September eh zur HU und dann komm ich rum und wir machen alles in einem Aufwasch!"

Diese Woche fahr ich hin. Very Happy
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Beitrag von TobiasGV Di 17 Sep 2024 - 17:40

Ich habe grade gesehen, das das Bild von der Conti Serviceinformation 9853 nicht mit in meinem Post zu sehen ist. Die ist nämlich von 10.2023 und für mich (und auch für den GTÜ ler, mit dem ich recherchiert habe auch) gültig.

Ich versuche es jetzt noch mal


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Beitrag von Reisender Di 17 Sep 2024 - 17:45

Na, dann schaue ich mal. Mir steht ja auch noch Reifenwechsel an. BT 46
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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 18:48

TobiasGV schrieb:Ich versuche es jetzt noch mal

Okay, dann versuch ich's auch nochmal:

WO steht denn in Deiner Freigabe drin, dass die Eintragung der Reifengröße nicht erforderlich ist?


Erkennst Du den Unterschied zwischen der alten und der neuen Reifenfreigabe?


Das ist die alte:

Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück - Seite 3 Reifen10


...Und jetzt zeig mir bitte, wo Du diesen Satz in der neuen findest:

Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück - Seite 3 Img_0310


Es geht hier NICHT darum, ob die Reifenfreigabe gültig ist oder nicht, es geht darum, dass sich die Zulassenungsverordnung geändert hat
und die metrische Größe ab Herstellungsdatum (DOT) 2020 einzutragen ist. So lange Du eine Reifen bis DOT 2019 montiert hast, brauchst Du die Eintragung nicht, sofern eine Freigabe des Reifenherstellers für diesen Fahrzueugtyp vorliegt.

Früher hat es gereicht, auf Verlangen der Rennleitung oder des TÜVs die Reifenfreigabe des Reifenherstellers vorzulegen, OHNE das die Größe in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein musste.



...Und damit's noch ein bischen komplizierter wird:

Die Reifenfreigabe gilt nur, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Tut es das nicht, ist ein Eintrag nach §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) erforderlich.

Die Reifenfreigabe sagt lediglich aus, dass der Reifenhersteller diesen Reifen auf diesem Motorrad getestet hat (oder auch nicht) und ihn auf Grund der Fahreigenschaften und der Freigängigkeit für diesen Fahrzeugtyp für geeignet hält.

...Was im Umkehrschluss aber NICHT heißt, dass man auch einen Reifen ohne Freigabe des Reifenherstellers eingetragen bekommt, wenn dieser  die Anforderungen erfüllt. Und das stellt der sachverständige Sachverständige dann bei einer sogenannten Hochgeschwindigkeits-Prüffahrt fest. Und dafür muss er eine besondere Befähigung bzw. Berechtigung haben. Kann/darf also nicht jeder.
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Beitrag von TobiasGV Di 17 Sep 2024 - 19:02

Unten im Absatz „Wichtige Hinweise“

Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück - Seite 3 Img_0311
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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 19:13

Okay, da hast Du Recht.

...Es wäre auch schön, wenn es so wäre. Aber hier liegt offensichtlich ein Fehler von Conti vor.

WAS steht denn in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin?

Welche Reifengröße ist da für das Vorderrad eingetragen?




Definitiv falsch aber nämlich, dass die angegebene Bereifung mit den Angaben in der ZulBesch Teil 1 übereinstimmt.

Das trifft in diesem Fall lediglich für den Hinterradreifen zu, aber nicht für vorne.

Hier siehst Du die Größen, die von Honda freigegeben und auch heute noch gültig und, wenn es nicht nachträglich geändert wurde,
in der ZulBesch Teil 1 eingetragen sind:  Reifenliste

Findest Du unter https://www.honda.de/motorcycles/services/approved-tires.html unter Modelle bis 1993 auf Seite 18.


...Dein Prüfer soll das Ding eintragen und gut isses!
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Beitrag von Flyingbrick Di 17 Sep 2024 - 19:25

Es war viele Jahre erlaubt und auch gängige Praxis, dass die Reifenhersteller ähnliche Größen per Freigabe legalisiert haben. Das war insbesondere dann der Fall, wenn eben Zollgrößen kaum noch erhältlich waren und durch Millimetergrößen ersetzt wurden.

Das ist inzwischen (nach mehrmaligen Änderungen der Richtlinien) bei Motorrädern mit nationaler ABE nicht mehr zulässig. Änderungen der Dimensionen müssen nun, egal welche  Zettelchen man vorlegt, abgenommen und eingetragen werden.

Darum brauchen wir bei einer solchen Änderung auch nicht mehr die (Reifen-)Herstellerfreigabe im Detail durchgehen, weil diese ohnehin keine Gültigkeit mehr hat.

f104wart schrieb:Ich hab gerade ein ähnliches Szenario an meinem Gespann erlebt:
Ich bin nicht gut genug im Thema, was den Einzelfall Gespann angeht. Du hast da ja keine ABE "für reihenweise Fertigung", sondern ein Einzelgutachten. Inwieweit das dann anders beurteilt wird, weiß ich nicht. Aber generell würde mich interessieren, was Prüfer Nummer 1 da eintragen wollte:
"Reifen aller Hersteller, aber auch der Firma Ling Long"?
Das würde mich schon wundern.

Ling Long ist übrigens tatsächlich ein chinesischer Reifenhersteller. Ebenso wie Fate ("Schicksal") Very Happy


Zuletzt von Flyingbrick am Di 17 Sep 2024 - 19:30 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 19:29

Flyingbrick schrieb:... weil diese ohnehin keine Gültigkeit mehr hat.

Doch, sie HAT Gültigkeit, weil sie bescheinigt, dass dieser Reifen auf diesem Moped getestet wurde und bedenkenlos (ohne spezielle Hochgeschwindigkeits-Prüffahrt) gefahren werden kann.

Sie reicht hat nur nicht (mehr) alleine, wenn die Größe nicht den Angaben in den ZulBesch Teil 1 entspricht.


...Ist das wirklich so schwer auseinander zu halten?
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Beitrag von Flyingbrick Di 17 Sep 2024 - 19:44


Ich habe das schon verstanden, es ist ja mein täglich Brot.

Aber dann müssen wir vielleicht noch mal überlegen, welchen speziellen Fall wir hier betrachten.
Eine CX500 hat KEINE Reifenfabrikatsbindung. Es ist darum allen Beteiligten von Herzen egal, ob sie bei Höchstgeschwindigkeit mit Metzeler vielleicht Flatterneigung hat, mit Michelin aber nicht. Es gibt keine Hochgeschwindigkeitsfahrt und es muss auch keine Freigabe für einen BT46 oder Pilot Road erfolgen, einfach weil ohnehin alle Reifen gefahren werden dürfen, die die Parameter einhalten.

Die geänderte Dimension aber braucht eine Abnahme und Eintragung. Hier wird Freiraum und Umfang geprüft. Das geschieht aber nicht auf Basis einer Bescheinigung des Reifenherstellers. Darüber mag sich der Prüfer ergänzend freuen, sie ist aber rechtlich komplett bedeutungslos.

Deine "Herstellerfreigabe" enthält also einen Teil, der nicht von Bedeutung ist (Reifenprofil) und einen, der vom Reifenhersteller eh nicht (mehr) freigegeben werden kann.
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Beitrag von TobiasGV Di 17 Sep 2024 - 19:49

Die Grössen stehen so in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 wie bei Conti aufgeführt. Die neuen Reifen sind genau die wie in „zulässige Reifendimensionen“ angegeben.

Die neuen Reifen sind nicht ähnlich - sondern gleich - siehe Bemerkung „20“.
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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 20:02

Nochmal:

In Deiner ZulBesch Teil 1 steht als Größe für das Vorderrad der 3.50-19.

Du hast jetzt einen 100/90-19 montiert, Das ist eine Vergleichsgröße, die der alten zölligen Größe entspricht. Das ist das eine.

Das andere ist, dass laut Zulassungsverordnung von den in den Papieren abweichende Reifengrößen ab DOT 2020 eingetragen werden müssen.

Ob Du das jetzt glaubst/machst oder nicht, ist Deine Sache.

Lies Dir den Thread von Anfang an durch und schau Dir das verlinkte Video an.


...Das die neue Zulassungsverordnung reine Schikane und Geldmacherei ist, das wissen wir alle und darüber sind sich auch alle einig.
Aber das hilft uns nicht weiter. Jeder muss selbst entscheiden, wie er damit umgeht.
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Beitrag von f104wart Di 17 Sep 2024 - 20:41

Flyingbrick schrieb:...einfach weil ohnehin alle Reifen gefahren werden dürfen, die die Parameter einhalten.
Ja, aber die musst Du erst mal eingetragen bekommen.

Du darfst nicht davon ausgehen, dass alle Prüfer das so sehen wie die, mit denen DU gesprochen hast.


Was glaubst Du, wie viele schon mit einer neuen Reifenfabrikatsbindung nach Hause gefahren sind, weil sie sich nur(!) die metrische Vergleichsgröße eintragen lassen wollten.

Die fahren zur Prüfstelle, haben vorne einen Classic Attack 100/90-19 drauf und hinten einen 110/90-18 und bekommen den Conti Classic Attack (oder meinetwegen auch einen BT46) in die ZulBesch geschrieben, weil der "zum Zeitpunkt der Änderung montiert war".

Das eine ist die Theorie, das andere die (traurige) Praxis.



Mein Prüfer hat damals, als er mir das 18" Hinterrad in meiner PC01 eintragen sollte, auch auf eine Hochgeschwindigkeitsfahrt bestanden, obwohl die Schwinge und die Freigängigkeit identisch mit dem Tourer ist. Einfach mit der (für mich nachvollziehbaren) Begründung,
dass die PC01 einen anderen Lenkkopfwinkel hat als der Tourer, aus dem das 18" Rad ursprünglich stammt.

Das Ergebnis war, dass die PC01 sich mit dem großen Rad besser fährt als mit dem kleinen dicken 16zöller. Der Prüfer war von den Fahreigenschaften und der Performance des Mopeds so sehr angetan, dass er mir bereitwillig alle anderen Änderungen gleich mit eingetragen hat. ...Und natürlich nur die Reifengröße, obwohl ich für den 120er BT45 (Vergleichsgröße wäre ein 110er gewesen) eine Freigabe von Bridgestone für eben den 120/90-18 auf der 2.15er Felge vorgelegt habe.

Am Ende bin ich es ja, der etwas von ihm haben will und nicht er von mir. Und so lange er die Sache mit Sachverstand betreibt, ist mir jedes Mittel Recht. Wink
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Beitrag von Flyingbrick Di 17 Sep 2024 - 21:24

Der Fall mit der PC01 ähnelt dem meiner früheren CB500S. in die habe ich das Hinterrad einer CB Sevenfifty eingebaut, das genauso aussieht, aber ein halbes Zoll breiter ist und darum statt des serienmäßigen 130/80-17 einen 150/80-17 tragen durfte. Die CB500 PC32 hat eine Fabrikatsbindung.

Wegen der breiteren Felge war ein Fahrversuch notwendig (mit 190 über die A2) und wegen der Fabrikatsbindung bekam ich dann nur den montierten Michelin Pilot Road eingetragen. Hätte keine Fabrikatsbindung bestanden, hätte ich vielleicht lapidar eingetragen bekommen "auch genehmigt: 150/80-17 73H"
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Beitrag von Reisender Di 17 Sep 2024 - 23:37

Ich werde brav zum allseits Wissenden AASOP, des TÜV Nord fahren und die Reifen vorführen. Es wird einer der Prüfer sein,
mit welchen ich unzählige Fahrerlaubnisprüfungen gefahren bin.

Da ich für meine Fachlichkeit und Argumentationen bekannt bin, werde ich versuchen keine Markenbindung zu bekommen.

Wir schauen mal….
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Beitrag von Gast Mi 18 Sep 2024 - 8:51

Moin.

Viel Erfolg. Diese Eintragungsgeschichte ist völlig Gaga in meinen Augen.

Gruß Maik

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Beitrag von f104wart Mi 18 Sep 2024 - 9:48

Nicht nur in Deinen Augen, Maik. Prost!

@Frank: Halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist. Wink
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Beitrag von Gast Mi 18 Sep 2024 - 12:05

Moin.

Zur Verhältnismäßigkeit und Erklärung warum ich das für wirklich ausgemachten Schwachsinn halte:
Also an meiner geliebten NTV sind Radialreifen montiert, bei dem der Querschnitt des Vorderreifens abweicht. Es ist ein 110/70 R 17 statt des eingetragenen 110/80 R17. Die ganzen letzten 10 jahre gab es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers, die auch von Honda unterschrieben wurde. Die reicht natürlich auch nicht mehr aus. Immerhin hat mir mein Prüfer sämtliche Radial-Reifen von Bridgestone in der Größe eingetragen. Sprich den BT023, T30, T31 , T32, obwohl nur der T32 montiert ist. Ich bin den Reifen die letzten 10 Jahre und etliche zigtausend Kilometer ( 60.000 - 70.000km ) bei unterschiedlichsten Verhältnissen gefahren. Sicherheitstrainings, Kurventraining, Kälte, Nässe, Hitze, langsam, schnell etc. Und nun soll ein Prüfer, der sich der Beurteilung des Motorrad- sowie Reifenherstellers enthebt, mit einer Runde auf dem Hof beurteilen, daß dieser Reifen geeignet sein soll? Zum Vergleich, angenommen der brandgefährliche Dunlop K505 ( Erstausrüstung ) würde noch produziert werden, der wäre ohne Weiteres zulässig und würde den Lob vom TÜV bekommen. Der steht nämlich in den Papieren drin. Das ist ein Reifen, mit dem sich der Prüfer bei Nässe in der ersten Kurve sofort auf die Klappe legen würde. Nur mal so im Verhältnis gesehen, was das für ein Schwachsinn ist. Wie gesagt, in meinem Fall mit der NTV 650. Ich bin davon überzeugt, daß es manchen Reifen gibt, der die CX noch wesentlich sicherer machen würde, wenn es diese beknackte Regelung nicht geben würde.

Da ich ja eventuell zusätzlich eine CX kaufen möchte, bitte ich auch mal um Rückmeldung wie es gelaufen ist und wie der montierte Reifen so ist.

Gruß Maik

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Beitrag von f104wart Mi 18 Sep 2024 - 14:52

Warum das Schwachsinn ist wird schon im ersten Beitrag und dem darin verlinkten Video beschrieben.

Darüber müssen wir uns hier nicht weiter auslassen.


Wichtig ist, Erfahrung zu sammeln, wie das in der Praxis gehandhabt wird und Argumente zu sammeln, sich gegen den Wahnsinn zu wehren, weil diverse "Sachverständige" aus Ignoranz oder Unwissenheit die Verordnung auch heute noch, 4 Jahre nach deren Novellierung, individuell auslegen und den Leuten unnötigerweise eine Fabrikatsbindung auf's Auge drücken.

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Beitrag von f104wart Mi 18 Sep 2024 - 14:59

Entevauler schrieb:(...) Rückmeldung (...) wie der montierte Reifen so ist.

Das ist eine individelle Wahrnehmung, die von den eigenen Ansprüchen und der individuellen Fahrweise abhängt
und sollte hier in diesem Thema nicht diskutiert werden.

Dafür gibt es diesen Thread:
Welche Reifen soll ich kaufen ?
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Beitrag von f104wart Di 15 Okt 2024 - 11:08

Moin in die Runde,

in einem Nachbarforum ist von einem Forumsmitglied eine Petition gegen die 2019 eingeführte unsinnige Reifeneintragungspflicht bei älteren Krafträdern gestartet wurden.

Da auch wir als CX- und GL-Fahrer davon betroffen sind, die vielleicht auch noch andere alte Schätzchen in der Garage stehen haben, wäre es schön, wenn sich möglichst viele daran beteiligen würden.

Wer sich dieser Petition anschließen möchte, erreicht sie über diesen Link.

Rücknahme der gesetzlichen Regelung zur Reifeneintragung bei Motorrädern mit ABE



Nach der Eintragung bekommt Ihr eine Mail die dann bestätigt werden muss, damit das ganze rechtlich gesichert ist.


Als kleiner Hinweis darauf, dass solche Petitionen durchaus etwas bewirken können, erinnere ich an die Petition, die erfolgreich das Fahrverbot im Weserbergland( Rühler Schweiz ) verhindert hat.   Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück - Seite 3 1f44b  Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück - Seite 3 1f44b  Der Reifen Eintrag Wahnsinn ist zurück - Seite 3 1f44b



...Um möglichst viele Mitglieder erreichen zu können, habe ich den Aufruf zur Teilnahme an der Petition auch nochmal in einem separaten Thread gepostet.


Vielen Dank für Eure Unterstützung. Prost!
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Beitrag von f104wart Sa 2 Nov 2024 - 0:10

.
Hier das ganze nochmal zum Nachlesen.

Besitzer älterer Fahrzeuge, die, wie unsere CX und GL-Motorräder noch eine Zulassung nach nationalen Recht (StVZO) haben,
sind neueren Fahrzeugen mit EU-Zulassung gegenüber eindeutig benachteiligt. Und das ohne jegliche technische Notwendigkeit.



Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern




...Inzwischen kommt allerdings Bewegung in die Sache:

Verärgerung bei vielen Motorradfahrern über unsinnige Regelung groß


BVDM rechnet mit einer Lösung im Frühjahr 2025

Nach dem guten Gespräch geht BVDM-Vorsitzender Michael Lenzen jetzt davon aus, dass es zum Start der Motorradsaison im März 2025 eine vernünftige Lösung geben wird. Der BVDM wird so bald wie möglich darüber berichten.
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